Verständnisfrage (Forum)
10.5 Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat durch das Präsidium in Textform
unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen in der
Vereinszeitung zu erfolgen, wobei auch der ...
So wie das formuliert ist reicht meinem Verständnis nach schon die Veröffentlichung in der Vereinszeitung (man muss sie nicht mal versenden !?). Schließlich geht es dann weiter mit "auch" ...
Nachdem ich aber genau so wenig Satzungsexperte bin wie der Busfahrer wird das aber auch nicht mehr weiterhelfen wie das Statement von demselben 
