Eine KGaA hat auch eine Satzung [kein Text]

HHeinz @, München, Thursday, 01.02.2018, 14:33 (vor 2278 Tagen) @ Schindluder

kein Text, wirklich.

Satzungsänderung?

friedhofstribüne, Thursday, 01.02.2018, 14:39 (vor 2278 Tagen) @ Schindluder

versteh ich nicht...

Ich auch nicht?

Ich vermute, dass sie die Satzung des AR in der KGaA geändert haben. Damit werden sie wohl die Möglichkeiten von 50:1 soweit wie möglich ausreizen, damit die KGaA mehr zu sagen hat. Ich bezweifle aber, dass einer der schreibenden Zunft ob TZ, SZ oder wer auch immer da noch durchblickt.

Ich frage mich bloß, was die beiden mit Ihrer Qualifikation da prüfen wollen. Aber wir können sicher wieder 6stellige Gutachten in Auftrag geben.

Satzungsänderung?

Commander, Thursday, 01.02.2018, 15:01 (vor 2278 Tagen) @ friedhofstribüne

versteh ich nicht...


Ich auch nicht?

Ich vermute, dass sie die Satzung des AR in der KGaA geändert haben. Damit werden sie wohl die Möglichkeiten von 50:1 soweit wie möglich ausreizen, damit die KGaA mehr zu sagen hat. Ich bezweifle aber, dass einer der schreibenden Zunft ob TZ, SZ oder wer auch immer da noch durchblickt.

Ich frage mich bloß, was die beiden mit Ihrer Qualifikation da prüfen wollen. Aber wir können sicher wieder 6stellige Gutachten in Auftrag geben.

Dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung prüft, ist ja genau seine Aufgabe.

Ich vermute, sie werden in die Satzung da noch einiges im Detail und an größerer Intensität reinschreiben wollen.

Das Problem ist: Alles was sie wollen, kriegen sie auch durch, weil bei Patt der Bruder-Geldwäscher als Vorsitzender das entscheidende Wort hat.

Da hast Du keine Chance. 50+1 hin oder her.

Satzungsänderung?

Insider, Thursday, 01.02.2018, 15:18 (vor 2278 Tagen) @ Schindluder

braucht er dafür keine 75%

ja harie hilf!

Nein, braucht er nicht, da es sich nicht um die Satzung des e.V. handelt. Es reicht eine einfache Mehrheit im AR der KgaA.

Satzungsänderung?

friedhofstribüne, Thursday, 01.02.2018, 15:19 (vor 2278 Tagen) @ Schindluder

braucht er dafür keine 75%

ja harie hilf!

75% von was?

Gar nix brauchen sie in der KGaA, wenn sie sich einig sind.

Satzungsänderung?

Schindluder, Thursday, 01.02.2018, 15:20 (vor 2278 Tagen) @ friedhofstribüne

75% von was?

Gar nix brauchen sie in der KGaA, wenn sie sich einig sind.

der Stimmrechte, ich kenn das so, dass im Normalfall 75% nötig sind um die Satzung/Gesellschaftsvetrag zu ändern. Dass es sich um die KGaA handelt weiss ich auch.

und Einigkeit in dem Punkt ist unmöglich, siehe auch Beschluss der MV zur Durchsetzung von 50+1

Satzungsänderung?

friedhofstribüne, Thursday, 01.02.2018, 15:29 (vor 2278 Tagen) @ Schindluder

75% von was?

Gar nix brauchen sie in der KGaA, wenn sie sich einig sind.


der Stimmrechte, ich kenn das so, dass im Normalfall 75% nötig sind um die Satzung/Gesellschaftsvetrag zu ändern. Dass es sich um die KGaA handelt weiss ich auch.

und Einigkeit in dem Punkt ist unmöglich, siehe auch Beschluss der MV zur Durchsetzung von 50+1

Das wäre ja schön, wenn es so wäre, aber von welchem Beschluss der MV sprichst du?
Ich kann mich nur an das Einholen eines Stimmungsbildes erinnern. Und selbst wenn, welchen Einfluß sollte dieser auf die Entscheidung der e.V. Vertreter haben die KGaA Satzung zu ändern? Diese 50:1 Einschränkung wird doch eh gemacht, dass die Änderung anscheinend DFL/BFV kompatibel sei.

