Checkt das jemand? (Forum)

laimerloewe (c), Tuesday, 04.06.2019, 20:22 (vor 1787 Tagen)

https://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-1860-muenchen-aus-der-geschaeftsordnung-fuer-die-geschaeftsfuehrung-1.4474874?fbclid=IwAR0kw2Z0dIQG-v22NzFxcZfHkI9wc-cXbTav4QFngi4LC-INX989cJk3upI

Der Geschäftsführungs GmbH gehört doch gar nix, wie kann die über rechteverwertung der kgaa entscheiden? Andererseits kann doch in der kgaa durch 50+1 der ev entscheiden, was er will. Oder ist das bei Sponsoring Verträgen irgendwie ausgeschlossen?

Und glaubt ernsthaft noch jemand, dass der Saki auch nur einen Euro Sponsoring irgendwo auftreibt???

Und selbst wenn, dann hat man halt Geld im Überfluss aus diversen Quellen und selbst gorenzel würde mal das gorenzeln einstellen und könnte sich auf kosten der kgaa sogar einen neuen Handy Akku leisten...

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BlueMav, Tuesday, 04.06.2019, 20:27 (vor 1787 Tagen) @ laimerloewe (c)

Nein, ich glaub da checkt niemand mehr was in diesem Konstrukt. Ceterum censeo KGaA esse delendam.

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Maradonna, Tuesday, 04.06.2019, 21:13 (vor 1787 Tagen) @ BlueMav

Blendet man die vielen Konjunktive, die der gute Herr Schneider hier anführt, mal aus, lese ich Folgendes raus: Unklar ist, wieso der Scharold das Geld nicht annimmt, obwohl aus dem Gewirr aus Räten und Zustimmungspflichten eigentlich kein Problem drohen sollte (Entweder darf der e.V. entscheiden, dann eh kein Problem; und wenn nicht, dann ist das sprachliche Gewirr der Verträge so groß, dass die andere Seite es u.U. nicht mal wissen würde, dass sie Einwände einlegen dürfte; Letzteres vermutet zumindest der Schneider).
Aus dieser noch nicht angenommenen Zahlung lässt sich Schneider zur Vermutung hinreißen, dass evtl. der Saki und der Hasan eine noch viel fettere Zahlung anbieten werden.

Ganz ehrlich: Wenn der Schneider was weiß, dann soll er es schreiben. Wenn nicht, hätte er mal lieber geschwiegen. So einen Text voller Andeutungen, Hätte, Wenns und Abers braucht kein Mensch...

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A.S., Tuesday, 04.06.2019, 21:25 (vor 1787 Tagen) @ Maradonna

Es kotzt mich so an. Es geht da einigen nicht um Sechzig. Sondern um die Machtspielchen ...

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laimerloewe (c), Tuesday, 04.06.2019, 21:36 (vor 1787 Tagen) @ A.S.

Aber das ist ja nun schon Jahre vor erscheinen dieses Artikels bekannt gewesen...

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Heidelberg, Wednesday, 05.06.2019, 07:40 (vor 1787 Tagen) @ A.S.

Sehr richtig. Da wird gekränkte Eitelkeit mal wieder über 1860 gestellt, so nach dem Motto: Sonst darf ich nicht das tun, was ich will, weil der böse e.V. das Sagen hat, also blockier ich jetzt mal zum Trotz.

Dass das Geld dann bei der Mannschaft fehlt und der Transfermarkt erfahrungsgemäß nicht voller wird, liegt auf der Hand. Man sollte sich auf eine neue Dimension des Gorenzelns einstellen.

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Randpositionslöwe, Wednesday, 05.06.2019, 13:48 (vor 1787 Tagen) @ Maradonna


Ganz ehrlich: Wenn der Schneider was weiß, dann soll er es schreiben. Wenn nicht, hätte er mal lieber geschwiegen. So einen Text voller Andeutungen, Hätte, Wenns und Abers braucht kein Mensch...


Absolute Zustimmung. Das hat mich beim lesen auch extremst genervt.
Komisches Geschwurbel ohne klare Aussagen.

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Commander, Wednesday, 05.06.2019, 16:55 (vor 1786 Tagen) @ Maradonna

Bist Du eine Frau (eine Donna), dass Du Dich traust, den Namen des Größten aller Zeiten falsch zu schreiben?

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Treuer Mitleser, Wednesday, 05.06.2019, 22:51 (vor 1786 Tagen) @ Commander

Da Maradon"n"a hat sich das zweite n mit dem Drogenhandel schwer erkauft.

Das muss man respektieren Christian

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Commander, Thursday, 06.06.2019, 09:39 (vor 1786 Tagen) @ Treuer Mitleser

Da Maradon"n"a hat sich das zweite n mit dem Drogenhandel schwer erkauft.

Das muss man respektieren Christian

Das ist eine unverschämte Unterstellung.

Da Diego hot sei Zeigl seiba g'schnupft!

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Treuer Mitleser, Thursday, 06.06.2019, 23:42 (vor 1785 Tagen) @ Commander

Die letzten Monate/Jahre den Überschuß wohl verkauft, vielleicht wollt er selber nimma und zuviel übrig gwesen

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Maradona, Thursday, 06.06.2019, 10:02 (vor 1786 Tagen) @ Commander

Hat aber lang gedauert, bis das jemanden aufgefallen ist. War quasi eine Falle und alle außer dir sind drauf reingefallen:-D

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harie(ohne R), Tuesday, 04.06.2019, 23:09 (vor 1787 Tagen) @ laimerloewe (c)
bearbeitet von harie(ohne R), Tuesday, 04.06.2019, 23:16

https://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-1860-muenchen-aus-der-geschaeftsordnung-fuer-die-geschaeftsfuehrung-1.4474874?fbclid=IwAR0kw2Z0dIQG-v22NzFxcZfHkI9wc-cXbTav4QFngi4LC-INX989cJk3upI

Der Geschäftsführungs GmbH gehört doch gar nix, wie kann die über rechteverwertung der kgaa entscheiden? Andererseits kann doch in der kgaa durch 50+1 der ev entscheiden, was er will. Oder ist das bei Sponsoring Verträgen irgendwie ausgeschlossen?


