Neues aus der SZ von morgen (Forum)

domlöwe, Tuesday, 21.11.2017, 23:34 (vor 3081 Tagen)

In der SZ von morgen ist wieder ein längerer Artikel über Sechzig.

- Eine Kündigung des Kooperationsvertrags ist extrem unwahrscheinlich. Das folgt aus dem 40seitigen Prüfbericht über den Antrag der Mitgliederversammlung zur Kündigung des Vertrags.

Probleme, die einer außerordentlichen Kündigung im Wege stehen sind unter anderem:
Der Vertrag enthält keinerlei konkrete Zahlungsverpflichtungen für Ismaik. Außerdem hätten sich die Gesellschafter nach dem schwarzen Freitag auf eine Fortsetzung der Kooperation geeinigt (gemeint ist der Sanierungsbeschluss, der für die Erteilung der Drittligalizenz notwendig war.

- Fauser wird noch vor Ablauf des Jahres seine Tätigkeit beenden. (zu teuer auf Dauer)

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Leser, Wednesday, 22.11.2017, 00:11 (vor 3081 Tagen) @ domlöwe

Interessanter wäre es wer da schon wieder so intensiv mit der Presse quatscht.

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laimerloewe (c), Wednesday, 22.11.2017, 06:44 (vor 3081 Tagen) @ domlöwe

fauser wird fehlen...

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Commander, Wednesday, 22.11.2017, 10:07 (vor 3081 Tagen) @ domlöwe

Zur Kündigung des Kooperationsvertrags: "Vor Gericht dürfte es schräg wirken, ..."

Was heißt da, "schräg wirken": Es gab einen Antrag eines Mitglieds, der eine Mehrheit fand. Das konnte der eV-Vorstand im Juni noch nicht wissen.

"Der Vertrag enthält nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte." Hohoo!

Sie schreiben gegen die Kündigung des Kooperationsvertrags an. Was da wohl wieder dahinter steckt?

Und zu Fauser: Als Ersatz wäre eine - mehr oder weniger - interne Persönlichkeit wohl gut. Gut wäre auch, wenn es eine mit sportlicher Kompetenz wäre. Also: Flori Hinterberger?
Ersatzweise: Basti Weber?

Ganz ohne Geschäftsführer wirds nicht gehen.

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harie(unangemeldet), Wednesday, 22.11.2017, 11:36 (vor 3080 Tagen) @ Commander

Ganz ohne Geschäftsführer wirds nicht gehen.

Natürlich nicht. Eine GmbH braucht ebenso einen Vorstand wie ein Verein.
Das Wichtigsten wäre ein anständiger solider Finanz-GF der das dann auch mal bleibt.

Sportlich braucht man nicht zwingend einen GF.

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Commander, Wednesday, 22.11.2017, 11:50 (vor 3080 Tagen) @ harie(unangemeldet)

Ganz ohne Geschäftsführer wirds nicht gehen.


Natürlich nicht. Eine GmbH braucht ebenso einen Vorstand wie ein Verein.
Das Wichtigsten wäre ein anständiger solider Finanz-GF der das dann auch mal bleibt.

Und, wer zahlts?


Sportlich braucht man nicht zwingend einen GF.

Neues aus der SZ von morgen

Lüngerl, Wednesday, 22.11.2017, 12:08 (vor 3080 Tagen) @ harie(unangemeldet)

Ganz ohne Geschäftsführer wirds nicht gehen.


Natürlich nicht. Eine GmbH braucht ebenso einen Vorstand wie ein Verein.
Das Wichtigsten wäre ein anständiger solider Finanz-GF der das dann auch mal bleibt.

Sportlich braucht man nicht zwingend einen GF.

Genau so ist es. Ein Geschäftsführer muss die Zahlen im Griff haben, über Verhandungsgeschick verfügen, zu perspektivischem Denken fähig sein und ein Grundverständnis für Belange des Profisport mitbringen. Fußballfachmann muss er keiner sein. Das Wissen kannst zukaufen oder die vorhandenen Ressourcen nutzen. Für den Bereich der vierten und dritten Liga sollte die Fußballfachkunde der Herren Bierofka, Jung, Schellenberg, Wörns in Summe problemlos ausreichen, um erfolgreich arbeiten zu können. Vorausgesetzt die internen Prozesse stimmen und die Aufgaben sind gut verteilt. Was wiederum die Aufgabe des Geschäftsführers ist.

