Rückfrage wegen OMG/db24, Meldung vom Influentsser (Forum)
Überfällig: Stadionverbot genauso wie Trainingsgeländeverbot..Herbert bitte übernehmen im AR KGaA.
Da bin ich mir ziemlich sicher - dafür muss ich auch nicht nachschlagen - das dafür der Aufsichtsrat weder zuständig ist noch das überhaupt "tun darf". Der richtige Ansprechpartner dafür ist das Präsidium, das als Alleingesellschafter der Geschäftsführungs GmbH auch dem Geschäftsführer (allgemein oder in Einzelfällen) sagen kann was er tun soll. Daher darf das Präsidium zwar selbst kein Hausverbot erteilen aber das Präsidium darf den Geschäftsführer anweisen das zu tun. Ob das sinnvoll ist oder nicht ist ein anderes Thema, aber der Aufsichtsrat muss nicht mal drüber nachdenken, da die Kompetenz für ein Hausverbot weder direkt noch indirekt in dessen Aufgabenbereich fällt.
Kleiner Rückblick: als im März 2023 ein Auto wie von Geisterhand auf einen LKW gehoben wurde, weil dieses Verbotswidrig geparkt wurde, dauerte es keine 10 Minuten, als ein Anruf des AR Vorsitzenden bei der Geschäftsführung einging, der diese Aktion anprangerte und sofortige Kostenübernahme und Rückführung des KFZ forderte (Während des Telefonat hat auch der Geschäftsführer der Merch GmbH versucht den GF zu erreichen).
Aber schön, wenn der jetzige AR Vorsitzende sich kooperativ zeigt, das aktuelle Fallbeispiel TSG gg Rogon zeigt aber, das Hausverbote nicht so leicht durchzusetzen sind, wenn berufliche Gründe dagegen sprechen …
Aber gut, dass wir bei 60 keine anderen Probleme haben, als ein klagender Blogger…
