sechzig IV (Forum)

Ampfing, Wednesday, 25.05.2022, 16:02 (vor 1418 Tagen) @ Ampfing

§9.2 ist ja explizit mit "aufstiegsrecht - gleichklassigkeit" überschrieben, also sollte genau dort der jetzt eintretende fall behandelt werden. mich würd ja schon irgendwie die einschätzung eines sportrechtlers intressieren, aber das gschiß ist es dann wohl doch ned wert.
wie auch immer, man kann dem bfv nur empfehlen, die spielordnung zu konkretisieren.

ich kann mich auch noch vage an einen fall erinnern (dürfte inn/salzach in den 90ern gewesen sein) wo die erste mannschaft eines vereins abgestiegen ist und die zweite, die eine liga tiefer eigentlich auf dem aufstiegsplatz gewesen wäre, deswegen nicht aufsteigen konnte. damals war der tausch also nicht möglich. aber das soll jetzt kein präzidenzfall sein, einerseits können sich die regeln geändert haben, andererseits sind meine erinnrungen wirklich nur sehr vage.


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