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Joerg ⌂, Wednesday, 22.11.2017, 13:32 (vor 3080 Tagen) @ domlöwe

also Ich habe da nichts gelesen was gegen eine kündigung spricht . . .
ich weiß nicht wer da irgendwas aufbauen will, ich meine so pro Hasan, oder so ...

eh egal

Schindluder, Wednesday, 22.11.2017, 13:37 (vor 3080 Tagen) @ Lüngerl

machen sowieso was sie wollen.
Ich frag mich wozu man Mitgliederversammlungen abhält....um den Schein zu wahren bräuchte es das eigentlich auch nicht mehr. Da spätestens jetzt klar ist, der Präsident als Sonnenkönig macht genau das was zu was er Lust hat, wenn er Lust hat.

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harie(unangemeldet), Wednesday, 22.11.2017, 14:37 (vor 3080 Tagen) @ Commander

Ganz ohne Geschäftsführer wirds nicht gehen.


Natürlich nicht. Eine GmbH braucht ebenso einen Vorstand wie ein Verein.
Das Wichtigsten wäre ein anständiger solider Finanz-GF der das dann auch mal bleibt.


Und, wer zahlts?

wie wer zahlts?
Die Gesellschaft selbst verständlich.
Ich weiß ja nicht was Du für Vorstellungen hast was der Geschäftsführer eines Unternehmens von der Größe der KGaA verdient. Aber verabschiede Dich von Beträgen jenseits der 150-200.000er Marke.
Und ein solider guter Finanzchef wäre mir das als 1860 auch wert.

Die Struktur der KGaA muss sowieso neu geordnet werden. Weil so wie bisher kommt man auf Dauer eh nicht weiter. Und diese Neuordnung fängt meiner Meinung in der Führungsspitze an. und da besonders bei den Finanzen.
Hier wurde, wenn man sich die Gesamtsituation in den letzten betrachtet, derart viel verbockt dass allein hier bei ordentlichen Führung schon das Geld steckt mit dem ich diesen Mann bezahlen kann.

Also die Frage wer zahlts kannst fast schon mit er sich selbst beantworten.

So zumindest meine Meinung zu dieser Sache

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my ! mind, Wednesday, 22.11.2017, 19:20 (vor 3080 Tagen) @ Joerg

also Ich habe da nichts gelesen was gegen eine kündigung spricht . . .

Andersrum wird ein Schuh daraus. Du müsstest ja einen Kündigungsgrund haben. Das heisst du müsstest etwas lessen was für eine Kündigung spricht. Und das ist laut Prüfbericht scheinbar nicht der Fall. Das heisst nicht, dass du nicht trotzdem eine Kündigung aussprechen kannst. Das heisst nur, dass du anschließend vor Gericht wahrscheinlich verlieren wirst.

Die Frage nach den Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag die die Kündigung rechtfertigen hat übrigens zur HV hier schon mal jemand gestellt

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Commander, Wednesday, 22.11.2017, 19:45 (vor 3080 Tagen) @ my ! mind

also Ich habe da nichts gelesen was gegen eine kündigung spricht . . .


Andersrum wird ein Schuh daraus. Du müsstest ja einen Kündigungsgrund haben. Das heisst du müsstest etwas lessen was für eine Kündigung spricht. Und das ist laut Prüfbericht scheinbar nicht der Fall. Das heisst nicht, dass du nicht trotzdem eine Kündigung aussprechen kannst. Das heisst nur, dass du anschließend vor Gericht wahrscheinlich verlieren wirst.

Die Frage nach den Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag die die Kündigung rechtfertigen hat übrigens zur HV hier schon mal jemand gestellt

All den Mist, den der Mensch angestellt hat, hier aufzuzählen, wäre doch unnötig: Rufschädigung, vereinsschädigendes Verhalten, Erpressung u.s.w.

Und wenn es für eine fristlose KÜndigung nicht reicht, weil er keine explizite Vertragsverletzung begangen hat, so muss doch der Vertrag ordentlich gekündigt werden können.

