Das wäre der Königsweg gewesen... (Forum)

Commander, Friday, 19.06.2015, 20:37 (vor 3948 Tagen) @ My mv mind

Nur weil im BGB nichts dazu steht oder in der Broschüre des Ministeriums heißt das nicht dass du tun kannst was du willst.
Ich hab einen befreundeten Juristen befragt der auch nicht vertieft in Vereinsrecht ist, aber er meinte spontan, dass die Absage auf dem gleichen Weg zur erfolgen hat wie die Einladung.

Allerdings meinte er auch dass es in den meisten Fällen keine Rechtsfolge haben wird wenn du es falsch machst. Du brauchst sie auch gar nicht abzusagen. Wenn der Versammlungsleiter die MV nicht abhält findet sie halt nicht statt. Muss man halt neu einladen.

Ich hab das hier gefunden.

Da steht nichts über eine Absage einer ordentlichen MV. M.M.n. ist so etwas rechtlich nicht zu belangen.

Es geht höchstens um Kostenersatzansprüche, falls Mitglieder die stellen würden. Z.B. wenn jmd. aus Amerika oder Thailand anreist und den Flug nicht mehr stornieren kann - oder halt bloß gegen hohe Stornokosten.

Genau so isses. Kommt keine MV zustande, gibt es ja gar keinenn Gegenstand, der irgendwie beklagt werden könnte.

Eingeladen wurde m.W. über die Vereinszeitschrift und halt Presse/Medien. Die Absage über die Vereinszeitschrift war nicht möglich, weil die bloß alle drei Monate erscheint. Also bleibt Presse/Medien und das wurde getan.

Wenn sie es übers WE schaffen, das Gschwerl loszuwerden, hat die Sache ja etwas Gutes!


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