biserl wirr (Forum)

Commander, Tuesday, 21.05.2019, 11:04 (vor 1774 Tagen) @ Heidelberg

Zu 5.)
Das Darlehen bestand ja schon zur Liquiditätssicherung (wichtig für die Lizenz), es wurde halt bislang nicht abgerufen.

Diese ganze Logik mit "Darlehn", die bestehen, die man aber noch nicht abgerufen hat, kapiere ich nicht.

Es ist ja leider schon verdammt lang her, seit ich Buchhaltung gelernt habe, aber meines Wissens ist eine Zusage, irgendwann einmal einen Kredit in irgendeiner Höhe zu irgendwelchen Konditionen zu geben, nicht buchhalterisch zu erfassen. Ein Kredit kann doch erst gebucht werden, wenn Geld geflossen ist.

Ansonsten handelt es sich um einen Kreditrahmen respektive eine Bürgschaft, die aber nicht buchhalterisch erfasst wird. Falls es jemand besser weiß, lass ich mich gern belehren.

Und zu Schindluders Eintrag:

Sanierungsplan ist das Zauberwort. Ich hab aber noch nie was von einem konkreten derartigen Plan gehört. Das ist aber entscheidend, denn die Konsolidierung muss ja einen Anfang und ein Ende und ein präzises Ziel haben.

Eine Konsolidierung um der Konsolidierung Willen ist sinnlos bei einem dermaßen x-fach überschuldeten Unternehmen.


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