Reichen zwei ? - Schneider und Bay im Notpräsidium (Forum)
Wurden als Notvorstsnd damals nicht auch nur GM und Heinz Schmidt eingetragen ?
Und wenn der Verein durch zwei Präsidiumsmitglieder gerichtlich und Außergerichtlich vertreten werden kann, dann können die beiden auch wirksam zur Mitgliederversammlung einladen.Es mag sein, dass ein Präsidium aus drei bestehen muss, aber wenn es denn nur zwei sind dürfte die Folge daraus ins Leere laufen, da eine rechtswirksame Vertretung gegeben war. Da kann ruhig einer klagen. Ein dritter im Präsidium würde die Situation nicht ändern, da der Verein in diesem Fall nicht anders gestellt wäre als nur mit zweien.
Beim Notvorstand war aber wieder die alte Satzung gültig, wie es da geregelt war weiss ich aus dem Kopf nicht, glaub aber mich erinnern zu können, da gab es den Passus mit der Nachfolge so nicht...