Nur die Geschäftsführungs-GmbH ist zur Führung der Geschäfte in der KGaA befugt.
Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführer betrifft also deren Tätigkeit für die KGaA.

Dass diese Anfang 2014 eingeführt wurde verwundert daher nicht.

Bislang war das egal, weil der e.V. sowohl in der GmbH(100%) als auch der KGaA(51%) die Mehrheit hatte.
Liest man den Anhang zur Bilanz 12/13 der KGaA so findet man das Protokoll der Hauptversammlung der KGaA vom 04.04.14. Und daraus geht hervor, dass(vermutlich im Laufe des 2. Haljahres 2013) die Stimmrechte der 11% Vorzugsaktien erwachsen sind. Das ändert natürlich die Mehrheitsverhältnisse in der Hauptversammlung der KGaA. Bedeutet aber auch, HI bekäme plötzlich die Chance Einfluss auf Entscheidungen in der Geschäftsführung zu erhalten.

Wenn auch nicht direkt per Weisungsbefugnis, so doch indirekt über die Genehmigung einzelner Vorgänge und zwar außerhalb der einmaligen Genehmigung des Gesamtbudgets im KGaA-AR. Aber eben nur wenn das auch durch entsprechende Regelungen ermöglicht wird. Ergebnis = Geschäftsordnung für Geschäftsführer. Dort wird geregelt, dass jeder Vorgang durch die Gesellschafter genehmigt werden muss der bestimmte Betragsgrenzen überschreitet. Und hier hat HI nun mit 60% die Mehrheit und damit die Entscheidung.
In der 2. Liga kann man sich vorstellen, dass Verträge über 150.000 Euro praktisch das komplette Aufkommen an Transfers, Führungsgehälter, Sponsoren- und Vermarktungsverträge betrifft. Nimmt man dann noch hinzu, dass man diese Genehmigungspflicht auch für z.B. Rechnungen im Einzelfall über 10.000 Euro festlegen kann, so braucht man nicht viel Phantasie um sich vorstellen zu können wer eigetnlich die Geschäftsführung inne hat und warum es in der KGaA kaum wirklich professionelles Arbeiten geben kann.

Von der Normalität, dass nur außergewöhnliche Geschäfte, Änderungen der Unternehmensziele oder Überziehungen des genehmigten Haushalts eine Gesellschafterzustimmung erfordern, ist man entfernungstechnisch bei 1860 quasi in einem anderen Universum.

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Weißbier, Wednesday, 05.06.2019, 07:45 (vor 1787 Tagen) @ harie(ohne R)

Ich versteh' jetzt langsam gar nix mehr.

Dachte, wenn es hart auf hart kommt hätte der e.V. aufgrund 50+1 mittels Geschäftsführungs-GmbH das Sagen ... ??

Abgesehen davon wird es immer unfassbarer, was die Scheich-Seite treibt. Ein Sponsoring-Paket (Namensrechte NLZ sind doch im Prinzip auch nix wert) aus taktischen Gründen abzulehnen, das ist alles nur noch pervers!

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harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 09:45 (vor 1787 Tagen) @ Weißbier

Ich versteh' jetzt langsam gar nix mehr.

Dachte, wenn es hart auf hart kommt hätte der e.V. aufgrund 50+1 mittels Geschäftsführungs-GmbH das Sagen ... ??

Natürlich hat der e.V. das Weisungsrecht.
Dabei steht allerdings nicht der direkte Eingriff ins das Tagesgeschäft im Fokus so wie das bei einer entsprechend formulierten GO für GF der Fall wäre.

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Weißbier, Wednesday, 05.06.2019, 09:55 (vor 1787 Tagen) @ harie(ohne R)

Ich versteh' jetzt langsam gar nix mehr.

Dachte, wenn es hart auf hart kommt hätte der e.V. aufgrund 50+1 mittels Geschäftsführungs-GmbH das Sagen ... ??


Natürlich hat der e.V. das Weisungsrecht.
Dabei steht allerdings nicht der direkte Eingriff ins das Tagesgeschäft im Fokus so wie das bei einer entsprechend formulierten GO für GF der Fall wäre.

Danke. Das ist nachvollziehbar.

Aber könnte rein theoretisch der e.V. in diesem konkreten Beispiel das Sponsoring der Bayerischen durchdrücken?

Auch wenn es natürlich nicht das Ziel sein kann, ständig in das Tagesgeschäft einzugreifen. Aber diese Sache finde ich dann doch etwas grundlegender als ob ich jetzt einen Spieler x oder y verpflichte. Allein schon wegen einer zeitigen Planung (gut, das passt jetzt gar ned zu 60).

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harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 13:34 (vor 1787 Tagen) @ Weißbier
bearbeitet von harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 13:43

Ich versteh' jetzt langsam gar nix mehr.

Dachte, wenn es hart auf hart kommt hätte der e.V. aufgrund 50+1 mittels Geschäftsführungs-GmbH das Sagen ... ??


Natürlich hat der e.V. das Weisungsrecht.
Dabei steht allerdings nicht der direkte Eingriff ins das Tagesgeschäft im Fokus so wie das bei einer entsprechend formulierten GO für GF der Fall wäre.


Danke. Das ist nachvollziehbar.

Aber könnte rein theoretisch der e.V. in diesem konkreten Beispiel das Sponsoring der Bayerischen durchdrücken?


Würde ich definitv bejahen.

Auch wenn es natürlich nicht das Ziel sein kann, ständig in das Tagesgeschäft einzugreifen. Aber diese Sache finde ich dann doch etwas grundlegender als ob ich jetzt einen Spieler x oder y verpflichte. Allein schon wegen einer zeitigen Planung (gut, das passt jetzt gar ned zu 60).