Das muss doch immer möglich sein - bei einem Verein, wenn ein anderer Vorstand da ist, genauso wie bei einem Staatsvertrag, wenn eine andere Regierung gewählt worden ist.

Die Kooperation hat sich als unfruchtbar erwiesen und wird deshalb von einer Vertragspartei gekündigt. Fertig!

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my ! mind, Wednesday, 22.11.2017, 20:18 (vor 3080 Tagen) @ Commander

All den Mist, den der Mensch angestellt hat, hier aufzuzählen, wäre doch unnötig: Rufschädigung, vereinsschädigendes Verhalten, Erpressung u.s.w.

Und wenn es für eine fristlose KÜndigung nicht reicht, weil er keine explizite Vertragsverletzung begangen hat, so muss doch der Vertrag ordentlich gekündigt werden können.

Das muss doch immer möglich sein - bei einem Verein, wenn ein anderer Vorstand da ist, genauso wie bei einem Staatsvertrag, wenn eine andere Regierung gewählt worden ist.

Die Kooperation hat sich als unfruchtbar erwiesen und wird deshalb von einer Vertragspartei gekündigt. Fertig!

Seltsames Rechtsverständnis, das muss ich schon sagen. Übrigens sind auch völkerrechtliche Verträge (oder "Staatsverträge") nicht kündbar nur weil die Regierung wechselt. Wer hat Dir denn das erzählt?

Und genauso ist auch ein zivilrechtlicher Vertrag nicht einfach nur deshalb kündbar weil eine Partei die Lust verliert. So funktioniert das Leben halt nicht.

Wenn's so einfach wäre, dann hätte der Ismaik einen schlechten Vertrag und dann würde das auf den 40 Seiten Bericht schon irgendwo stehen.

Wenn er Rufschädigung, vereinsschädigendes Verhalten, Erpressung begangen hätte und man daraus eine ausserordentliche Kündigung ableiten wollte, dann hätte das auch unverzüglich erfolgen müssen. So mit 6 Monaten Verzögerung funktioniert das nicht mehr.

eh egal

Lüngerl, Wednesday, 22.11.2017, 21:03 (vor 3080 Tagen) @ Schindluder

machen sowieso was sie wollen.
Ich frag mich wozu man Mitgliederversammlungen abhält....um den Schein zu wahren bräuchte es das eigentlich auch nicht mehr. Da spätestens jetzt klar ist, der Präsident als Sonnenkönig macht genau das was zu was er Lust hat, wenn er Lust hat.

Der Präsident? Dessen Handlungsmöglichkeiten halte ich in Sachen Profifußball in der bestehenden Konstellation für stark eingeschränkt. Hasan hat dafür das Bild des Butlers bemüht. Von einem Sonnenkönig ist der Präsident soweit entfernt wie dieselbige von der Erde.

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Commander, Thursday, 23.11.2017, 10:21 (vor 3080 Tagen) @ my ! mind

All den Mist, den der Mensch angestellt hat, hier aufzuzählen, wäre doch unnötig: Rufschädigung, vereinsschädigendes Verhalten, Erpressung u.s.w.

Und wenn es für eine fristlose KÜndigung nicht reicht, weil er keine explizite Vertragsverletzung begangen hat, so muss doch der Vertrag ordentlich gekündigt werden können.

Das muss doch immer möglich sein - bei einem Verein, wenn ein anderer Vorstand da ist, genauso wie bei einem Staatsvertrag, wenn eine andere Regierung gewählt worden ist.

Die Kooperation hat sich als unfruchtbar erwiesen und wird deshalb von einer Vertragspartei gekündigt. Fertig!


Seltsames Rechtsverständnis, das muss ich schon sagen. Übrigens sind auch völkerrechtliche Verträge (oder "Staatsverträge") nicht kündbar nur weil die Regierung wechselt. Wer hat Dir denn das erzählt?

Und genauso ist auch ein zivilrechtlicher Vertrag nicht einfach nur deshalb kündbar weil eine Partei die Lust verliert. So funktioniert das Leben halt nicht.

Wenn's so einfach wäre, dann hätte der Ismaik einen schlechten Vertrag und dann würde das auf den 40 Seiten Bericht schon irgendwo stehen.

