Bauantrag wiewowas (Forum)

hjs juristisch im wald, Tuesday, 21.11.2023, 16:29 (vor 754 Tagen)

Jaja, die 3. Bürgermeisterin Dietl hat ihn wohl ins Spiel gebracht, den Paragraph 12 des Baugesetzbuchs. Demnach kann ein "Vorhabenträger" auch selbst auf einer öffentlichen Fläche bauen, wenn es halt abgesprochen ist und einen entsprechenden Vertrag gibt. Zumindest versteh ich das so. Wenn Dietl das ins Gespräch bringt, gibt es wohl generell Offenheit bei der Stadt.

Aber: Sechzig kann doch gar nicht bauen, weil Sechzig kein Geld hat. Und: Natürlich würde sich bei der konkreten Ausgestaltung die Stadt auf die einzig existierende Machbarkeitsstudie mit den 18.000 Plätzen zurückziehen. Inwiefern ist das jetzt überhaupt eine Nachricht?

https://loewenmagazin.de/tsv-1860-muenchen-kann-eigenen-bauantrag-fuer-gruenwalder-stadion-einreichen/

Bauantrag wiewowas

Chris (aus WS), Tuesday, 21.11.2023, 22:14 (vor 754 Tagen) @ hjs juristisch im wald

Meiner Meinung nach hat das keinen großen Nachrichtenwert. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wäre Grundvoraussetzung für die Schaffung des notwendigen Baurechts durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Allerdings liegt, wenn ich mich richtig erinnere, das GWS ohnehin im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Diesen müsste man sowieso ändern, wenn man einen Teilbereich davon mit einem vorhabenbezogenen BPL überplanen will. Da könnte man eigentlich auch die erforderlichen Festsetzungen in den bestehenden BPL reinschreiben und hätte dann nur ein statt zwei Verfahren. Vorteil für die Kommune bei einem vorhabenbezogenen BPL wäre lediglich, dass man dort mit den Festsetzungen nicht auf den Festsetzungskatalog nach §9 BauGB beschränkt ist.
So oder so benötigt sowohl die Änderung des bestehenden BPL als auch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen BPL die entsprechenden Verfahrensschritte, also u.a. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Ich bin für so große und komplexe Vorhaben echt kein Experte, aber da jetzt ohne größere, fundierte Vorbereitung (Machbarkeitsstudien, Lärmgutachten, Verkehrsgutachten etc.) in so ein Verfahren reinzurumpeln wäre vermutlich der sicherste Weg, das ganze Projekt komplett zum Scheitern zu bringen. Deswegen glaube ich, dass auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan aktuell etwas voreilig wäre.

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