BVerfG: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig & 60 (Forum)

tomtom, Tuesday, 01.10.2024, 10:29 (vor 55 Tagen)
bearbeitet von tomtom, Tuesday, 01.10.2024, 11:25

zdfheute meldet: Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig
„2017 wurde das BKA-Gesetz reformiert und damit vernetzte Polizeidatenbanken ermöglicht. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es teils verfassungswidrig ist“.

Und was liest der geneigte Löwenfan da im zweiten Absatz: „Unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten fünf Einzelpersonen gegen die Regelung geklagt, darunter Stephanie Dilba. Sie ist aktiv in der Fanszene des TSV 1860 München, unter anderem in Gewaltpräventionsprojekten. Durch ihren Kontakt zu gewaltbereiten Fans fürchtet sie selbst ins Visier der Sicherheitsbehörden zu geraten und möglicherweise Ziel polizeilicher Maßnahmen zu werden, sobald ihr Name in einer Datenbank auftaucht“.

BVerfG: BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig & 60

lustiger_hans, Tuesday, 01.10.2024, 14:41 (vor 55 Tagen) @ tomtom

Interessant mal wieder: Von 2017 bis 2024 hat die Polizei demnach in Grunde fröhlich illegal gehandelt. Konsequenzen hat das nur halt für niemanden.

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