Satzungsänderung beim BFV trifft Ismaik ins Mark? (Forum)

Herbert, Tuesday, 22.05.2018, 17:54 (vor 2170 Tagen) @ Sacklzement

Damit ist die Horrorvereinbarung aus dem Kooperationsvertrag, die dem e.V. verbietet eine Herrenmannschaft oberhalb der Bayernliga (selbst im Insolvenzfall der KGaA) anzumelden wohl vom Tisch. Ismaik muss sich mit dem e.V. für eine Lizenz vertraglich einigen. Im Fall der Insolvenz der KGaA fiele das Spielrecht automatisch an den e.V. zurück.

Der Kooperationsvertrag ist sicherlich problematisch, aber eine Weitergabe der Lizenz ist ja nicht verboten. Allerdings greift der Kooperationsvertrag sehr stark in die Eintscheidungen des e.V. ein und da fällt mir folgendes in der Satzung des BFV auf:

"Ein Verein kann nur am Spielbetrieb des BFV teilnehmen, wenn er rechtlich unabhängig ist, das heißt auf ihn kein Rechtsträger einen rechtlich beherrschenden oder mitbeherrschenden Einfluss ausüben kann, über eine eigene Fußballabteilung verfügt und sportlich für die Teilnahme an einer Spielklasse qualifiziert ist."

zwar mit dem Zusatz:

"Ausnahmen vom Erfordernis der rechtlichen Unabhängigkeit können nur bewilligt werden, wenn der betreffende Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Vereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Über die Bewilligung von Ausnahmen entscheidet das Präsidium des BFV. Die Bewilligung setzt voraus, dass der betreffende Rechtsträger in Zukunft den Amateurfußballsport in bisherigem Ausmaß weiter fördert."

Aber das bedeutet 20 Jahre Förderung von e.V. Mannschaften und nicht "Förderung der KgaA durch laufend neue Darlehen". Außerdem müssen die e.V. Mannschaften weiterhin gefördert werden, sonst gibts keine Ausnahme bzw. die Ausnahme wird zurückgenommen.


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