Frage an Bänker wg. Grundschuld (Forum)

Theo West, Thursday, 12.05.2011, 08:32 (vor 4741 Tagen)
bearbeitet von Theo West, Thursday, 12.05.2011, 10:09

Ist schon ein paar Jahre her, da stand ein Artikel in der SZ, dass die Postbank der KgaA (angeblich durch Vermittlung vom Monazeder) 3 Mio Kredit gegeben hat. Dafür wurde auf das Internat und die GS eine Grundschuld eingetragen. Kann jetzt die Postbank einfach hergehen und auf diese Grundschuld zu 60% verzichten. Ich meine, die wären schön blöd, denn sie haben ja im Falle einer Insolvenz ja noch das Internat. Könnten ja daraus einen Wellnesstempel oder Puff machen.

Frage an Bänker wg. Grundschuld

Hermann Pascha, Thursday, 12.05.2011, 09:41 (vor 4741 Tagen) @ Theo West

Wellnesspuff, das wärs.

Frage an Bänker wg. Grundschuld

my banker mind, Thursday, 12.05.2011, 12:48 (vor 4741 Tagen) @ Theo West
bearbeitet von my banker mind, Thursday, 12.05.2011, 13:13

Ist schon ein paar Jahre her, da stand ein Artikel in der SZ, dass die Postbank der KgaA (angeblich durch Vermittlung vom Monazeder) 3 Mio Kredit gegeben hat. Dafür wurde auf das Internat und die GS eine Grundschuld eingetragen. Kann jetzt die Postbank einfach hergehen und auf diese Grundschuld zu 60% verzichten. Ich meine, die wären schön blöd, denn sie haben ja im Falle einer Insolvenz ja noch das Internat. Könnten ja daraus einen Wellnesstempel oder Puff machen.

Kann sie schon. Die Grundschuld dient ja nur zur dinglichen Sicherung der schuldrechtlichen Vereinbarung (Darlehen). Das muss sich die Postbank überlegen ob sie ausreichend besichert ist. Wahrscheinlich wird es ja nicht die erste Grundschuld auf diesen Flurstücken sein. Und wenn sich da noch andere vorher bedienen kann es sein, dass die Postbank untersichert ist.

Ist das der Grund,

Fingerrechner, Thursday, 12.05.2011, 15:37 (vor 4741 Tagen) @ my banker mind

Ist schon ein paar Jahre her, da stand ein Artikel in der SZ, dass die Postbank der KgaA (angeblich durch Vermittlung vom Monazeder) 3 Mio Kredit gegeben hat. Dafür wurde auf das Internat und die GS eine Grundschuld eingetragen. Kann jetzt die Postbank einfach hergehen und auf diese Grundschuld zu 60% verzichten. Ich meine, die wären schön blöd, denn sie haben ja im Falle einer Insolvenz ja noch das Internat. Könnten ja daraus einen Wellnesstempel oder Puff machen.


Kann sie schon. Die Grundschuld dient ja nur zur dinglichen Sicherung der schuldrechtlichen Vereinbarung (Darlehen). Das muss sich die Postbank überlegen ob sie ausreichend besichert ist. Wahrscheinlich wird es ja nicht die erste Grundschuld auf diesen Flurstücken sein. Und wenn sich da noch andere vorher bedienen kann es sein, dass die Postbank untersichert ist.

warum derzeit kolportiert wird, im Fall einer Insolvenz der KGaA wäre der e.V. mit hinüber? Weil sie die gesamten Gebäude auf dem Trainingsgelände bis unter das Dach beliehen haben?

Ist das der Grund,

Jörgg, Thursday, 12.05.2011, 17:01 (vor 4741 Tagen) @ Fingerrechner

warum derzeit kolportiert wird, im Fall einer Insolvenz der KGaA wäre der e.V. mit hinüber? Weil sie die gesamten Gebäude auf dem Trainingsgelände bis unter das Dach beliehen haben?

