Fantrennung (Forum)

Chris (aus WS), Friday, 07.02.2025, 10:22 (vor 385 Tagen) @ Kraiburger

Das macht grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Vorbescheid für den privaten Bereich oder ein städtisches Gebäude gilt. Grundsätzlich gilt ein Vorbescheid neuerdings, also seit 01.01.2025, für 4 Jahre "sofern in ihm keine andere Frist bestimmt ist" (Art. 71 BayBO), davor war die Geltungsdauer nur 3 Jahre. Ein Vorbescheid von 2019 wäre also 2022 ausgelaufen, sofern er nicht verlängert worden ist (Verlängerungen waren bisher jeweils um 2 Jahre, seit 01.01.2025 um 4 Jahre möglich) oder im Vorbescheid selbst eine längere Geltungsdauer bestimmt war.


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