Und was ist mit Christstollen? (Forum)
Ist ncht dein Ernst? Du hast am 9. November einen Christstollen erworben??? Geht gar nicht.
Findet das Lüngerl, das nur verstohlen eine Tüte Butterspekulatius gekauft hat 
Gemäß den Bestimmungen des Grünwaldschen Lebkuchengesetzes ist der Kauf, Verkauf und Verzehr von Lebkuchen und ähnlich gelagertem Weihnachtsgebäck ab dem 9. November des jeweiligen Jahres erlaubt.
Wer allerdings jetzt gerade Lebkuchen verzehrt, muss diese ja schon vorher gekauft haben und gehört deswegen verhaftet!
Grad beim Samstagseinkauf erworben.
