Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen im BA (Forum)

Belad el Alman, Monday, 27.07.2020, 13:38 (vor 1361 Tagen)

Normalerweise läuft die Frist zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen ein Jahr nach Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres ab. Für das Geschäftsjahr 2018 also beispielsweise am 31.12.2019.

Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss der H.I. Squared International GmbH mit Sitz in München (Geschäftsführer Yahya Ismaik) im Bundesanzeiger datiert aus dem Jahr 2015. Auch dieser wurde erst mit großer Verspätung am 12.5.2017 veröffentlicht. Seither nichts mehr. Es fehlen die Abschlüsse aus den Jahren 2016, 2017 und 2018. 2019 fehlt ebenfalls, aber dafür ist die Frist zur Publikation noch nicht abgelaufen.

Gegen offenlegungssäumige Unternehmen leitet das BfJ in der Regel ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Unternehmen wird schriftlich aufgefordert, innerhalb einer sechswöchigen Nachfrist seine offenlegungspflichtigen Unterlagen beim Bundesanzeiger einzureichen oder die Unterlassung mittels Einspruchs zu rechtfertigen. Gleichzeitig wird ein Ordnungsgeld in einer Höhe von regelmäßig 2.500 Euro angedroht. Bei anhaltender Offenlegungssäumigkeit droht zusätzlich mit jeder Festsetzung ein weiteres Ordnungsgeld. Dabei werden die Ordnungsgelder schrittweise erhöht.

Die 100% in Besitz der H.I. Squared International GmbH befindliche TSV 1860 Merchandising GmbH (Geschäftsführer Anthony Power) publiziert dagegen wie gesetzlich vorgeschrieben. Was aber stimmt mit der Mutter nicht?

Wer selbst nachsehen möchte: https://www.bundesanzeiger.de


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