Ja das mit dem beleihen der Gebäude stimmt, der Grund ist nich beleihbar, der ist nur gepachtet, auch die Gebäude würden einem Gläubiger nur etwas nutzen wenn er einen solventen Sportverein findet, der diese mieten kann ....

Ist das der Grund,

my banker mind, Thursday, 12.05.2011, 17:37 (vor 4741 Tagen) @ Jörgg

warum derzeit kolportiert wird, im Fall einer Insolvenz der KGaA wäre der e.V. mit hinüber? Weil sie die gesamten Gebäude auf dem Trainingsgelände bis unter das Dach beliehen haben?


Ja das mit dem beleihen der Gebäude stimmt, der Grund ist nich beleihbar, der ist nur gepachtet, auch die Gebäude würden einem Gläubiger nur etwas nutzen wenn er einen solventen Sportverein findet, der diese mieten kann ....

Man kann ein Gebäude gar nie nicht beleihen, sondern nur das Grundstück auf dem es errichtet wurde, da ein auf einem Grundstück stehendes Gebäude immer zum betreffenden Grundstück gehört. Also hat der e.V. das Grundstück wohl nicht gepachtet sondern wahrscheinlich ein Erbbaurecht. Auf dieses kann eine Grundschuld eingetragen werden (Grundstücksgleiches Recht).

Ist das der Grund,

Theo West, Thursday, 12.05.2011, 18:02 (vor 4741 Tagen) @ my banker mind

Der e.V. hatte das Erbbaurecht (läuft meines Wissens bis 2054). Wurde auch auf die KGaA übertragen. Wsl. wurde dann dieses Erbbaurecht mit den dazugehörigen Gebäuden der Postbank als Sicherheit gegeben. Das einzige, was nicht übertragen wurde ist die Bergsteigerhütte. Es gab Anfang des Jahrtausends eine Deligiertenversammlung, auf welcher sich die Bergsteiger artig beim KHW bedankt haben, weil er ihnen ein neues Ofentürl spendiert hatte.

Aber dann

Fingerrechner, Thursday, 12.05.2011, 23:25 (vor 4741 Tagen) @ Theo West

wäre der e.V, ja bei einer Insolvenz der KGaA tatsächlich am Arsch? Es sei denn, das Grundstück dürfte vertraglich gar nicht für andere Zwecke als für Sport genutzt werden.

Aber dann

my bankster mind, Thursday, 12.05.2011, 23:28 (vor 4741 Tagen) @ Fingerrechner

wäre der e.V, ja bei einer Insolvenz der KGaA tatsächlich am Arsch? Es sei denn, das Grundstück dürfte vertraglich gar nicht für andere Zwecke als für Sport genutzt werden.

??? Wenn es übertragen wurde, dann ist der Verein raus. Er hat aber auch keine GS und kein Internat mehr. Ist aber schon wurscht. Es ist eh alles im Arsch.

Aber dann

Fingerrechner, Friday, 13.05.2011, 08:15 (vor 4740 Tagen) @ my bankster mind

wäre der e.V, ja bei einer Insolvenz der KGaA tatsächlich am Arsch? Es sei denn, das Grundstück dürfte vertraglich gar nicht für andere Zwecke als für Sport genutzt werden.


??? Wenn es übertragen wurde, dann ist der Verein raus. Er hat aber auch keine GS und kein Internat mehr. Ist aber schon wurscht. Es ist eh alles im Arsch.

Habe mich unklar ausgedrückt. Ich meine, wenn im Insolvenzfall die wirtschaftliche Verwertung der Bauten durch die Gläubiger mehr theoretischer Natur ist, weil gar keine andere Nutzung als eine sportgebundene in Frage kommt (Vereinbarung mit der Stadt hinsichtlich des Nutzrechts für das Grundstück), dann würde es nicht ganz so zappenduster aussehen. Da würde man sich schon einig werden für eine Weiternutzung unter dem Dach des e.V.

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