Ich sehe da ehrlich gesagt sowieso wenig Sinn Einnahmen aus Sponsoring und Vermarktung durch die Gesellschafter genehmigen zu müssen. Zumal ich dies ja auf Infront ausgelagert habe. Wenn man sich überlegt, dass bei Vetragsvolumen von 150.000 Euro ja beinahe jeder Sponsorenvertrag betroffen ist. Bei durchschnittlichen Vertragslaufzeiten von 3 Jahren fallen da auch Veträge mit 50.000 Euro jährlich drunter. Das ist ja ein Witz.

Ich weiß nicht ob da nicht was ziemlich schief läuft.
Folgt man der SZ ergeben sich ja Optionen von "der GF muss alle fragen" bis "er muss eigentlich keinen Fragen".

Für mich kommen da dann nur zwei Szenarien in Frage.

1. Es gilt die Zustimmung der Gesellschafter der KGaA weil es dabei um die Geschäfte dieser Gesellschaft geht und mangels entsprechender Regelungen in der Satzung der KGaA, durch eine GO für die GF für Ersatz gesorgt wird.

2. Es ist nur die Zustimmung der GmbH-Gesellschafter nötig weil die GmbH an sich die Geschäftsführung der KGaA inne hat. Deshalb die Geschäftsordnung auch nur für das Innenverhältnis der GmbH zu betrachten ist.

Wenn ich mir jetzt mal überlege, dass HI von Beginn an versucht Kompetenzen in den KGaA-AR zu verschieben bzw. seit 2014 generell in die KGaA. Zusammen mit den Forderungen nach Satzungsänderungen bzgl. der Geschäftsführer aus 2017, dann ergibt sich daraus Szenario 2 als ziemlich wahrscheinlich aktuell zutreffend. Also nur die Zustimmung der Gesellschafter der GmbH.

Allerdings wirft das dann schon zumindest die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung auf.

Dann hätte natürlich auch Hasan Ismaik damit nicht viel zu tun weil es ihn nicht betreffen würde.

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Weißbier, Wednesday, 05.06.2019, 14:11 (vor 1787 Tagen) @ harie(ohne R)

1. Es gilt die Zustimmung der Gesellschafter der KGaA weil es dabei um die Geschäfte dieser Gesellschaft geht und mangels entsprechender Regelungen in der Satzung der KGaA, durch eine GO für die GF für Ersatz gesorgt wird.

2. Es ist nur die Zustimmung der GmbH-Gesellschafter nötig weil die GmbH an sich die Geschäftsführung der KGaA inne hat. Deshalb die Geschäftsordnung auch nur für das Innenverhältnis der GmbH zu betrachten ist.

Danke. Nach meinem Verständnis würde da auch Szenario 2 zutreffen.

Allerdings habe ich jetzt ehrlich gesagt den Nebensatz von Alternative 1 "durch eine GO für die GF für Ersatz gesorgt wird" nicht ganz verstanden. Für was soll durch die Geschäftsordnung ein Ersatz geschaffen werden, für nicht geregelte Kompetenzen der GF?

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harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 16:29 (vor 1786 Tagen) @ Weißbier

1. Es gilt die Zustimmung der Gesellschafter der KGaA weil es dabei um die Geschäfte dieser Gesellschaft geht und mangels entsprechender Regelungen in der Satzung der KGaA, durch eine GO für die GF für Ersatz gesorgt wird.

2. Es ist nur die Zustimmung der GmbH-Gesellschafter nötig weil die GmbH an sich die Geschäftsführung der KGaA inne hat. Deshalb die Geschäftsordnung auch nur für das Innenverhältnis der GmbH zu betrachten ist.


Danke. Nach meinem Verständnis würde da auch Szenario 2 zutreffen.

Allerdings habe ich jetzt ehrlich gesagt den Nebensatz von Alternative 1 "durch eine GO für die GF für Ersatz gesorgt wird" nicht ganz verstanden. Für was soll durch die Geschäftsordnung ein Ersatz geschaffen werden, für nicht geregelte Kompetenzen der GF?

In der Satzung der KGaA sind die Regelungen ja nicht enthalten wie sie in der GO zu finden sind. Um sie aber anwendbar zu machen würden sie ersatzweies die GO dienen.
Da aber vermutlich sowieso eher Szenario 1 zutrifft ist das eh hinfällig.

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harie(ohne R), Friday, 07.06.2019, 09:17 (vor 1785 Tagen) @ harie(ohne R)

Da aber vermutlich sowieso eher Szenario 1 zutrifft ist das eh hinfällig.

Szenario 2 natürlich.

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Weißbier, Friday, 07.06.2019, 09:52 (vor 1785 Tagen) @ harie(ohne R)

Da aber vermutlich sowieso eher Szenario 1 zutrifft ist das eh hinfällig.


Szenario 2 natürlich.

War schon klar.

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harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 16:19 (vor 1786 Tagen) @ harie(ohne R)

Ich sehe da ehrlich gesagt sowieso wenig Sinn Einnahmen aus Sponsoring und Vermarktung durch die Gesellschafter genehmigen zu müssen. Zumal ich dies ja auf Infront ausgelagert habe. Wenn man sich überlegt, dass bei Vetragsvolumen von 150.000 Euro ja beinahe jeder Sponsorenvertrag betroffen ist. Bei durchschnittlichen Vertragslaufzeiten von 3 Jahren fallen da auch Veträge mit 50.000 Euro jährlich drunter. Das ist ja ein Witz.


Da muss ich mich korrigieren. Es handelt sich bei den 150.000 um das jährliche Volumen.
Trotzdem halte ich die grundsätzliche Genehmigungspflicht beim Sponsoring für wenig sinnvoll.

Frage zum Verständnis

Theo West, Wednesday, 05.06.2019, 10:58 (vor 1787 Tagen) @ harie(ohne R)

Wird denn nicht durch dieses ganze Konstrukt die ganze 50+1 Regel unterlaufen.

