Lachnummer 3586: Ismaik trennt sich von Heller & Partner

BlueMav, Sunday, 12.07.2026, 13:03 (vor 6 Tagen) @ tomtom

Bei seinen dauernden rhetorischen Fragen auf seinen Kanälen frag ich mich echt, was er damit noch bezwecken will. Irgendeinen Meinungsumschwung bei funktionären und Fans herbeizuführen? Oder ist es bloße Unwissenheit über seine Firma und Statthalter?
Steht Mr. Herbert eig. noch mit ihm direkt in Kontakt? Kann ja alle seine Fragen ihm als Aufsichtsratsvorsitzender der KGaA stellen. Der wird's ihm dann schon erklären;)

Frage an Mr Herbert

hjs nur mal so fragend, Sunday, 12.07.2026, 13:52 (vor 6 Tagen) @ BlueMav

Wenn die KgaA in Insolvenz ist, brauchts dann eigentlich noch einen Aufsichtsrat? Im Moment beaufsichtigt doch eh der Insolvenzverwalter-Gott alles.

Ich mein das ernst. Die Geschäfte werden allein vom IV geführt, und der lässt sich doch nicht von euch beaufsichtigen.

Frage an Mr Herbert

harie(nich eingeloggt) @, Sunday, 12.07.2026, 14:29 (vor 6 Tagen) @ hjs nur mal so fragend

Wenn die KgaA in Insolvenz ist, brauchts dann eigentlich noch einen Aufsichtsrat? Im Moment beaufsichtigt doch eh der Insolvenzverwalter-Gott alles.

Ich mein das ernst. Die Geschäfte werden allein vom IV geführt, und der lässt sich doch nicht von euch beaufsichtigen.

Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet.
Der Insolvenzverwalter ist vorläugig eingesetzt und es wurde lediglich eine Verfügungsbefugnis aber noch keine Verwaltungsbefugnis angeordnet. D.h. die Geschäftsführung liegt nach wie vor bei Paula mit de Einschränkung, dass Geschäfte die die Insolvenzmasse tangieren könnten, schwebend unwirksam sind bis der Invsolvenzverwalter zustimmt, es sei denn er hat bereits zuvor seine Einwillgung erteilt. Ein sogenanter schwacher Insolvenzverwalter nach InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alternative 2.
Die faktische Geschäftsführung übernimmt der Verwalter erst mit Eröffnung des Hauptverfahrens ow dann auch die Verwaltungsbefugnis hinzukommt InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alterantive 1

Paula wird natürlich um jedes Risiko auszuschliessen bereits jetzt alle Entscheidungen mit dem Verwalter abstimmen egal ob er muss oder nicht. Alles andere wäre ja dumm.

Die KGaA existiert und der Betrieb wurde nicht eingestellt. Die Satzung hat die volle Gültigkeit und der Aufsichtsrat ist nach dem AktG vorgeschrieben. Mit Kündigung des Kooperationsvertrages entfällt aber auch die Sanierungsvereinbarung von 2017. Das bedeutet, dass das Präsidium Zustimmungsvorbahalte die dem AR durch die Geschäftsordnung der Geschäftsführer eingeräumt wurden aufheben kann, und wohl auch getan hat. Damit hat der AR wieder nur die Aufgaben die ihm per Gesetz oder Satzung zustehen. Genau genommen... er schaut bissl blöd in die Gegend und bestellt halt den WP.

Frage an Mr Herbert

harie(nich eingeloggt) @, Sunday, 12.07.2026, 15:54 (vor 6 Tagen) @ BlueMagic

Der Mr. Herbert schaut blöd in die Gegend...
😅

Als AR wird ihm nix anderes übrig bleiben.
Als Herr Herbert wird er das vermutlich nicht tun ;)

Frage an Mr Herbert

Herbert, Monday, 13.07.2026, 14:33 (vor 5 Tagen) @ BlueMagic

Der Mr. Herbert schaut blöd in die Gegend...
😅

Schaut nicht irgend wie jeder blöd in die Gegend ... ? ;-)

Frage an Mr Herbert

BlueMagic, Tuesday, 14.07.2026, 00:01 (vor 5 Tagen) @ Herbert

Natürlich, aber bei dir kam mir der Gedanke irgendwie absurd vor 😉

Frage an Mr Herbert

Herbert, Tuesday, 14.07.2026, 09:11 (vor 5 Tagen) @ BlueMagic

Natürlich, aber bei dir kam mir der Gedanke irgendwie absurd vor 😉

Ist halt für alle (da meine ich wirklich "alle") anders gelaufen als geplant und jetzt muss jeder (da meine ich auch "jeder") das Beste daraus machen.

Schade ist halt, dass bei einer Insolvenz immer Geld für die Abwicklung "drauf geht" das anderweitig (egal wo bzw. bei wem) immer besser aufgehoben ist. Aber damit muss man halt leben und das ist jetzt auch nicht wirklich überraschend bzw. der Insolvenz geschuldet.

Frage an Mr Herbert

münchen78, Tuesday, 14.07.2026, 09:52 (vor 5 Tagen) @ Herbert

Der Mr. Herbert schaut blöd in die Gegend...
😅


Schaut nicht irgend wie jeder blöd in die Gegend ... ? ;-)

Ich hoffe Du findest aktuell auch noch genug Zeit zum Jägern.
Da schaut man ja besonders oft blöd in die Gegend :-D

Ohne blöd: Ich hoffe wir sehen uns bald mal wieder!

Frage an Mr Herbert

Herbert, Tuesday, 14.07.2026, 13:08 (vor 4 Tagen) @ münchen78

Ohne blöd: Ich hoffe wir sehen uns bald mal wieder!

Ich auch, obwohl ich mit "münchen78" - hab ich schon mal erwähnt, dass ich die Nicknames so gar nicht gut finde ;-) weil ich mir Namen schon schlecht merken kann und dann auch noch "selbst gewählte Spitznamen" - so gar nichts anfangen kann. ;-)

PS: Wenn ich Zeit finde schau ich mir die zweite mal wieder an.

Frage an Mr Herbert

Herbert, Monday, 13.07.2026, 14:45 (vor 5 Tagen) @ harie(nich eingeloggt)

Damit hat der AR wieder nur die Aufgaben die ihm per Gesetz oder Satzung zustehen. Genau genommen... er schaut bissl blöd in die Gegend und bestellt halt den WP.

Wobei sich da zu "vor der Kündigung des Kooperationsvertrages" nichts geändert hat, der Aufsichtsrat hat halt nur die Aufgaben die ihm per Gesetz oder Satzung zustehen und ja, das ist überschaubar aber wenn die Geschäftsleitung ein Budget vorlegt, dann hat halt der Aufsichtsrat darüber zu beschließen und zusätzlich kann die Geschäftsleitung auch Hilfe vom Aufsichtsrat in Anspruch nehmen. Das war vor und ist nach der Kündigung des Kooperationsvertrages so. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schaut es dann wieder etwas anders aus. ;-)

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