Sportgenossenschaft wäre interessante Rechtsform (Forum)

Theo Ost formerly known as Theo West, Friday, 15.03.2024, 08:57 (vor 266 Tagen)

Ist mir gerade nochmal bei der VfB-AG-Thematik eingefallen.
Habe mich mal vor Jahren damit beschäftigt. Für einen Verein wäre wahrscheinlich die beste Rechtsform die der eingetragenen Sportgenossenschaft. Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme, egal wieviele Anteile es hält.
Leider wird dieses Rechtsform vom DFB bzw. DFL nicht anerkannt. Dabei würde diese Rechtsform am ehesten dem Grundgedanken eines Vereins entsprechen.

https://www.duncker-humblot.de/buch/die-eingetragene-genossenschaft-im-dienste-des-sports-9783428158102/?page_id=1

https://www.infowelt.news/sport/rechtsformen-der-clubs-in-der-fussball-bundesliga/103/

https://www.wir-leben-genossenschaft.de/de/Genossenschaften-Gemeinnuetzigkeit-Gemeinwohloekonomie-Gemeinsamkeiten-und-Unterschiede-8015.htm

Anscheinend möchte ST. Pauli diesen Weg gehen. Habe ich erst jetzt gefunden.
https://www.sport.de/news/ne5925125/st-pauli-plant-gruendung-einer-genossenschaft/

Sportgenossenschaft wäre interessante Rechtsform

Herbert, Friday, 15.03.2024, 09:56 (vor 266 Tagen) @ Theo Ost formerly known as Theo West

Dabei würde diese Rechtsform am ehesten dem Grundgedanken eines Vereins entsprechen.

Ist der "Grundgedanke" eines Vereins wirklich, dass jeder, egal mit welchem Risiko er/sie dabei ist bzw. wie viel Aufwand man in den Verein steckt, gleich viel zu sagen hat?

Evtl. könnte man noch über ein "qualifizierte Mehrheit" bzw. "doppelte Mehrheit" nachdenken, also dass jede Abstimmung einmal nach "Anzahl Köpfen" (jeder eine Stimme, egal wie viele Anteile / wie viel Geld "im Feuer") und einmal nach "Anzahl Anteile" durchgeführt wird. Zwar etwas aufwendiger aber so kann dann jemand mit 51% der Anteile nicht alleine über die anderen Mitglieder "bestimmen" aber halt die vielen Mitglieder auch nicht über den Kopf des einen mit 51% Anteile etwas durchboxen.

Sportgenossenschaft wäre interessante Rechtsform

Joerg ⌂, Friday, 15.03.2024, 17:02 (vor 266 Tagen) @ Herbert

Auch bei Genossenschaften entscheidet meist die Anzahl der Anteile, je nach Genossenschaftsvertrag, in den meisten Genossenschaften ist der Kauf von Anteilen aber limitiert, bin selbst in drei Genossenschaften Mitglied und nehme da auch an Sitzungen teil,
deswegen für uns aktuelle ist die Form (KGaA) gar nicht so schlecht weil normal
1. der Eigner ist der Komplementär
2. Die durch Aktien befriedigten Kommanditisten sind Stille Teilhaber als dies für die Kapitalisierung zuständig
In einer KG werden Kommanditisten dazu geholt um das Unternehmen Kapitalmässig besser und sicherer aufzustellen, Kommanditisten werden gemäß ihrer Kommanditanteile am Gewinn des Unternehmens beteiligt..... etc
Warum das bei Sechzig nicht so ist, drei ???

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