Frage zum Verständnis

Commander, Wednesday, 05.06.2019, 11:05 (vor 1787 Tagen) @ Theo West

Wird denn nicht durch dieses ganze Konstrukt die ganze 50+1 Regel unterlaufen.

Selbstverständlich.

Es wurde aber von der DFL genehmigt. Allerdings ist die DFL mittlerweile nicht mehr für uns zuständig. Es sollte eine neue Überprüfung des Apparates durch den DFB verlangt werden!

Frage zum Verständnis

Randpositionslöwe, Wednesday, 05.06.2019, 11:15 (vor 1787 Tagen) @ Commander

Wird denn nicht durch dieses ganze Konstrukt die ganze 50+1 Regel unterlaufen.


Selbstverständlich.

Es wurde aber von der DFL genehmigt. Allerdings ist die DFL mittlerweile nicht mehr für uns zuständig. Es sollte eine neue Überprüfung des Apparates durch den DFB verlangt werden!

Quasi eine Selbstanzeige. Heilt ja auch manche Steuerproblematik. Apropos: Hat die Stadt jetzt schon bzgl. der Gemeinnützigkeit den Vorschlag des TSV angenommen und unterschrieben?

Frage zum Verständnis

Kenny2, Wednesday, 05.06.2019, 14:55 (vor 1786 Tagen) @ Randpositionslöwe

Wird denn nicht durch dieses ganze Konstrukt die ganze 50+1 Regel unterlaufen.


Selbstverständlich.

Es wurde aber von der DFL genehmigt. Allerdings ist die DFL mittlerweile nicht mehr für uns zuständig. Es sollte eine neue Überprüfung des Apparates durch den DFB verlangt werden!


Quasi eine Selbstanzeige. Heilt ja auch manche Steuerproblematik. Apropos: Hat die Stadt jetzt schon bzgl. der Gemeinnützigkeit den Vorschlag des TSV angenommen und unterschrieben?


Ja, ist im Februar passiert und im Mai vom Finanzamt final als im Einklang mit der Gemeinnützigkeit des e.V. bestätigt worden.

Frage zum Verständnis

Randpositionslöwe, Wednesday, 05.06.2019, 18:57 (vor 1786 Tagen) @ Kenny2

Wird denn nicht durch dieses ganze Konstrukt die ganze 50+1 Regel unterlaufen.


Selbstverständlich.

Es wurde aber von der DFL genehmigt. Allerdings ist die DFL mittlerweile nicht mehr für uns zuständig. Es sollte eine neue Überprüfung des Apparates durch den DFB verlangt werden!


Quasi eine Selbstanzeige. Heilt ja auch manche Steuerproblematik. Apropos: Hat die Stadt jetzt schon bzgl. der Gemeinnützigkeit den Vorschlag des TSV angenommen und unterschrieben?

Ja, ist im Februar passiert und im Mai vom Finanzamt final als im Einklang mit der Gemeinnützigkeit des e.V. bestätigt worden.

Danke für die Info.

Frage zum Verständnis

harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 12:11 (vor 1787 Tagen) @ Commander

Wird denn nicht durch dieses ganze Konstrukt die ganze 50+1 Regel unterlaufen.


Selbstverständlich.

Es wurde aber von der DFL genehmigt. Allerdings ist die DFL mittlerweile nicht mehr für uns zuständig. Es sollte eine neue Überprüfung des Apparates durch den DFB verlangt werden!

Rein rechtlich betrachtet handelt es sich ja um eine Regelung die einseitig durch den e.V. aufgelöst werden kann. Zudem besteht das letzte Wort für den e.V. weiterhin durch das Weisungsrecht, wenn es denn sein muss. Daher ist die 50+1 Regel hier eher nicht unterwandert.

Für die Dritte Liga ist der DFB zuständig das ist richtig.
Allerdings bestehen für die Lizenzierung weitestgehend die gleichen Vorgaben wie bei der DFL.

Frage zum Verständnis

Theo West, Wednesday, 05.06.2019, 12:23 (vor 1787 Tagen) @ harie(ohne R)
bearbeitet von Theo West, Wednesday, 05.06.2019, 13:08

Zitat von harie
...rein rechtlich betrachtet handelt es sich ja um eine Regelung die einseitig durch den e.V. aufgelöst werden kann.

Meine Frage: Wie kann der Verein diese Regelung aufheben und was viel interessanter wäre: warum tut er das dann nicht oder hat es nicht schon längst getan? Wird dann gegen den Koop-Vertrag verstoßen oder was spricht sonst dagegen?

Frage zum Verständnis

Randpositionslöwe, Wednesday, 05.06.2019, 13:24 (vor 1787 Tagen) @ Theo West

Zitat von harie
...rein rechtlich betrachtet handelt es sich ja um eine Regelung die einseitig durch den e.V. aufgelöst werden kann.

Meine Frage: Wie kann der Verein diese Regelung aufheben und was viel interessanter wäre: warum tut er das dann nicht oder hat es nicht schon längst getan? Wird dann gegen den Koop-Vertrag verstoßen oder was spricht sonst dagegen?

Der Sinn daran etwas arg kompliziert zu machen ist ja vor allen Dingen, dass es keiner mehr kapiert. Weil wenn man das ganze einfach und unkompliziert machen würde, könnte das ja jeder verstehen und sich sogar eine eigene Meinung bilden. So lassen wir es lieber kompliziert, und die eine Seite läuft der Seite hinterher, und die andere Seite läuft halt der anderen Seite hinterher.

Wenn ich das ganze einfach sehe, müsste der e.V aufgrund der 50+1 Regel eigentlich weisungsbefugt sein. Sollte es einen Vertrag geben der das verhindert, müsste dieser eigentlich gegen 50+1 verstoßen.

Wie absurd ist es eigentlich dringend benötigte Gelder abzulehnen. Hat das der Investorenflüsterer eigentlich schon erklärt?

