Satzungsänderung beim BFV trifft Ismaik ins Mark? (Forum)
Danke! Ich verstehe dich schon, nur haben deine Ausführungen kaum Bezug zur von mir aufgeworfenen Frage:
Den Kooperationsvertrag berührt die Änderung m.E. insofern, als darin (Zitat) geregelt ist: "Der e.V. darf keine Lizenz für eine erste Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb einschließlich der Dritten Liga und der Regionalliga beantragen. Ausdrücklich auch nicht im Falle einer Insolvenz der KGaA."
Dieser Passus hat sich dann mit Sicherheit erledigt.
Durch die Satzungsanpassung des BFV kollidiert der zitierte Passus aus dem Kooperationsvertrag mit dem Verbandsrecht.
Die gern erzählte Geschichte "wir dürften doch nicht mal im e.V. eine erste Mannschaft anmelden, ohne Ismaik geht gar nichts" ist (solange 50+1 besteht) damit nicht mehr haltbar.
Richtig?