Grundsätzliche Frage: (Forum)
Lt. SZ stellte das Gericht fest, dass sämtliche Beschlüsse der MITGLIEDERVERSAMMLUNG von 2013 ungültig wären.
Heißt das jetzt, dass die DV wiederholt werden muss inkl. Bestätigung des Präsidiums und Abstimmung bzgl. Satzung?
Oder waren die letzte DV inkl. Satzungsänderung gültig und es muss lediglich die MV von 2013 wiederholt werden?Letzters wr ja fast a wengerl langweilig
Wird man wohl die Begründung abwarten müssen. Aber irgendwie hat es das Urteil jetzt nicht unbedingt unkomplizierter, oder klarer gemacht.
Wenn nur die Beschlüsse der MV ungültig sind, wäre ja alles andere gültig. Dann müsste
man bloß nach neuer Satzung zur MV laden. Diesmal halt die legitimierten Personen. Wer das ist, weiß wohl bloß der liebe Himmepappa. Du hast aber oben geschrieben, dass sie zur erneuten DV laden wollen. Naja das war ja auch vor dem Urteil.
Der Spaßfaktor ist jedenfalls bei weitem nicht so hoch wie erhofft.