Frage zum Verständnis

Commander, Wednesday, 05.06.2019, 13:33 (vor 1787 Tagen) @ Randpositionslöwe

Wie absurd ist es eigentlich dringend benötigte Gelder abzulehnen. Hat das der Investorenflüsterer eigentlich schon erklärt?


Es gibt keinen Investor. Folglich gibt es auch keinen Investorenflüsterer.

Es gibt eine mafiöse Organisation, die seit 2011 unseren Verein unterwandert.

Wer das nicht kapiert, wird sich - vermutlich auf ewig - mit Detailfragen aufreiben. Und solange es die Verantwortlichen nicht kapieren, wird sich nichts ändern.

Sorry...

Randpositionslöwe, Wednesday, 05.06.2019, 13:46 (vor 1787 Tagen) @ Commander

Wie absurd ist es eigentlich dringend benötigte Gelder abzulehnen. Hat das der Investorenflüsterer eigentlich schon erklärt?

Es gibt keinen Investor. Folglich gibt es auch keinen Investorenflüsterer.

Es gibt eine mafiöse Organisation, die seit 2011 unseren Verein unterwandert.

Wer das nicht kapiert, wird sich - vermutlich auf ewig - mit Detailfragen aufreiben. Und solange es die Verantwortlichen nicht kapieren, wird sich nichts ändern.

...aber ich habe eine Aluallergie.

Diese mafiöse Organisation hat Anteile an 60 erworben und besitzt vermeintlich rechtsgültige Verträge. Für einen Außenstehenden wird es da nicht viel Detailfragen geben.

Sorry...

Commander, Wednesday, 05.06.2019, 16:51 (vor 1786 Tagen) @ Randpositionslöwe

Wie absurd ist es eigentlich dringend benötigte Gelder abzulehnen. Hat das der Investorenflüsterer eigentlich schon erklärt?

Es gibt keinen Investor. Folglich gibt es auch keinen Investorenflüsterer.

Es gibt eine mafiöse Organisation, die seit 2011 unseren Verein unterwandert.

Wer das nicht kapiert, wird sich - vermutlich auf ewig - mit Detailfragen aufreiben. Und solange es die Verantwortlichen nicht kapieren, wird sich nichts ändern.


...aber ich habe eine Aluallergie.

Diese mafiöse Organisation hat Anteile an 60 erworben und besitzt vermeintlich rechtsgültige Verträge. Für einen Außenstehenden wird es da nicht viel Detailfragen geben.

Tschuldigung.

Ich meinte das natürlich allgemein und an alle gerichtet. Ergab sich nur so, dass es eine Antwort auf Deinen Eintrag war.

Dass Du weit mehr kapierst, als die meisten, ist doch eh klar! Aber das mit dem (Nerven) aufreiben, solltest Du beherzigen! ;-)

Frage zum Verständnis

Commander, Wednesday, 05.06.2019, 13:12 (vor 1787 Tagen) @ harie(ohne R)

Wird denn nicht durch dieses ganze Konstrukt die ganze 50+1 Regel unterlaufen.


Selbstverständlich.

Es wurde aber von der DFL genehmigt. Allerdings ist die DFL mittlerweile nicht mehr für uns zuständig. Es sollte eine neue Überprüfung des Apparates durch den DFB verlangt werden!


Rein rechtlich betrachtet handelt es sich ja um eine Regelung die einseitig durch den e.V. aufgelöst werden kann. Zudem besteht das letzte Wort für den e.V. weiterhin durch das Weisungsrecht, wenn es denn sein muss. Daher ist die 50+1 Regel hier eher nicht unterwandert.

Für die Dritte Liga ist der DFB zuständig das ist richtig.
Allerdings bestehen für die Lizenzierung weitestgehend die gleichen Vorgaben wie bei der DFL.

Dass der Verein "die Regelung auflösen" oder auch einfach, dass er sein Weisungsrecht durchsetzen kann, zweifle ich an. Genau das wird doch eingeschränkt respektive behindert durch das Konstrukt bestehend aus GF-Beirat, GF-Geschäftsordnung und Koooperationsvertrag zwischen eV und KGaA.

Auch wenn die Vorgaben gleich oder ähnlich sind: Der DFB ist eine andere (Prüf-) Instanz, die gewisse Sachverhalte ggf. anders sieht.

Frage zum Verständnis

harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 14:59 (vor 1786 Tagen) @ Commander

Wird denn nicht durch dieses ganze Konstrukt die ganze 50+1 Regel unterlaufen.


Selbstverständlich.

Es wurde aber von der DFL genehmigt. Allerdings ist die DFL mittlerweile nicht mehr für uns zuständig. Es sollte eine neue Überprüfung des Apparates durch den DFB verlangt werden!


Rein rechtlich betrachtet handelt es sich ja um eine Regelung die einseitig durch den e.V. aufgelöst werden kann. Zudem besteht das letzte Wort für den e.V. weiterhin durch das Weisungsrecht, wenn es denn sein muss. Daher ist die 50+1 Regel hier eher nicht unterwandert.

Für die Dritte Liga ist der DFB zuständig das ist richtig.
Allerdings bestehen für die Lizenzierung weitestgehend die gleichen Vorgaben wie bei der DFL.


Dass der Verein "die Regelung auflösen" oder auch einfach, dass er sein Weisungsrecht durchsetzen kann, zweifle ich an. Genau das wird doch eingeschränkt respektive behindert durch das Konstrukt bestehend aus GF-Beirat, GF-Geschäftsordnung und Koooperationsvertrag zwischen eV und KGaA.

Nein. das hat mit dem Koopvertrag nichts zu tun.
Diese GO wurde vom Beirat beschlossen und kann von diesem wieder aufgehoben werden.
Dort hat der e.V. die 50+1 Mehrheit.
Aber wie ich bereits unten erörtert habe liegt es wohl näher, dass es keine Rolle spielt, das die GO sehr wahscheinlich nur im Innenverhältnis der GmbH gilt.
Damit dann nur die Zustimmung der GmbH-Gesellschafter erforderlich wäre.
HI wäre dann aus der Nummer sowieso raus.

