Interviews und Fragen... (Forum)
2 Punkte noch:
Das Trainingsgelände wäre damit aber bei Insolvenz der KGaA auch für den e.V. weg?
Wie gesagt bin ich da ja nicht so bewandert, aber es wäre schon sehr großzügig von der Stadt erst die 50% Buchwert abzufinden und dann dem e.V. das Ganze wieder zur Verfügung zu stellen.
Das Trainingsgelände gehört ja der Stadt. Nur die Gebäude/Einrichtungen gehören der KgaA und diese gehen bei einer Insolvenz für "wenig Geld" auch an die Stadt. Die Stadt kann (muss nicht, aber kann) dann die Gebäude/Einrichtungen entweder an den e.V. vermieten oder verkaufen und den Erbpachtvertrag für das Gelände mit dem e.V. neu machen.
Oder die Stadt macht eine Bezirkssportanlage daraus.
Ja ist das dann das gleiche was der Harie geschrieben hat? Was heißt wenig Geld. Kennst du die Summen? Reicht das dann um die Mietvorauszahlungen auszugleichen?
Problematisch dabei ist allerdings der Kooperationsvertrag zwischen HAM und e.V., der diverse Einschränkungen für den e.V. auch bei einer Insolvenz beinhaltet. Hat aber erst mal mit dem Trainingsgelände bzw. den Gebäuden / Einrchtungen nichts zu tun.
Wenn man Hr.von Bennigsen Glauben schenken mag, wäre der e.V. letztes Jahr in seiner Existenz nicht von einer Insolvenz betroffen gewesen. Das Problem hat man dann ja selbst verlängert, nachdem man sich noch einmal mit dem Investor ins Fortführungsbett gelegt hat, und die Argumente für eine Kündigung verstreichen ließ.
Warum und von wem wird der Betrag (die Höhe der Mietvorauszahlungen?) abgeschrieben?
Die KgaA hat eine Mietvorauszahlung vom e.V. (für die Nutzung des NLZ durch Jugendmannschaften) erhalten. So lange die KgaA besteht und der e.V. die Räume weiter nutzt bucht die KgaA die Mietvorauszahlung gegen Mieteinnahmen (jeden Monat) und die Mietvorauszahlung wird dadurch immer niedriger bzw. "verbraucht" oder auch "abgeschrieben" (wobei ich das Wort "abgeschrieben" nicht verwenden würde).
Dann würde sich das Problem auch ohne jegliches Zutun lösen, wenn nur die KGaA lange genug die Immobilien bereit hält welche der e.V. dann nutzen kann.
Genau diese Mietvorauszahlung ist dann ein Problem, wenn der e.V., z.B. im Rahmen einer Insolvenz der KgaA, die Räume nicht mehr nutzen kann. Dann wären diese Gelder (der Rest der Mietvorauszahlung) unerlaubt an die KgaA geflossen und damit die Gemeinnützigkeit zumindest gefährdet bzw. evtl. Steuernachzahlungen fällig. Mit der Absicherung dieser Gelder durch eine Absicherung im Grundbuch wäre dieses Problem, das aus unsauberem Arbeiten bei der Ausgliederung der KgaA her rührt, ein für alle mal erledigt.
Ich glaube im Großen und Ganzen habe ich das schon alles ungefähr kapiert. Insgesamt klingt trotzdem alles was unsere KGaA in Zusammenarbeit mit den beiden Gesellschaftern so fabriziert immer wieder wie spannende Finanzmodelle, die einen letztendlich doch um Kopf und Kragen bringen, auch wenn der Sachbearbeiter von der größten Chance der letzen 20 Jahre spricht.