Satzungsänderung?

Schindluder, Thursday, 01.02.2018, 15:35 (vor 2278 Tagen) @ friedhofstribüne

und Einigkeit in dem Punkt ist unmöglich, siehe auch Beschluss der MV zur Durchsetzung von 50+1


Das wäre ja schön, wenn es so wäre, aber von welchem Beschluss der MV sprichst du?

Die beiden VRs (Namen weiss ich grade nicht) haben doch einen Beschluss eingebracht, dass der Verein in Zukunft strikt 50+1 durchzusetzen hat. Dieser wurde auch angenommen.

Satzungsänderung?

friedhofstribüne, Thursday, 01.02.2018, 15:38 (vor 2278 Tagen) @ Schindluder

und Einigkeit in dem Punkt ist unmöglich, siehe auch Beschluss der MV zur Durchsetzung von 50+1


Das wäre ja schön, wenn es so wäre, aber von welchem Beschluss der MV sprichst du?


Die beiden VRs (Namen weiss ich grade nicht) haben doch einen Beschluss eingebracht, dass der Verein in Zukunft strikt 50+1 durchzusetzen hat. Dieser wurde auch angenommen.

A Geh, bei so vielen Beschlüssen. Da klappt es anscheinend nicht immer mit dem Merken. :-D Ich bin ja schon älter.

Und trotzdem: sollte die Satzung nur im Rahmen der 50:1 Regel ausgereizt worden sein, handelt keiner dagegen.

Satzungsänderung?

Schindluder, Thursday, 01.02.2018, 15:50 (vor 2278 Tagen) @ friedhofstribüne

Und trotzdem: sollte die Satzung nur im Rahmen der 50:1 Regel ausgereizt worden sein, handelt keiner dagegen.

ja aber es geht doch um eine Änderung derselben und nicht ums Ausreizen von bereits Vorhandenem.
Egal steht ja schon am Anfang
Ich versteh das nicht...

Satzungsänderung?

friedhofstribüne, Thursday, 01.02.2018, 17:01 (vor 2278 Tagen) @ Schindluder

Und trotzdem: sollte die Satzung nur im Rahmen der 50:1 Regel ausgereizt worden sein, handelt keiner dagegen.


ja aber es geht doch um eine Änderung derselben und nicht ums Ausreizen von bereits Vorhandenem.
Egal steht ja schon am Anfang
Ich versteh das nicht.

Beim nochmaligen durchlesen auch an dich eine Entschuldigung wegen ungenauen Erklärungen.

Mit ausreizen meinte ich, dass die Satzung soweit es zugunsten von HI möglich war geändert wurde. Das ganze aber nur soweit, dass der BFV oder die DFL nichts dagegen haben. Damit ist man HI entgegen gekommen und bewegt sich trotzdem im Rahmen von 50:1.

Und weil wir gerade dabei sind. Ich bin da natürlich von Haus aus strikt dagegen.
Und wissen tun wir ja auch überhaupt gar nichts.

Welche Zustimmung braucht eine Satzungsänderung?

Herbert, Friday, 02.02.2018, 00:24 (vor 2277 Tagen) @ Schindluder

braucht er dafür keine 75%

Da schau mer mal in die aktuelle Satzung (der KgaA) und da steht dann klar, dass eine Satzungsänderung (wie auch viele weiteren Punkte) einer Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin (das ist die Geschäftsführungs GmbH und da gehört dem e.V. "noch" 100%) bedarf. Daher ist, zumindest im Moment, eine Satzungsänderung nur mit dem e.V. möglich, egal wie viel Prozent HI an der KgaA hält.

