Checkt das jemand? (Forum)
1. Es gilt die Zustimmung der Gesellschafter der KGaA weil es dabei um die Geschäfte dieser Gesellschaft geht und mangels entsprechender Regelungen in der Satzung der KGaA, durch eine GO für die GF für Ersatz gesorgt wird.
2. Es ist nur die Zustimmung der GmbH-Gesellschafter nötig weil die GmbH an sich die Geschäftsführung der KGaA inne hat. Deshalb die Geschäftsordnung auch nur für das Innenverhältnis der GmbH zu betrachten ist.
Danke. Nach meinem Verständnis würde da auch Szenario 2 zutreffen.
Allerdings habe ich jetzt ehrlich gesagt den Nebensatz von Alternative 1 "durch eine GO für die GF für Ersatz gesorgt wird" nicht ganz verstanden. Für was soll durch die Geschäftsordnung ein Ersatz geschaffen werden, für nicht geregelte Kompetenzen der GF?