entweder, oder - oder? (Forum)
hab ich noch nie gehört, dass eine mitgliederversammlung über einen insoövenzantrag entscheidet, entweder ist man insolvent, dann muß der gf seine pflicht tun .... falls nicht: entsprechende strafen
Das mit der Mitgliederversammlung ist auch mir neu, allerdings für einen Vorstand = Verein durchaus interessant, wenns zeitlich möglich ist.
Es gibt beim Thema "Insolvenz" neben dem Zeitpunkt ab dem eine Insolvenz angemeldet werden muss (wenn man das als Geschäftsführer versäumt ist man beim Thema "Insolvenzverschleppung) auch einen Zeitpunkt ab dem man eine Insolvenz beantragen kann aber noch nicht muss. War früher nicht so, wurde aber während der Finanzkrise so eingeführt da ansonsten zu viele Insolvenzen im Raum standen.
