Bundeskartellamt: 50+1-Regel soll bleiben (Forum)
Bei RB Leipzig handelt es sich um einen e.V. Inwieweit man da von irgendeiner Seite diese "Konzern-Satzung" ändern könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Artikel 5 Jahre alt
https://www.saechsische.de/plus/warum-es-fast-unmoeglich-ist-mitglied-bei-rb-zu-werden-5071901.html
Interessant ist, dass Hopp seine Stimmenmehrheit ohne Entschädigung dem Mutterverein zurückgibt.
aus dem Focus:
......Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG Hoffenheim mit Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem lief das Klärungsverfahren. Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an dem Mutterverein zurückgeben wird....