Wenn er Rufschädigung, vereinsschädigendes Verhalten, Erpressung begangen hätte und man daraus eine ausserordentliche Kündigung ableiten wollte, dann hätte das auch unverzüglich erfolgen müssen. So mit 6 Monaten Verzögerung funktioniert das nicht mehr.

Ich hab jetzt keine Lust, mich in die Juristerei zu vertiefen, aber mit Verlaub: Ganz prinzipiell muss bei jedem Vertrag die Möglichkeit einer Kündigung bzw. Vertragsaufhebung bestehen.

Wenn heute ein Vertrag geschlossen werden soll, bei dem auch noch die 3. und 4. Generation daran gebunden ist und ich nicht weiß, ob diese Nachkommen (egal ob in der Familie, in einem Unternehmen oder einem Staat) bereit sind, diesen Vertrag zu erfüllen bzw. zu akzeptieren, dann kann man keine Verträge mehr schließen.

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my ! mind, Thursday, 23.11.2017, 11:44 (vor 3079 Tagen) @ Commander

Ich hab jetzt keine Lust, mich in die Juristerei zu vertiefen, aber mit Verlaub: Ganz prinzipiell muss bei jedem Vertrag die Möglichkeit einer Kündigung bzw. Vertragsaufhebung bestehen.

Wenn heute ein Vertrag geschlossen werden soll, bei dem auch noch die 3. und 4. Generation daran gebunden ist und ich nicht weiß, ob diese Nachkommen (egal ob in der Familie, in einem Unternehmen oder einem Staat) bereit sind, diesen Vertrag zu erfüllen bzw. zu akzeptieren, dann kann man keine Verträge mehr schließen.

Ohne jetzt streiten zu wollen: Du hast eine juristische Einschätzung getroffen. Dann wirst Du dich auch ein wenig damit beschäftigen wollen.

Und es gibt zu Recht Verträge die nicht einfach jederzeit (entschädigungslos) gekündigt werden können. Ob man ihn nun mag oder nicht: Ismaik versucht mit dieser Vereinbarung vermutlich einfach seine Investition zu schützen. Das mag man schlecht finden aber es wäre fahrlässig das nicht zu tun. Und sein Geld hat man ja auch mit Handkuss genommen.

Da liegt halt der Hund begraben: Man hätte ihn und sein Geld niemals nehmen dürfen.

eh egal

Schindluder, Thursday, 23.11.2017, 12:03 (vor 3079 Tagen) @ Lüngerl

ich sprach vom Verein und nicht von der KGaA. Dessen Vertreter wurden durch das höchste Gremium verflichtet den Kooperationsvertrag zu kündigen....finden sie aber offenbar doof und daher wird der Auftrag einfach so ausgelegt wie es ihnen passt.

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Schindluder, Thursday, 23.11.2017, 12:18 (vor 3079 Tagen) @ Commander

Ich hab jetzt keine Lust, mich in die Juristerei zu vertiefen, aber mit Verlaub: Ganz prinzipiell muss bei jedem Vertrag die Möglichkeit einer Kündigung bzw. Vertragsaufhebung bestehen.

Wenn heute ein Vertrag geschlossen werden soll, bei dem auch noch die 3. und 4. Generation daran gebunden ist und ich nicht weiß, ob diese Nachkommen (egal ob in der Familie, in einem Unternehmen oder einem Staat) bereit sind, diesen Vertrag zu erfüllen bzw. zu akzeptieren, dann kann man keine Verträge mehr schließen.

Du hast selbstverständlich völlig recht. Einen Vertrag kannst du immer kündigen.
Man sollte eben nicht alles durcheinanderwerfen.
1. Schritt die kündigung.
2. die Folgen der Kündigung

