Ein unglückliches Unentschieden... (Forum)

friedhofstribüne, Wednesday, 12.10.2022, 13:37 (vor 1269 Tagen)

https://www.kicker.de/verstoss-gegen-50-1-warum-kind-am-laengeren-hebel-zu-sein-scheint-920958/artikel

Bei uns ist es ja eigentlich auch ein Patt, aber eben mit einem festgeschriebenen Elfer für unseren Präse, der solange wiederholt wird, bis er trifft. Oder verstehe ich da was falsch.
Ansonsten ist die Einschätzung des Gerichts nämlich schon schlüssig.

ps
Wer sitzt bei uns eigentlich in der GF-Gmbh?
Robert?
Sebastian?
Livingston?
Yahya Ismaik?

...und wer bestimmt genau, wer da sitzen darf?
Das Präsidium?

Ein unglückliches Unentschieden...

A.S., Wednesday, 12.10.2022, 13:47 (vor 1269 Tagen) @ friedhofstribüne

Nicolai Walch, Robert von Bennigsen
Andrew Livingston, Saki Stimoniaris

Ein unglückliches Unentschieden...

friedhofstribüne, Wednesday, 12.10.2022, 13:52 (vor 1269 Tagen) @ A.S.

Nicolai Walch, Robert von Bennigsen
Andrew Livingston, Saki Stimoniaris

1 von 4, das nenne ich mal eine Trefferquote.
Stimmt aber mit meinen Sympathiewerten überein. :-D

Anscheinend machen die da ein buntes Wechselspiel.
Wer wurde da wann eingewechselt, und wer darf für den Präse die Elfer verwandeln, respektive wer ist Vorsitzender bei der illustren Gesellschaft?

Ein unglückliches Unentschieden...

Impressum, Wednesday, 12.10.2022, 13:53 (vor 1269 Tagen) @ A.S.

Nicolai Walch, Robert von Bennigsen
Andrew Livingston, Saki Stimoniaris

Statt RvB ist es aber RR

Ein unglückliches Unentschieden...

nicwest, Thursday, 13.10.2022, 00:42 (vor 1269 Tagen) @ friedhofstribüne
bearbeitet von nicwest, Thursday, 13.10.2022, 01:14

50+1 wird bei uns dadurch verwirklicht, dass der e.V. 100% der Anteile an der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-GmbH (Komplementärgesellschaft) hält. Die Gesellschafterversammlung (e.V. = Präsidium) hat ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung. Der Beirat bestellt, überwacht, berät die Geschäftsführung und beruft diese ab. Wenn es bei der Bestellung oder Abberufung zu einem Patt kommt, fasst wiederum das Präsidium den entscheidenden Beschluss. Außerdem ist im Innenverhältnis bei Bestellung und Abberufung die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. Wenn 50+1 fällt, kann gem. Kooperationsvertrag die HAM Ltd
optional die Mehrheit an der GF-GmbH zu einem sehr geringen Kaufpreis erwerben und die o.g. Rechte gingen dann auf sie über.

Dem e.V. stehen zwei Sitze im Beirat zu. Diese werden vom Präsidium bestellt und der Verwaltungsrat muss zustimmen.

Ein unglückliches Unentschieden...

friedhofstribüne, Thursday, 13.10.2022, 11:39 (vor 1268 Tagen) @ nicwest

Also eigentlich genau so wie ich geschrieben hatte, halt nur auf professionell ausgedrückt.

Und dazu dann noch so kleine Wunderkerzen, die der KO Vertrag so bietet. Das mit dem Ankaufsrecht zum Preis der GmbH Einlage hatte ich schon wieder verdrängt. Wie kann man mit klaren Verstand solche Verträge schließen? Auch wenn sich keiner mehr dafür interessiert. Der KO Vertrag muß weg.

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nicwest, Thursday, 13.10.2022, 14:18 (vor 1268 Tagen) @ friedhofstribüne

Ja, die Klausel ist das große Damoklesschwert, das über Allem schwebt.
Solche Unbekannten im Gesellschafterverhältnis sind ganz objektiv natürlich auch nicht förderlich für den Erfolg einer Gesellschaft.

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Looking Back in Anger, Thursday, 13.10.2022, 15:10 (vor 1268 Tagen) @ friedhofstribüne

Also eigentlich genau so wie ich geschrieben hatte, halt nur auf professionell ausgedrückt.

Und dazu dann noch so kleine Wunderkerzen, die der KO Vertrag so bietet. Das mit dem Ankaufsrecht zum Preis der GmbH Einlage hatte ich schon wieder verdrängt. Wie kann man mit klaren Verstand solche Verträge schließen? Auch wenn sich keiner mehr dafür interessiert. Der KO Vertrag muß weg.

Das ist eine Frage, die du den Präsidiumsmitgliedern Dieter Schneider († 2017), Franz Maget und Wolfgang Hauner stellen musst. Sie haben am 30. Mai 2011 zusammen mit Geschäftsführer Robert Schäfer den Verkauf der Anteile an HAM Limited durchgeführt, weil ansonsten die KGaA insolvent gewesen wäre. Gebilligt haben das Vertragswerk seinerzeit die Aufsichtsräte Otto Steiner (Vorsitzender), Klaus Hagl (Vize) und weitere fünf Aufsichtsräte, Alfred Lehner(?), Monika Hohlmeier, wer waren die anderen drei?

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Kraiburger, Thursday, 13.10.2022, 14:40 (vor 1268 Tagen) @ nicwest

Der Beirat bestellt, überwacht, berät die Geschäftsführung und beruft diese ab. Wenn es bei der Bestellung oder Abberufung zu einem Patt kommt, fasst wiederum das Präsidium den entscheidenden Beschluss.

Der selbe Punkt steht in Hannover in der Satzung, nur dass dort der abberufene Geschäftsführer - der gleichzeitig Investor ist - vor Gericht zieht und gegen diesen Satzungspunkt gewinnt. Und 50+1 dabei aushebelt.

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friedhofstribüne, Thursday, 13.10.2022, 17:42 (vor 1268 Tagen) @ Kraiburger

Der Beirat bestellt, überwacht, berät die Geschäftsführung und beruft diese ab. Wenn es bei der Bestellung oder Abberufung zu einem Patt kommt, fasst wiederum das Präsidium den entscheidenden Beschluss.


Der selbe Punkt steht in Hannover in der Satzung, nur dass dort der abberufene Geschäftsführer - der gleichzeitig Investor ist - vor Gericht zieht und gegen diesen Satzungspunkt gewinnt. Und 50+1 dabei aushebelt.

Ich dachte bei denen fehlt dieser eine Punkt, dass bei Patt der e.V. das letzte Wort hat. Das hat die DFL doch geschrieben, dass Hannover da eventuell nachbessern muss. Oder hatte ich das falsch verstanden.

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