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Rechtsauffassung, Wednesday, 12.11.2014, 14:06 (vor 4157 Tagen) @ Joerg


Die Strafe die an die DFL zu zahlen ist?


vielleicht habe ich etwas nicht mehr ganz mitgekriegt, wegen eines böllers muß an die dfl strafe gezahlt werden? haben die nichts anderes mehr zu tun?

Die Regressforderungen wurden vermutlich rein vorsorglich erwähnt.
Klar kann eine solche erst dann weitergegeben werden, wenn sie auch tatsächlich anfällt.

Aber grundsätzlich sollte man schon festhalten:
Nicht nur Bengalos sind Pyrotechnik!
Bei Böller können allerdings weitere Straftaten beinhaltet sein.
Je nach Ausführung, eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz hinzukommen. Außerdem wegen vorsätzlicher zumindest aber fahrlässiger Körperverletzung.

Verantwortlich für die Sicherheit ist der Veranstalter, also die KGaA.
Sollte es also eine Strafe durchaus mögliche Strafe von der DFL wegen Pyrovergehen geben, und/oder eine Schadenersatzforderung (z.B. wegen Knalltrauma, Explosionstrauma etc..), dann kommt da schon gut was auf die KGaA bzw. eben dann den Werfer zu.

Insofern ist ein Böller zumindest in seiner nicht kontrollierbaren Wirkung auf das Umfeld zunächst definitiv schlimmer als das reine Abbrennen von Bengalos.


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