Und was ist mit Christstollen? (Forum)

my jinglebells mind, Saturday, 09.11.2013, 12:52 (vor 4524 Tagen) @ Celtic*

Gemäß den Bestimmungen des Grünwaldschen Lebkuchengesetzes ist der Kauf, Verkauf und Verzehr von Lebkuchen und ähnlich gelagertem Weihnachtsgebäck ab dem 9. November des jeweiligen Jahres erlaubt.

Wer allerdings jetzt gerade Lebkuchen verzehrt, muss diese ja schon vorher gekauft haben und gehört deswegen verhaftet!

Grad beim Samstagseinkauf erworben.


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