1 muss durchgeführt werden unabhängig von den Folgen. Das höchste Gremium hat dies so beschlossen in Kenntnis des Vertrages und damit evtl nachteilige Folgen in Kauf genommen. Die Bestätigung des VR kann m.E. auch nicht dahingehend verstanden werden, dass der VR sie verweigern kann wenn er einfach keinen Bock drauf hat oder meint es können sich nachteilig auswirken. Die Bestätigung durch den VR ist hier viemehr so zu verstehen, dass dies ein gemeinsamer Beschluss sein soll und damit mehr Gewicht bekommmt. Alles andere macht in diesem Zusammanhang keinen Sinn, da die MV ansonsten eine juristische Prüfung vorab angeordnen hätte können.
Da Präsident und VR sich wohl nicht an die Weisung halten, wäre dies ein Grund sie bei der nächsten MV nicht zu entlasten und schon gar nicht wieder zu wählen. Wobei das bei uns ja Tradition hat die Mitglieder zu ignorieren.
Zur Haftungsfrage ist zu sagen, dass Präsidium und VR hier raus sind, da sie nur einer Weisung der MV folgen und dies auch müssen.
Der Präsident hat bereits während der Versammlung geäußert, dass der diesen Beschlus nicht gut findet, die MV hat ihn trotzdem erteilt. Daher ist das völlig eindeutig.

eh egal

Lüngerl, Thursday, 23.11.2017, 12:50 (vor 3079 Tagen) @ Schindluder

ich sprach vom Verein und nicht von der KGaA. Dessen Vertreter wurden durch das höchste Gremium verflichtet den Kooperationsvertrag zu kündigen....finden sie aber offenbar doof und daher wird der Auftrag einfach so ausgelegt wie es ihnen passt.

Das finde ich nicht. Im Antrag (kann man googeln) steht: "Der Verein TSV München von 1860 e.V., vertreten durch das Präsidium, soll nach Zustimmung des Verwaltungsrats den Kooperationsvertrag mit HAM International Ltd. aus dem Jahr 2011 nach dieser Mitgliederversammlung (...) kündigen."

Im oben verlinkten Artikel dazu heißt es: "Zunächst fällt auf, dass die Mitglieder offenbar nicht alleine entscheiden wollten, sondern auch den, nach der Nachwahl wieder vollzähligen, neunköpfigen Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. in die Pflicht nehmen, darüber zu entscheiden, wie in dieser Frage verfahren werden soll. Dies wird deutlich am Zusatz im Antrag »nach Zustimmung des Verwaltungsrats« und bedeutet: ohne die Zustimmung des Verwaltungsrats passiert erst einmal gar nichts. Offenbar wollte die Antragstellerin verhindern, dass der Antrag »ungeprüft« hinsichtlich seiner Folgen vom Präsidium umzusetzen ist."

Die Prüfung ist nun offenbar erfolgt. Also wird sich der Verwaltungsrat zusammen mit dem Präsidium dazu äußern. "Ausgelegt wie es ihnen passt", kann ich nicht erkennen. Ein juristisches Gutachten einzuholen, bevor man als Verantwortungsträger weitreichende Entscheidungen trifft, halte ich nicht für verkehrt.

eh egal

Schindluder, Thursday, 23.11.2017, 13:34 (vor 3079 Tagen) @ Lüngerl

ich sprach vom Verein und nicht von der KGaA. Dessen Vertreter wurden durch das höchste Gremium verflichtet den Kooperationsvertrag zu kündigen....finden sie aber offenbar doof und daher wird der Auftrag einfach so ausgelegt wie es ihnen passt.


Das finde ich nicht. Im Antrag (kann man googeln) steht: "Der Verein TSV München von 1860 e.V., vertreten durch das Präsidium, soll nach Zustimmung des Verwaltungsrats den Kooperationsvertrag mit HAM International Ltd. aus dem Jahr 2011 nach dieser Mitgliederversammlung (...) kündigen."

Im oben verlinkten Artikel dazu heißt es: "Zunächst fällt auf, dass die Mitglieder offenbar nicht alleine entscheiden wollten, sondern auch den, nach der Nachwahl wieder vollzähligen, neunköpfigen Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. in die Pflicht nehmen, darüber zu entscheiden, wie in dieser Frage verfahren werden soll. Dies wird deutlich am Zusatz im Antrag »nach Zustimmung des Verwaltungsrats« und bedeutet: ohne die Zustimmung des Verwaltungsrats passiert erst einmal gar nichts. Offenbar wollte die Antragstellerin verhindern, dass der Antrag »ungeprüft« hinsichtlich seiner Folgen vom Präsidium umzusetzen ist."

