Satzungsänderung? (Forum)
75% von was?
Gar nix brauchen sie in der KGaA, wenn sie sich einig sind.
der Stimmrechte, ich kenn das so, dass im Normalfall 75% nötig sind um die Satzung/Gesellschaftsvetrag zu ändern. Dass es sich um die KGaA handelt weiss ich auch.
und Einigkeit in dem Punkt ist unmöglich, siehe auch Beschluss der MV zur Durchsetzung von 50+1