Auch wenn die Vorgaben gleich oder ähnlich sind: Der DFB ist eine andere (Prüf-) Instanz, die gewisse Sachverhalte ggf. anders sieht.

Das mag zutrffend sein. Dennoch sind m.E. bei nahezu identischen Vorgaben gerade bei 50+1 nur geringe Unterschiede in der Inmterpretation bei DFB und DFL.

Frage zum Verständnis

Theo West, Wednesday, 05.06.2019, 15:00 (vor 1786 Tagen) @ harie(ohne R)

Kann man den Beirat eigentlich mit 50+1 wieder auflösen?

Frage zum Verständnis

harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 16:23 (vor 1786 Tagen) @ Theo West

Kann man den Beirat eigentlich mit 50+1 wieder auflösen?

Nein! Der ist in der Satzung der GmbH verankert und die kann nur mit Zustimmung der MV geändert werden. 11.3.6 Satzung des e.V.

Frage zum Verständnis

Commander, Wednesday, 05.06.2019, 17:05 (vor 1786 Tagen) @ harie(ohne R)

Für die Dritte Liga ist der DFB zuständig das ist richtig.
Allerdings bestehen für die Lizenzierung weitestgehend die gleichen Vorgaben wie bei der DFL.


Dass der Verein "die Regelung auflösen" oder auch einfach, dass er sein Weisungsrecht durchsetzen kann, zweifle ich an. Genau das wird doch eingeschränkt respektive behindert durch das Konstrukt bestehend aus GF-Beirat, GF-Geschäftsordnung und Koooperationsvertrag zwischen eV und KGaA.


Nein. das hat mit dem Koopvertrag nichts zu tun.
Diese GO wurde vom Beirat beschlossen und kann von diesem wieder aufgehoben werden.
Dort hat der e.V. die 50+1 Mehrheit.
Aber wie ich bereits unten erörtert habe liegt es wohl näher, dass es keine Rolle spielt, das die GO sehr wahscheinlich nur im Innenverhältnis der GmbH gilt.
Damit dann nur die Zustimmung der GmbH-Gesellschafter erforderlich wäre.
HI wäre dann aus der Nummer sowieso raus.

Dann fragt man sich, was der Saki, der Blogger und das ganze Gschmoaß im Schlepptau dann so dicke Backen machen?

Frage zum Verständnis

harie(ohne R), Wednesday, 05.06.2019, 19:57 (vor 1786 Tagen) @ Commander

Für die Dritte Liga ist der DFB zuständig das ist richtig.
Allerdings bestehen für die Lizenzierung weitestgehend die gleichen Vorgaben wie bei der DFL.


Dass der Verein "die Regelung auflösen" oder auch einfach, dass er sein Weisungsrecht durchsetzen kann, zweifle ich an. Genau das wird doch eingeschränkt respektive behindert durch das Konstrukt bestehend aus GF-Beirat, GF-Geschäftsordnung und Koooperationsvertrag zwischen eV und KGaA.


Nein. das hat mit dem Koopvertrag nichts zu tun.
Diese GO wurde vom Beirat beschlossen und kann von diesem wieder aufgehoben werden.
Dort hat der e.V. die 50+1 Mehrheit.
Aber wie ich bereits unten erörtert habe liegt es wohl näher, dass es keine Rolle spielt, das die GO sehr wahscheinlich nur im Innenverhältnis der GmbH gilt.
Damit dann nur die Zustimmung der GmbH-Gesellschafter erforderlich wäre.
HI wäre dann aus der Nummer sowieso raus.


Dann fragt man sich, was der Saki, der Blogger und das ganze Gschmoaß im Schlepptau dann so dicke Backen mahen?

Mei was sollns denn sonst machen?
Der Saki nutzt halt jede Gelegenheit zur Politik. Er will ja Präsident werden. Da muss die sportliche Leitung schon moi a bissl warten wenns grad ned passt. Die Millionen kommen dann scho wenn er endlich Präsident is. Sogt a hoid und da Gorenzel red mehr mitm ihm ois mitm Präsidium und glaubts. Zumindest bisher.
Vielleicht geht jetzt auch alles ganz schnell?

Und da Griss... was sollst dazua no sogn.

Frage zum Verständnis

Commander, Thursday, 06.06.2019, 09:51 (vor 1786 Tagen) @ harie(ohne R)

Dann fragt man sich, was der Saki, der Blogger und das ganze Gschmoaß im Schlepptau dann so dicke Backen mahen?


Mei was sollns denn sonst machen?
Der Saki nutzt halt jede Gelegenheit zur Politik. Er will ja Präsident werden. Da muss die sportliche Leitung schon moi a bissl warten wenns grad ned passt. Die Millionen kommen dann scho wenn er endlich Präsident is. Sogt a hoid und da Gorenzel red mehr mitm ihm ois mitm Präsidium und glaubts. Zumindest bisher.
Vielleicht geht jetzt auch alles ganz schnell?

Und da Griss... was sollst dazua no sogn.


Ich sehe da eher eine "Maximal-Destruktiv"-Strategie. Dazu passt all der Mist, den sie im Namen von 1860 von sich geben: der Porno-Kirmaier, der Löwenzoo, der Presseboykott.
Edith sagt, dass der dicke Blogger mit seinem niederträchtigen Gedisse der eV-Funktionäre natürlich in diese Reihe gehört.

Was will der Typ, der kaum einen logischen deutschen Satz rauskriegt, der den Unterschied zwischen Arge und 1860 nicht kennt, denn Präsident werden?

Dass sie in die KGaA eingeschleust wurden, konnten wir halt leider nicht verhindern, weil es nun mal ums Geld ging.

Wenn wir die selbst in den eV einschleusen würden, indem wir einen der Vögel zum Präsidenten wählen, dann wärs Sabbat. Dann aber zurecht wegen Maximalidiotie der 1860-Mitglieder.

