Danke für den Hinweis, ich werde beim nächsten Mal gerne darauf zurückkommen. Dass mit dem Wandhalter wusste ich gar nicht, aber bei uns im Haus ist man da sehr etepetete, sind doch einige Investoren dabei, u.a. ein bekannter und beliebter Ex-Kicker, der mir witzigerweise am Freitag begegnete, des Persönlichkeitsschutzes wegen erwähne ich seinen Namen nicht – keine Promisichtung.
Tja, und zu den u.a. Forderungen nach Stadion- bzw. Trainingsgeländeverbot für einen Blogger von United Sixties, habe ich ja bereits mehrfach alles gesagt; danke, dass Du da noch mal die Problematik von Seiten des Vereins aufzeigst.
Apropos Herbert, der könnte vielleicht etwas dagegen tun, dass bei mir im Haus gestern alle Briefkästen trotz von ca. 95 Prozent der Mitbewohner:innen mitgeteiltem Hinweis „Keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“, mit seinem Anzeigenblatt bestückt waren. Das muss nicht sein.
Bitte schreib doch eine Mail an vertrieb@wochenanzeiger.de und gerne in Kopie an mich. Wenn von Dir gewünscht könnten wir auch eine Wandhalter (der geht nicht im Weg um und ist bzgl. Brandschutz auch ok - zumindest nach den bisherigen Infos von diversen Hausverwaltungen) zur Verfügung stellen. Wenn das gewünscht ist bitte in die Mail mit rein schreiben. Sorry für den Aufwand aber ohne Adresse wird das selbst für micht schwierig. 
Überfällig: Stadionverbot genauso wie Trainingsgeländeverbot..Herbert bitte übernehmen im AR KGaA.
Da bin ich mir ziemlich sicher - dafür muss ich auch nicht nachschlagen - das dafür der Aufsichtsrat weder zuständig ist noch das überhaupt "tun darf". Der richtige Ansprechpartner dafür ist das Präsidium, das als Alleingesellschafter der Geschäftsführungs GmbH auch dem Geschäftsführer (allgemein oder in Einzelfällen) sagen kann was er tun soll. Daher darf das Präsidium zwar selbst kein Hausverbot erteilen aber das Präsidium darf den Geschäftsführer anweisen das zu tun. Ob das sinnvoll ist oder nicht ist ein anderes Thema, aber der Aufsichtsrat muss nicht mal drüber nachdenken, da die Kompetenz für ein Hausverbot weder direkt noch indirekt in dessen Aufgabenbereich fällt.