Welche Zustimmung braucht eine Satzungsänderung?

Commander, Friday, 02.02.2018, 11:12 (vor 2277 Tagen) @ Herbert

braucht er dafür keine 75%


Da schau mer mal in die aktuelle Satzung (der KgaA) und da steht dann klar, dass eine Satzungsänderung (wie auch viele weiteren Punkte) einer Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin (das ist die Geschäftsführungs GmbH und da gehört dem e.V. "noch" 100%) bedarf. Daher ist, zumindest im Moment, eine Satzungsänderung nur mit dem e.V. möglich, egal wie viel Prozent HI an der KgaA hält.


Ich hab gestern auch nochmal nachgeschaut, wie es mit Änderungen einer KGaA-Satzung ist. Diese ist eine Vereinbarung zwischen Kommanditisten und Komplementär (bei uns, der Geschäftsführungs GmbH, siehe oben).

Von daher ist mein Posting oben nicht ganz richtig: Bei normalen Beschlüssen des KGaA-Aufsichtsrates hat der Vorsitzende bei Patt das letztes Wort. Bzgl. Satzungsänderung siehe oben.

So wie sich der TZ-Bericht liest, ist die Satzungsänderung aber schon vollzogen.

Reisinger sagt: " ... die Musik spielt ja weiterhin im Geschäftsführungs-Beirat." Dort, wo die 50+1-Regel gilt.

Stimmt das? Der GF-Beirat ist doch nur für Ein- und Abberufung von GFn da!?

Die GF führen die (Tages)Geschäfte der Firma. Für Strategieentscheidungen inkl. Budget ist der Aufsichtsrat zuständig. So seh ich das.

Und wenn der eV künftig das NLZ alleine finanziert, muss für jeden Spieler, der von der U17 in die U19 - und damit in die KGaA - wechselt, künftig Geld fließen.

Welche Zustimmung braucht eine Satzungsänderung?

friedhofstribüne, Friday, 02.02.2018, 12:37 (vor 2277 Tagen) @ Herbert

braucht er dafür keine 75%


Da schau mer mal in die aktuelle Satzung (der KgaA) und da steht dann klar, dass eine Satzungsänderung (wie auch viele weiteren Punkte) einer Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin (das ist die Geschäftsführungs GmbH und da gehört dem e.V. "noch" 100%) bedarf. Daher ist, zumindest im Moment, eine Satzungsänderung nur mit dem e.V. möglich, egal wie viel Prozent HI an der KgaA hält.

Sollten die Zeitungen nicht kompletten Unsinn schreiben, hat der e.V. ja anscheinend zugestimmt. Die Auswirkungen wird man wie immer wohl erst im nachhinein absehen können. Auch wie sich die Alimentierung des NLZ dann darstellt. Die Aussage, dass 3000 neue Mitgliedsbeiträge den Zahlungen von HI gegenüberstehen finde ich in diesem Bezug etwas unglücklich.

Insgesamt ist es wieder ein Lehrbeispiel für Transparenz bei gemeinnützigen Sportvereinen mit angeschlossener KGaA. Gratulation.

Welche Zustimmung braucht eine Satzungsänderung?

Amafan, Friday, 02.02.2018, 15:57 (vor 2277 Tagen) @ friedhofstribüne

Sollten die Zeitungen nicht kompletten Unsinn schreiben, hat der e.V. ja anscheinend zugestimmt. Die Auswirkungen wird man wie immer wohl erst im nachhinein absehen können. Auch wie sich die Alimentierung des NLZ dann darstellt. Die Aussage, dass 3000 neue Mitgliedsbeiträge den Zahlungen von HI gegenüberstehen finde ich in diesem Bezug etwas unglücklich.

