Du tust nicht nur so oder? (Forum)
Möglicherweise war irgendjemand darüber angepisst darüber, dass seine stumpfsinnigen Satzungsvorschläge bei den Arbeitern kein Gehör fanden, und derjenige versucht sich halt nun sein Ego über die Seiteneinfahrt (sprich: Klageweg) wieder aufzupolieren.
Hahaha, ja nee is klar Deine Quellen halt mal wieder.
Selber denken ist nicht Deine Stärke, das weiß man ja mittlerweile.
SZ:
Bei jenem Treffen forderte der Löwenforums-Harie als Grundlage einer Einigung laut Meidert auch Einsicht in die Bücher. Zudem wurden angeblich einige Satzungsänderungen gewünscht; so soll die Möglichkeit, den Verwaltungsrat mit 150 Stimmen abzuwählen, ebenso vorgeschlagen worden sein wie eine Begrenzung der Macht der Gremiums und die Wiedereinführung einer Wahlausschusses.
Finde die Fehler.
Wenn der Verwaltungsrat und das Präsidium das auch noch für voll nehmen, dann ist dem Verein wirklich nicht mehr zu helfen.
Da hat der Altmann schon eine richtig gut sprießende Fantasie bewiesen.
Einsicht in die Bücher als Grundlage für eine Einigung?
Wozu und in welche überhaupt. Um die Millionenlöcher in der KGaA zu finden ob sich da eine Einigung überhaupt nicht lohnt oder wie? Außerdem stopft die eh der Ismaik, und wieviel das war steht jeweils im Bundesanzeiger.
In die vom Verein? Um was darin finden zu wollen? Ob die Skifahrer ihre Verwaltungsabgabe geleistet haben? Oder was genau jetzt?
Wir haben Abteilungsautonomie.
Thema bei dem Treffen am 13.06.14 war das jedenfalls nicht.
Und Forderungen gibt es von mir auch nicht, weil ich weder Kläger noch beklagte Partei bin.
Dass diese Satzungsänderungen als "meine Forderungen" da stehn, ist schon im kriminellen Bereich.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aber das scheint in letzter Zeit sehr in Mode zu sein in diesem Verein.
Wider besseren Wissens schon deshalb, weil wenn der Kraiburger selbst denken würde, sogar ER draufkommen würde, dass die hier dargestellten Satzungsänderungen völliger Quatsch sind und von mir definitiv nicht stammen können!
1. Die Verwaltungsratsabwahl steht bereits in der neuen Satzung. Sogar einzeln.
Mit 150 Stimmen? Woher kommt die Zahl, und wurde denn auch gesagt wer die Vertretung dieser 150 Stimmen festlegen soll?
2. Den Wahlausschuss wieder einführen? Der wurde nie abgeschafft.
Merkst was Du Dummkopf?
Allein das zeigt schon dass es überhaupt nicht darum geht Gesprächsinhalte eines Vermittlungsgesprächs zu erörtern.
