Ismaik klagt - The Sheik Strikes Back (Forum)
Ich hab mal die KI befragt, was da auf unsere Leute zukommen kann. So lustig ist das nicht. Hängt aber wahrscheinilch sehr vom Streitwert ab.
1860 München: Ismaiks Millionenklage könnte zum teuren Eigentor werden
Im Streit zwischen Hasan Ismaik und dem TSV 1860 München droht die nächste juristische Eskalation. Während der Verein mögliche Schadensersatzansprüche wegen der umstrittenen Darlehenskündigung prüft, steht auch eine mögliche Millionenklage gegen Präsidium und Verwaltungsrat im Raum.
Sollte Ismaik, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Gauweiler, die Vereinsverantwortlichen persönlich auf rund 20 Millionen Euro Schadensersatz verklagen, wäre das ein Schritt mit erheblichen finanziellen Risiken – auch für Ismaik selbst.
Denn eines wird bei solchen Millionenforderungen gerne übersehen: Wer klagt und verliert, muss grundsätzlich auch die notwendigen Prozesskosten der Gegenseite bezahlen.
Bei einem angenommenen Streitwert von 20 Millionen Euro können allein die gesetzlichen Anwaltskosten eines einzelnen Beklagten in erster Instanz rund 214.000 Euro betragen. Werden mehrere Funktionäre persönlich verklagt und benötigen sie jeweils einen eigenen Anwalt, können die Gesamtkosten schnell in die Millionen gehen. Ob sämtliche Kosten erstattungsfähig wären, hängt allerdings vom Einzelfall ab.
Besonders brisant: Auch der Verein könnte den Spieß umdrehen.
Sollte sich herausstellen, dass die Kündigung der Darlehen rechtswidrig war und dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden entstanden sind, könnten Schadensersatzforderungen gegen die verantwortlichen Darlehensgeber im Raum stehen. Entscheidend wäre, ob sich Pflichtverletzung, Schaden und ursächlicher Zusammenhang nachweisen lassen.
Damit stellt sich eine grundlegende Frage: Wer hat 1860 tatsächlich geschadet – und wer muss am Ende dafür bezahlen?
Die persönliche Haftung von Präsidium und Verwaltungsrat ist jedenfalls kein Selbstläufer. Allein die Tatsache, dass Funktionäre Entscheidungen getroffen haben, die Ismaik möglicherweise missfallen, begründet noch lange keinen Schadensersatzanspruch. Eine persönliche Haftung müsste juristisch sauber begründet und bewiesen werden.
Hinzu kommt, dass ehrenamtliche Vereinsfunktionäre unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlichen Haftungsschutz genießen.
Fazit:
Eine Millionenklage mag zunächst beeindruckend wirken. Doch hohe Forderungen sind noch lange keine berechtigten Ansprüche. Sollte Ismaik vor Gericht scheitern, könnte er auf erheblichen Prozesskosten sitzen bleiben.
Gleichzeitig könnte die umstrittene Darlehenskündigung für ihn beziehungsweise die beteiligten Gesellschaften selbst zum juristischen Problem werden.
Wer mit Millionenforderungen gegen Vereinsverantwortliche vorgeht, sollte sich deshalb sehr sicher sein, dass seine Ansprüche auch vor Gericht Bestand haben. Sonst könnte aus dem vermeintlichen Angriff am Ende ein ausgesprochen teures Eigentor werden.
