neuer Job für einen alten Barista (Forum)

harie (nicht eingeloggt) @, Tuesday, 25.11.2025, 12:57 (vor 12 Tagen) @ laimerloewe (c)

das sagt die satzung:

Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf, höchstens neun Personen; er soll
aus neun Personen bestehen. Die Mitgliederversammlung kann für die jeweilige
Amtsperiode eine Reduzierung der Zahl der Verwaltungsräte beschließen, wobei die
Mindestanzahl von fünf Verwaltungsräten nicht unterschritten werden darf.

Ich gehe davon aus, dass es bei der nächsten mv eine nachwahl für markus drees und martin obermüller geben wird.

Da hast Du den für diesen Vorgang falschen Abschnitt der Satzung zitiert.

Richtig wäre:
Was passiert im Falle eines Auscheidens vor Ende der Amtszeit.
Und da sieht die Satzung eine Nachwahl für die restliche Amtszeit auf der nächsten MV vor (13.2. e.V Satzung)


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