Tango Korrupti (Forum)
[..] oder dürften dann
auch welche auflaufen, die nicht hier geboren wurden ?[...]
Also die Verfassung sagt dazu:
Art. 6
(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1.
durch Geburt;
2.
durch Legitimation;
3.
durch Eheschließung;
4.
durch Einbürgerung.
(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
(3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit.
Ein Staatsangehörigkeitsrecht haben wir momentan nicht. Also durch Geburt ist klar. Ansonsten müssen die Herren halt a fesche Bayerin heiraten, dann wäre ja 3. erfüllt
Ansonsten gäbs immer noch die Einbürgerung. Da noch kein Gesetz dafür da ist, könnten wir da ja dann reinschreiben, was wir wollen. Bayrisch durch Kampf auf dem Rasen 
