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BlueMagic, Tuesday, 13.07.2021, 14:23 (vor 1811 Tagen) @ Est60

Ein Punkt aus der PM der Staatsregierung von soeben:

3. Änderungen bei großen Sportveranstaltungen und kulturellen Großveranstaltungen

Ab 15. Juli 2021 gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können die Veranstalter wahlweise abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten ist und dabei folgende Vorgaben beachtet werden:

• Zulässig sind maximal 35 % der Gesamtkapazität, höchstens 20.000 Zuschauer. Zwischen den Plätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Stehplätze werden nicht zugelassen.
• Die Nachverfolgung von Infektionsketten wird durch personalisierte Tickets gewährleistet.
• Die Zuschauer haben einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen.
• Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken sind nicht zulässig. Erkennbar alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt.
• Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Unter freiem Himmel entfällt diese am Sitzplatz.


Keine Stehplätze und Abstand von 1,5 Metern zum nächsten Besucher. Ich fürchte, diese Vorgaben sind im Sechzger nur mit weniger als 5.000 umsetzbar.
Sind dazu schon fundierte Aussagen möglich oder muss jetzt erst mit dem Maßband durch Stehhalle und Haupttribüne marschiert werden?
Die einzige Chance wäre m.E., wenn Stehplätze in West und Ost als Sitzplätze genutzt werden dürften. Ist sowas überhaupt denkbar/zulässig? Und was ist, wenn sich keiner an das Sitzgebot hält?

Immer diese lästigen Detailfragen.


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