PS: Mit Graus erinnere ich mich daran, dass der Saki 2015 um ein Haar Präsident geworden wäre. Nur wegen einer Nebensächlichkeit wurde ihm der Cassetten-Peter vorgezogen.

Frage zum Verständnis

laimerloewe (c), Thursday, 06.06.2019, 10:00 (vor 1786 Tagen) @ Commander

dann wäre halt der saki damals während der Halbzeit zurückgetreten und der Marionetten peter würde jetzt die schlammschlacht in vorderster front führen.

Frage zum Verständnis

Commander, Thursday, 06.06.2019, 11:21 (vor 1786 Tagen) @ laimerloewe (c)

dann wäre halt der saki damals während der Halbzeit zurückgetreten und der Marionetten peter würde jetzt die schlammschlacht in vorderster front führen.

Glaub ich nicht. Der Saki wäre nicht zurückgetreten, so lange hier noch ein Stein auf dem anderen steht.

Frage zum Verständnis

United Sixties, Thursday, 06.06.2019, 10:22 (vor 1786 Tagen) @ Commander

Nebensächlichkeit? Nein, der Grieche wäre auf keinen Fall und aus guten Gründen 2015 Präsidentschaftskandidat
geworden. Leider war PC tatsächlich auch keine gute Wahl.

Frage zum Verständnis

friedhofstribüne, Thursday, 06.06.2019, 12:07 (vor 1786 Tagen) @ Commander


PS: Mit Graus erinnere ich mich daran, dass der Saki 2015 um ein Haar Präsident geworden wäre. Nur wegen einer Nebensächlichkeit wurde ihm der Cassetten-Peter vorgezogen.

Irgendwie ist das an mir vorbei gegangen. Was war denn da?

Frage zum Verständnis

Commander, Thursday, 06.06.2019, 17:02 (vor 1785 Tagen) @ friedhofstribüne


PS: Mit Graus erinnere ich mich daran, dass der Saki 2015 um ein Haar Präsident geworden wäre. Nur wegen einer Nebensächlichkeit wurde ihm der Cassetten-Peter vorgezogen.


Irgendwie ist das an mir vorbei gegangen. Was war denn da?

Ein VR hat mir das ein bissl anders erzählt, als es der Herr United Sixties schreibt. Näheres gern mündlich!

Geld von der Bayrischen nehmen...

Randpositionslöwe, Wednesday, 05.06.2019, 10:41 (vor 1787 Tagen) @ laimerloewe (c)

... und sich vom Mitgesellschafter einfach am A. .. lecken lassen. Wenn ihm etwas nicht passt kann er klagen. Macht er ja eh gerne. Sollte das tatsächlich vertraglich komplett ausgeschlossen sein, könnte man einen anonymen Whistleblower engagieren, um das Geschäftsgebaren von Hasan und Saki auch dem letzten klar zu machen. Diese Drecks KGaA samt Gesellschafter versaut einem wirklich die Liebe zu 60. Es war aber auch naiv anzunehmen, hier würde sich entscheidendes ändern bloß weil wir wieder zuhause spielen.

so wie ich das verstehe:

Kraiburger, Wednesday, 05.06.2019, 14:12 (vor 1787 Tagen) @ laimerloewe (c)

Alle Geschäftsordnungen, Satzungen, Präambeln, Verträge und deren Übersetzungen sind in sich absolut widersprüchlich und kontrovers.

Um rechtssicher zu sein beruft sich Scharold nicht auf subjektive Deutungen der verschiedensten Befugnisse, sondern fragt einfach alle möglichen Beteiligten, bis er von irgend einer Seite ein "Nein" bekommt, und nichts mehr weiter tun muss.

Nur so kann er sicher gehen, dass er nichtin Haftung genommen werden kann.


Oder?

Nachtrag ...

Kraiburger, Wednesday, 05.06.2019, 14:14 (vor 1786 Tagen) @ Kraiburger

Der Sache dienlich wäre es ja, wenn wenigstens Ismaik mal verlauten lassen würde, was er eigentlich mit Sechzig will. Denn ohne eine klare Ansage stochern wir doch sowieso nur im Nebel.

Nachtrag ...

Heidelberg, Wednesday, 05.06.2019, 14:19 (vor 1786 Tagen) @ Kraiburger

Ich bin mir ja ziemlich sicher, dass Ismaik von dem Angebot der Versicherung noch nie was gehört hat.

Nachtrag ...

Kraiburger, Wednesday, 05.06.2019, 17:09 (vor 1786 Tagen) @ Heidelberg

Ich bin mir ja ziemlich sicher, dass Ismaik von dem Angebot der Versicherung noch nie was gehört hat.

Das ist nicht unwahrscheinlich!

Nachtrag ...

Rosenheimer Löwe, Wednesday, 05.06.2019, 14:51 (vor 1786 Tagen) @ Kraiburger

Der Sache dienlich wäre es ja, wenn wenigstens Ismaik mal verlauten lassen würde, was er eigentlich mit Sechzig will. Denn ohne eine klare Ansage stochern wir doch sowieso nur im Nebel.

Nach acht Jahren!!!!!!

Nachtrag ...

Kraiburger, Wednesday, 05.06.2019, 17:10 (vor 1786 Tagen) @ Rosenheimer Löwe

Der Sache dienlich wäre es ja, wenn wenigstens Ismaik mal verlauten lassen würde, was er eigentlich mit Sechzig will. Denn ohne eine klare Ansage stochern wir doch sowieso nur im Nebel.


Nach acht Jahren!!!!!!

Vor 8 Jahren hat er wenigstens verlauten lassen, dass er mit Sechzig Geld verdienen will.

Was man so hört, lässt er mittlerweile allerdings Leute auf Unterlassung verklagen, die genau das behaupten.

So wird das alles nicht einfacher!

so wie ich das verstehe:

Weißbier, Wednesday, 05.06.2019, 14:25 (vor 1786 Tagen) @ Kraiburger

Alle Geschäftsordnungen, Satzungen, Präambeln, Verträge und deren Übersetzungen sind in sich absolut widersprüchlich und kontrovers.

