Interessanter Fall (Forum)

Amafan, Wednesday, 18.11.2020, 09:44 (vor 1227 Tagen) @ tomtom

Zumindest sinngemäß sagen das die Richter; ich zitiere mal aus der „SZ“-Meldung: „Die Stadt muss ihr offizielles Stadtportal "muenchen.de" umgestalten. In einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied das Landgericht München I, dass das Portal in der jetzigen Form gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße. Geklagt hatten die Süddeutsche Zeitung, die Abendzeitung, der Münchner Merkur und die tz sowie die jeweiligen Online-Angebote der Zeitungen.“

Im weiteren Text heißt es: „So sei die Berichterstattung über den FC Bayern "presseähnlich aufgemacht und wirkt wie typische Sportberichterstattung"“. Redaktionsleiter ist übrigens Gunnar Jans, den einige von uns noch als Sportchef der „AZ“ kennen.

muenchen.de geht es vermutlich darum, ein werbefreundliches Umfeld für Anzeigenkunden zu schaffen. Wer schaltet schon Werbung zwischen behördlichen Verlautbarungen.


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