Dachte die Vereinsorgane sind alle nicht legitimiert? (Forum)
Sowohl für den Verwaltungsrat, als auch für den Wahlausschuss, muss man seit 5 Jahren ununterbrochen Mitglied gewesen sein.
5 Jahre gelten nur für den Wahlausschuss.
Sowohl für den Verwaltungsrat, als auch für den Wahlausschuss, muss man seit 5 Jahren ununterbrochen Mitglied gewesen sein.
5 Jahre gelten nur für den Wahlausschuss.
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