Das wäre der Königsweg gewesen... (Forum)
Der Versammlungsleiter hat das Recht, die MV zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Zeit (spätestens nach 2 Wochen) und Ort sind anzugeben
http://wiki.opensourceecology.de/Vereinsrecht/Mitgliederversammlung#Absagen_oder_Verlegen_der_MV
Also Versammlung eröffnen und gleich wieder vertagen. Aber jetzt ist ja schon abgesagt.
Diese Seite ist Humbug. Genauso wie die Vermutung des Herrn FHT, dass "Rein rechtlich gesehen das ganze Procedere jetzt noch einmal neu aufgerollt werden muss".
Ich hab das hier gefunden.
Da steht nichts über eine Absage einer ordentlichen MV. M.M.n. ist so etwas rechtlich nicht zu belangen.
Es geht höchstens um Kostenersatzansprüche, falls Mitglieder die stellen würden. Z.B. wenn jmd. aus Amerika oder Thailand anreist und den Flug nicht mehr stornieren kann - oder halt bloß gegen hohe Stornokosten.
