BGH-Urteil mit weitreichender Signalwirkung (Forum)

Presseumschau, (vor 22 Tagen)

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass gewaltbereite Ultra-Gruppierungen juristisch als kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) eingestuft werden können, wenn sie systematisch Straftaten wie Schlägereien, Raub und Erpressung gegenüber rivalisierenden Fans verüben. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung, weil Mitgliedern und Unterstützern solcher Gruppen künftig deutlich härtere Haftstrafen sowie weitreichendere Ermittlungsmaßnahmen drohen könnten.

https://www.faszination-fankurve.de/news/127633/starke-jugend-bgh-bestaetigt-einstufung-nach--129-sieben-weitere-angeklagte

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Mitgliedern der Auer Gruppierung „Starke Jugend“ bestätigt. Die Gruppe wurde als kriminelle Vereinigung eingestuft. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen sieben weitere Männer Anklage erhoben.


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