Die Prüfung ist nun offenbar erfolgt. Also wird sich der Verwaltungsrat zusammen mit dem Präsidium dazu äußern. "Ausgelegt wie es ihnen passt", kann ich nicht erkennen. Ein juristisches Gutachten einzuholen, bevor man als Verantwortungsträger weitreichende Entscheidungen trifft, halte ich nicht für verkehrt.

mei bitte, das ist die Auslegung des Presseorgans des Präsidenten.

Was soll das bitte für eine Aussagekraft haben, für mich null, ausser das es bestätigt was ich eben über den Umgang des Präsidiums und des VR mit dem Mitgliedern geschrieben habe.
Klar man sagt, ist zu kündigen und da steht dann zwischen den Zeilen aber doch nicht, wenn diese oder jene Folgen eintreten, oder der VR das anders sieht. Einfach lachhaft.
Für blöd verkaufen lass ich mich auch von einem offenbar vorformulieren Artikel nicht.

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Lüngerl, Thursday, 23.11.2017, 14:14 (vor 3079 Tagen) @ Schindluder

Du hast selbstverständlich völlig recht. Einen Vertrag kannst du immer kündigen.
Man sollte eben nicht alles durcheinanderwerfen.
1. Schritt die kündigung.
2. die Folgen der Kündigung

1 muss durchgeführt werden unabhängig von den Folgen. Das höchste Gremium hat dies so beschlossen in Kenntnis des Vertrages und damit evtl nachteilige Folgen in Kauf genommen. Die Bestätigung des VR kann m.E. auch nicht dahingehend verstanden werden, dass der VR sie verweigern kann wenn er einfach keinen Bock drauf hat oder meint es können sich nachteilig auswirken. Die Bestätigung durch den VR ist hier viemehr so zu verstehen, dass dies ein gemeinsamer Beschluss sein soll und damit mehr Gewicht bekommmt. Alles andere macht in diesem Zusammanhang keinen Sinn, da die MV ansonsten eine juristische Prüfung vorab angeordnen hätte können.
Da Präsident und VR sich wohl nicht an die Weisung halten, wäre dies ein Grund sie bei der nächsten MV nicht zu entlasten und schon gar nicht wieder zu wählen. Wobei das bei uns ja Tradition hat die Mitglieder zu ignorieren.
Zur Haftungsfrage ist zu sagen, dass Präsidium und VR hier raus sind, da sie nur einer Weisung der MV folgen und dies auch müssen.
Der Präsident hat bereits während der Versammlung geäußert, dass der diesen Beschlus nicht gut findet, die MV hat ihn trotzdem erteilt. Daher ist das völlig eindeutig.

Die Mitgliederversammlung hat "in Kenntnis des Vertrages" und "evtl. nachteiliger Folgen" abgestimmt??? Das glaubst jetzt aber selber nicht? Welches Mitglied soll diesen Kooperationsvertrag bei der Abstimmung im Detail gekannt haben? Du? Die Mitglieder haben dafür gestimmt, den Kooperationsvertrag zu kündigen und zwar vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Verwaltungsrat. Dieser Vorbehalt kann nur eine sorgfältige Prüfung des Sachverhalts meinen. Deine Interpretation der Haftungsfrage für ehrenamtliche Vorstände und Kontrollgremien halte ich (ohne Jurist zu sein) übrigens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für falsch.

Emotional kann ich dich komplett verstehen. Mir wäre es auch das Allerliebste, dem Mäcki würde der Stuhl vor die Tür gestellt. Je eher dieses für beide Seiten große Missverständnis endet, umso besser. Aber in der Praxis muss man als Verantwortlicher den ganzen Komplex halt differenziert betrachten. Ich möchte nicht mit den Funktionären tauschen.

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Schindluder, Thursday, 23.11.2017, 14:34 (vor 3079 Tagen) @ Lüngerl

Ich möchte nicht mit den Funktionären tauschen.

ich schon, nur für einem Tag nach Ablauf der Frist....ich bin dann auch an allem Schuld und *huhu* in der bösen Haftung.

