Das Kartellamt (Forum)
entscheidet doch Anfang Juni über 50+1, gilt dann noch, dass Hasan die GmbH kaufen kann? Ich meine falls die Regel fällt. Wer weiß da mehr?
entscheidet doch Anfang Juni über 50+1, gilt dann noch, dass Hasan die GmbH kaufen kann? Ich meine falls die Regel fällt. Wer weiß da mehr?
ja, gilt auch dann noch und gilt auch noch so lange bis der Kooperationsvertrag gekündigt ist und die Kündigung rechtswirksam wird. Also selbst wenn jetzt gekündigt wird noch recht lange bzw. je nach Gerichtsentscheid (den es dann wahrscheinlich geben wird).
ja, gilt auch dann noch und gilt auch noch so lange bis der Kooperationsvertrag gekündigt ist und die Kündigung rechtswirksam wird. Also selbst wenn jetzt gekündigt wird noch recht lange bzw. je nach Gerichtsentscheid (den es dann wahrscheinlich geben wird).
Sprichst du von einer ordentlichen Kündigung? ....und was meinst du mit lange? Eine etwaige Kündigungsfrist, oder das zu befürchtende Gerichtsverfahren?
ja, gilt auch dann noch und gilt auch noch so lange bis der Kooperationsvertrag gekündigt ist und die Kündigung rechtswirksam wird. Also selbst wenn jetzt gekündigt wird noch recht lange bzw. je nach Gerichtsentscheid (den es dann wahrscheinlich geben wird).
Sprichst du von einer ordentlichen Kündigung? .
ja, was anderes sehe ich aktuell nicht bzw. dann halt auf jeden Fall mit längerem Rechtsstreit
...und was meinst du mit lange? Eine etwaige Kündigungsfrist, oder das zu befürchtende Gerichtsverfahren?
Hab jetzt mal den Vertrag überflogen und eine vereinbarte Kündigungsfrist hab ich nicht gefunden, daher würde ich mal von 6 Monaten ausgehen.
Aber natürlich auch "oder" bzw. meine ich damit auch das voraussichtlich langwierige Gerichtsverfahren.