Reichen zwei ? - Schneider und Bay im Notpräsidium (Forum)
Entscheidend ist wohl 11.3.1 der Satzung. Mit zwei Präsidiumsmitgliedern ist der Verein handlungsfähig.
Entscheidend ist wohl 11.3.1 der Satzung. Mit zwei Präsidiumsmitgliedern ist der Verein handlungsfähig.
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