Um rechtssicher zu sein beruft sich Scharold nicht auf subjektive Deutungen der verschiedensten Befugnisse, sondern fragt einfach alle möglichen Beteiligten, bis er von irgend einer Seite ein "Nein" bekommt, und nichts mehr weiter tun muss.

Nur so kann er sicher gehen, dass er nichtin Haftung genommen werden kann.


Oder?

So könnte es sein.

so wie ich das verstehe:

Lán Wèibing, Wednesday, 05.06.2019, 15:12 (vor 1786 Tagen) @ Weißbier

Alle Geschäftsordnungen, Satzungen, Präambeln, Verträge und deren Übersetzungen sind in sich absolut widersprüchlich und kontrovers.

Um rechtssicher zu sein beruft sich Scharold nicht auf subjektive Deutungen der verschiedensten Befugnisse, sondern fragt einfach alle möglichen Beteiligten, bis er von irgend einer Seite ein "Nein" bekommt, und nichts mehr weiter tun muss.

Nur so kann er sicher gehen, dass er nichtin Haftung genommen werden kann.


Oder?


So könnte es sein.

Wenn nur etwas an dem dran ist was der Commander so schreibt, dann ist der eh in Haftung, weil er die Herkunft der Gelder des "Investors" (Kredithais) nicht kontrolliert, aber eben dann nicht nur er, dann Gnade uns Allen vor dem Erdbeben, wie gesagt wenn was dran ist ???

so wie ich das verstehe:

Joerg ⌂, Wednesday, 05.06.2019, 15:23 (vor 1786 Tagen) @ Lán Wèibing

mich würde bei dem ganzem wirrwar mal der aktuelle und vor allem gültige gesellschaftsvertrag interessieren, der scheint ja ziemlich hin und her abgeändert worden zu sein, der ursprüngliche befindet sich ja noch in meinem besitz, wo bekomme ich den her? oder ist das inzwischen alles geheim? . . .

so wie ich das verstehe:

Commander, Wednesday, 05.06.2019, 17:20 (vor 1786 Tagen) @ Lán Wèibing

Wenn nur etwas an dem dran ist was der Commander so schreibt, dann ist der eh in Haftung, weil er die Herkunft der Gelder des "Investors" (Kredithais) nicht kontrolliert, aber eben dann nicht nur er, dann Gnade uns Allen vor dem Erdbeben, wie gesagt wenn was dran ist ???

Da siehst Du etwas falsch.

Wenn Du jemand findest, der Dir 10 Mio. Euro Kredit gibt oder der gar mit 10 Mio. als Eigenkapital in Deine Firma einsteigt, hast Du nicht die Pflicht, zu überprüfen, wo derjenige das Geld her hat. Das wäre auch weder praktisch noch rechtlich möglich.

Von daher gibt es keine Haftung. Wenn jemand Mafiageld annimmt, kann er das ruhig machen. Er muss halt dann mit den Folgen zurechtkommen.

Anders ist es übrigens in Italien. Dort wurden (meines Halbwissens nach schon vor 15 oder 20 Jahren) Anti-Mafiagesetze eingeführt. Die besagen, dass jedermann jederzeit die Herkunft von Geld auf seinem Konto nachweisen können muss. Das ist btw der Grund, warum italienische Organisationen ihr Geld verstärkt im Ausland waschen. Aufgrund der laxen Gesetze verstärkt in Deutschland, siehe "Mafiamorde von Duisburg".

so wie ich das verstehe:

Lán Wèibing, Friday, 07.06.2019, 14:19 (vor 1784 Tagen) @ Commander

Wenn nur etwas an dem dran ist was der Commander so schreibt, dann ist der eh in Haftung, weil er die Herkunft der Gelder des "Investors" (Kredithais) nicht kontrolliert, aber eben dann nicht nur er, dann Gnade uns Allen vor dem Erdbeben, wie gesagt wenn was dran ist ???


Da siehst Du etwas falsch.

Wenn Du jemand findest, der Dir 10 Mio. Euro Kredit gibt oder der gar mit 10 Mio. als Eigenkapital in Deine Firma einsteigt, hast Du nicht die Pflicht, zu überprüfen, wo derjenige das Geld her hat. Das wäre auch weder praktisch noch rechtlich möglich.

Von daher gibt es keine Haftung. Wenn jemand Mafiageld annimmt, kann er das ruhig machen. Er muss halt dann mit den Folgen zurechtkommen.

Anders ist es übrigens in Italien. Dort wurden (meines Halbwissens nach schon vor 15 oder 20 Jahren) Anti-Mafiagesetze eingeführt. Die besagen, dass jedermann jederzeit die Herkunft von Geld auf seinem Konto nachweisen können muss. Das ist btw der Grund, warum italienische Organisationen ihr Geld verstärkt im Ausland waschen. Aufgrund der laxen Gesetze verstärkt in Deutschland, siehe "Mafiamorde von Duisburg".

gut, was die Mafiamorde jetzt damit zu tun haben erschließt sich mir nicht so, aber warum werde ich auf der Bank gefragt wenn ich 6.000 € bar einzahlen will woher ich das Geld habe ??? Wenn ich auf der anderen Seite, wie du sagst, ungefragt Millionen verschieben kannn ???

so wie ich das verstehe:

Commander, Friday, 07.06.2019, 17:18 (vor 1784 Tagen) @ Lán Wèibing

gut, was die Mafiamorde jetzt damit zu tun haben erschließt sich mir nicht so, aber warum werde ich auf der Bank gefragt wenn ich 6.000 € bar einzahlen will woher ich das Geld habe ??? Wenn ich auf der anderen Seite, wie du sagst, ungefragt Millionen verschieben kannn ???

Ich hab für Dich recherchiert!!!

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/geldwaeschegesetz

https://www.finanzfluss.de/geld-einzahlen/

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