Sehe ich auch so (Forum)
Auskunft eines Insolvenzrechtlers, den ich das Gleiche gefragt habe:
"Theoretisch erscheint mir das schon möglich, dass die eine Vereinbarung schließen, wonach der eine Geld gibt und der andere sich verpflichtet, den Spielbetrieb noch mindestens eine gewisse Zeit aufrecht zu erhalten."
Als Gläubiger käme ich mir da sauber verarscht vor
Geht wohl, ohne Haftung des Insolvenzverwalters auf Zahlung der Differenz aus seinem Vermögen, nur, wenn die Kosten der weiteren Spielführung komplett durch externe Einnahmen gedeckt sind die ansonsten weg fallen würden, also nur dann wenn die Gläubiger durch "Weiterspielen" mehr Geld bekommen als durch "Einstellung Spielbetrieb".
