Nachdem sich ja jetzt alle in Lob für die Bayrische überschlagen haben, können wir vielleicht noch einmal auf meine Frage zurück kommen. Was ich bis jetzt weiß ist dass die Bayrische ein superverläßlicher Partner ist, der es immer gut meint mit den Löwen. Was noch nicht wirklich beantwortet wurde ist die von mir gestellte Frage. Was ist an einem Darlehen das schriftlich abgeschlossen wird, später ja offensichtlich ja auch bedient wird, von der Bayrischen besser als vom Investor. Ich sehe da per se keinen Unterschied. Außer wir hätten unterschiedliche Zinssätze.
im Jahr 2017, war nur die Bayerische bereit, 2mio€ als Kreditzusage für die benötigte Fortführungsprognose (Zeitraum 2 Jahre) zu geben, hätte der Investor 2017 das Darlehen angeboten, wäre die Geschäftsführung verpflichtet gewesen, das Darlehen auch anzunehmen.
Wir brauchen anscheinend seit 2017 für jede Fortführungsprognose Darlehen, um finanzielle Schwächen auszugleichen. Mit dem Investor ist man bis dato keinen Schritt weiter gekommen. Das einzige was man anscheinend macht ist dass man nicht mehr bei ihm sondern wo anders Darlehen aufnimmt. Ich behaupte ja nicht, dass es leicht wäre mit dem Geldverleiher, aber wenn die Sicherheiten immer abstruser werden, um wieder mal 2 Mio zusammen zu kratzen, könnte man ihn doch auch mal an die Wand fahren lassen. Ist ja schließlich zu 60% sein Unternehmen. Ansonsten bleibt für mich Darlehen Darlehen, und so richtig lösungsorientiert sieht das alles nicht aus.
Gegen die Wand fahren kann das Invest nur der Investor, es wird im Jahr 2020 keiner mehr bereit sein, der KGaA Darlehen zu geben, die Bayerische lässt sich Ihr Darlehen aus 2017 besichern, zusätzliche Optionen für Sicherheiten gibt es nicht.
Sollte HI weitere Darlehen anbieten, können die Geschäftsführer, sowie auch der andere Anteilseigner diesen nur zustimmen, eine Ablehnung die zur Insolvenz der KGaA führt kann weder die Geschäftsführung, noch der eV ohne rechtliche Konsequenzen aussprechen.
Der Lösungsansatz ist die Kapitalerhöhung.
Die Bayerische hat angeboten, weiteres Kapital bei einer evtl. Kapitalerhöhung für Anteile an der KgaA zur Verfügung zu stellen. Weitere Interessenten werden aber m.E. nur bei einem Schuldenschnitt bereit sein, in dieses Konstrukt zu investieren.
Dies geht dann komplett zu Lasten der Anteile des eV, ausser Hi erklärt sich bereit aus seinem Portfolio Anteile zu verkaufen, was er bisher kategorisch ausschloss.
Dann muss sich jedes Mitglied überlegen, ob der eV besser 40% Anteile an einer total überschuldeten KGaA hält oder X-Anteile an einer dann schuldenfreien Gesellschaft.