Danke. Sehe ich komplett genauso. (ot)

my ! mind, Thursday, 23.11.2017, 16:27 (vor 3079 Tagen) @ Lüngerl

.

eh egal

domlöwe, Thursday, 23.11.2017, 20:50 (vor 3079 Tagen) @ Lüngerl

ich sprach vom Verein und nicht von der KGaA. Dessen Vertreter wurden durch das höchste Gremium verflichtet den Kooperationsvertrag zu kündigen....finden sie aber offenbar doof und daher wird der Auftrag einfach so ausgelegt wie es ihnen passt.


Das finde ich nicht. Im Antrag (kann man googeln) steht: "Der Verein TSV München von 1860 e.V., vertreten durch das Präsidium, soll nach Zustimmung des Verwaltungsrats den Kooperationsvertrag mit HAM International Ltd. aus dem Jahr 2011 nach dieser Mitgliederversammlung (...) kündigen."

Im oben verlinkten Artikel dazu heißt es: "Zunächst fällt auf, dass die Mitglieder offenbar nicht alleine entscheiden wollten, sondern auch den, nach der Nachwahl wieder vollzähligen, neunköpfigen Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. in die Pflicht nehmen, darüber zu entscheiden, wie in dieser Frage verfahren werden soll. Dies wird deutlich am Zusatz im Antrag »nach Zustimmung des Verwaltungsrats« und bedeutet: ohne die Zustimmung des Verwaltungsrats passiert erst einmal gar nichts. Offenbar wollte die Antragstellerin verhindern, dass der Antrag »ungeprüft« hinsichtlich seiner Folgen vom Präsidium umzusetzen ist."

Die Prüfung ist nun offenbar erfolgt. Also wird sich der Verwaltungsrat zusammen mit dem Präsidium dazu äußern. "Ausgelegt wie es ihnen passt", kann ich nicht erkennen. Ein juristisches Gutachten einzuholen, bevor man als Verantwortungsträger weitreichende Entscheidungen trifft, halte ich nicht für verkehrt.


Nur zur Ergänzung. Ich hätte dem Antrag nicht zugestimmt, wenn das "nach Zustimmung des Verwaltungsrats" nicht in dem Antrag enthalten gewesen wäre.

eh egal

Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !, Friday, 24.11.2017, 00:13 (vor 3079 Tagen) @ Schindluder

Dessen Vertreter wurden durch das höchste Gremium verpflichtet den Kooperationsvertrag zu kündigen....

Die Antragstellerin hat doch auf der MV gar nicht gewusst, was eine Kündigung im Detail für rechtliche Konsequenzen haben könnte. Die dafür votierenden Mitglieder auch nicht. Soll jetzt kein Vorwurf sein. Als Laie kann man sowas ja nicht mal eben "einfach so" wissen.

Ich war selber NICHT auf der MV, aber wäre ich da gewesen, hätte ich mich vermutlich bewusst enthalten bei Ullas Antrag. Eben genau deswegen. Ich kann nicht meinen Verein auffordern etwas zu tun ohne vorher genau zu wissen, was das für konkrete Auswirkungen haben wird.

Dass man dann also mal juristisch prüfen lässt, was eine Kündigung bedeuten würde, ist verständlich und richtig. Und anhand dieses Prüfungspapiers ist nun zu entscheiden, ob die einseitige Kündigung durchgezogen wird oder nicht. Erstmal muss der Verwaltungsrat zustimmen.

Was 1860 sicher NICHT braucht, ist, dass man halt wieder etwas tut, wo es nachher vor Gericht geht und man peinlicherweise mal wieder verliert. Das hatten wir zu oft in letzter Vergangenheit. Das unabhängig davon was man von Hasan Ismaik und seinem Engagement beim TSV 1860 hält.

eh egal

Schindluder, Friday, 24.11.2017, 11:41 (vor 3078 Tagen) @ Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !

ne stimmt, statt hier ein wenig ins Risiko zu gehen, warten wir lieber an bis sich 50+1 erledigt. Zur Not könnten wir auch € 500.000.- Forderungen an die KgaA gegenrechnen, die wir sowieso nie mehr sehen werden.

Alter gibt echt nur noch Angsthasen auf der Welt?....wenn, ja aber, könnte doch...echt nicht meine Welt. Kackt euch doch alle ins Hemd.

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