ein Merkblatt zur Ausgabe von Presseausweisen!
Gefunden unter www.v-z-b.de
Dort heißt es:
...
4. Grundsatz für die Ausgabe von Presseausweisen
„Die Verbände legen an die Ausgabe von Presseausweisen einen strengen Maßstab an. Die Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben.
An Personen, die diese Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalisten, die
ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen.“
5. Erläuterungen zum Grundsatz für die Ausgabe von Presseausweisen
5.1 Journalisten sind für die Presse (Zeitungen und Zeitschriften), für Nachrichtenagenturen und Pressedienste, für Hörfunk und Fernsehen, für On- und Offline-Medien, für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die innerbetriebliche Information von
Unternehmen, Verbänden, Behörden und Institutionen tätig. Nicht jede redaktionelle Tätigkeit berechtigt jedoch zum Führen eines von den Medienverbänden ausgestellten Presseausweises.
5.2 Das in den Grundsätzen genannte Erfordernis einer „verantwortlichen, im öffentlichen Interesse liegenden journalistischen Tätigkeit“ verlangt eine am Pressekodex orientierte, unabhängige Berichterstattung über Tagesereignisse, Zeit - oder Fachfragen in öffentlich zugänglichen Publikationen. Die redaktionelle Tätigkeit für Druckschriften, mit denen ganz oder überwiegend pressefremde Zwecke verfolgt werden (z. B. Veranstaltungskalender, Anzeigenblätter, sofern sie keine unabhängige redaktionelle Berichterstattung enthalten, Werbeprospekte), begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Presseausweises.
Daraus kann gefolgert werden:
- DieBlaue24 ist kein Online-Medium, sondern eine interessengeleitete Blogseite. Sie dient nicht zur Information der Öffentlichkeit, sondern zur Verbreitung einer interessengesteuerten Meinung.
- eine am Pressekodex orientierte, unabhängige Berichterstattung findet nicht statt. Die Blaue24 ist daher kein journalistisches Medium, sondern eine Blogseite, die entweder aus privatem oder aus kommerziellem Interesse des Inhabers betrieben wird.
- DieBlaue24 und deren Mitarbeiter sind daher nicht berechtigt, einen Presseausweis zu führen.
- Die TSV 1860 München KGaA oder 1860 eV muss die ausgebende Stelle des Presseausweises darauf hinweisen!
- Der Besuch des Geländes von TSV 1860 München KGaA und 1860 eV darf für DieBlaue24 und deren Mitarbeiter nur unter Vorbehalt gestattet werden. Falls von DieBlaue24 weiter denunzierende Berichte publiziert werden, ist das Betretungsrecht des Geländes zu entziehen.