Insgesamt ist es wieder ein Lehrbeispiel für Transparenz bei gemeinnützigen Sportvereinen mit angeschlossener KGaA. Gratulation.

Darauf, dass die Zitate korrekt wiedergegeben sind und auch im richtigen Bezug in der Zeitung stehen, würde ich eher nicht wetten ;-)

Satzungsänderung?

friedhofstribüne, Thursday, 01.02.2018, 15:16 (vor 2278 Tagen) @ Commander

versteh ich nicht...


Ich auch nicht?

Ich vermute, dass sie die Satzung des AR in der KGaA geändert haben. Damit werden sie wohl die Möglichkeiten von 50:1 soweit wie möglich ausreizen, damit die KGaA mehr zu sagen hat. Ich bezweifle aber, dass einer der schreibenden Zunft ob TZ, SZ oder wer auch immer da noch durchblickt.

Ich frage mich bloß, was die beiden mit Ihrer Qualifikation da prüfen wollen. Aber wir können sicher wieder 6stellige Gutachten in Auftrag geben.


Dass der Aufsichtsrat die Geschäftsführung prüft, ist ja genau seine Aufgabe.

Ich vermute, sie werden in die Satzung da noch einiges im Detail und an größerer Intensität reinschreiben wollen.

Das Problem ist: Alles was sie wollen, kriegen sie auch durch, weil bei Patt der Bruder-Geldwäscher als Vorsitzender das entscheidende Wort hat.

Da hast Du keine Chance. 50+1 hin oder her.

So ganz genau hast mich jetzt nicht verstanden. Entschuldigung wegen der unpräsizen Erklärungen.

Das mit dem 50:1 ausreizen war so gemeint, dass sie die Satzung der KGaA zugunsten von HI so ausgestalten, dass sie gerade noch kompatibel mit den Verbandsvorgaben ist.

Und bei der Qualifikation hatte ich mich gefragt, wie die beiden da etwas prüfen wollen. Weder sind sie Juristen, noch in der Richtung ausgebildet. Also frage ich mich, was die beiden bei den ganzen juristischen Kauderwelsch dann überhaupt auf Anhieb verstehen.

Wo ist eigentlich der Harie abgeblieben.... ?

BlueMagic, Thursday, 01.02.2018, 15:05 (vor 2278 Tagen) @ Schindluder

... der wußte solche Internas doch immer ganz genau.

Aufbaustudium in Abu Dabi... (vielleicht mit Text)

friedhofstribüne, Thursday, 01.02.2018, 15:10 (vor 2278 Tagen) @ BlueMagic

...nur ein kleiner Scherz. :-D :-D :-D

Wo ist eigentlich der Harie abgeblieben.... ?

harie, Sunday, 04.02.2018, 00:44 (vor 2275 Tagen) @ BlueMagic

Der hat auch mal was anderes zu tun als sich um diesen KGaA-AR-Kindergarten zu kümmern:-D

Also Änderungen an den Satzungen der GmbH und KGaA benötigen eine 3/4 Mehrheit der jeweiligen Gesellschafterversammlung. Und zusätzlich die Zustimmung der Mitgliederversammlung des e.V.(Satzung 1860 e.V. §11.3.6)

Deshalb wird es eher keine Änderungen der Satzungen in den Tochtergesellschaften geben, sondern allenfalls den Weg über eine Änderung an der Geschäftsordnung in der GmbH, um dem AR der KGaA die erforderlichen Kompetenzen gegenüber dem/-n Geschäftsführer/-n einzuräumen.
Gewissermaßen über die mitgliederfreie Hintertür.

Wo ist eigentlich der Harie abgeblieben.... ?

BlueMagic, Sunday, 04.02.2018, 09:06 (vor 2275 Tagen) @ harie

Danke für die Info. An Geschäftsordnung hatte ich auch schon gedacht, da Satzungen ändern halt doch oft sehr aufwändig ist.

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