Ist "arrangiert" nicht eher ein "zur Not akzeptiert" (Forum)

Herbert, Wednesday, 01.11.2017, 10:41 (vor 3110 Tagen) @ friedhofstribüne

Das mit dem Selbstbetrug ist aber gefährliches Terrain. Schmidt und Sitzberger hatten sich mit der Arena arrangiert. Sie hatten sich auch mit Hasan Ismaik arrangiert. Das gleiche gilt für den bis Juli tätigen VR.

Warum sollte man sich nicht mit aktuellen Fakten "arrangieren" bzw. eher diese für den aktuellen Moment "akzeptieren" aber trotzdem nach Alternativen zu suchen bzw. diese anzustreben? Der e.V. hat sich als Mitgesellschafter mit dem Hauptgesellschafter arrangiert was auch richtig und wichtig ist. Alles andere ist für jede Firma "tödlich". Hier ist meiner Meinung nach aber das eigentiche Problem: Unser Mehrheitsgesellschafter hat sich (noch) nicht damit arrangiert, dass es einen zweiten Gesellschafter (den e.V.) gibt und dieser mitreden möchte bzw. formalrechtlich sogar alleine entscheiden darf.

Bezüglich Sitzberger kann ich nicht viel sagen, da ich wenig Kontakt hatte/habe, aber bei Schmidt bin ich mir sicher, dass er seine Hauptaufgabe in einem stabilen e.V. sieht und das war/ist, zumindest im Moment, nur mit einer stabilen KgaA möglich. Wenn man von ca. 12.000 weniger Zuschauer im Grünwalder im Vergleich zur Arena ausgeht (gleicher Zuschauerschnitt in der 4. Liga wie in der 2. Liga - o.K., unrealistisch, aber rechnen wir mal so) sind das bei 10,- Euro je Zuschauer ungefähr 2 Mio. Euro weniger Einnahmen, bei 20,- Euro dann 4 Mio. Euro weniger Einnahmen. Wenn man die Themen Anzahl der Ordner, Zahlung für Werbefreiheit, problematischer/teurer VIP-Bereich, etc. im Kostenbereich anschaut, dann sollte die Entscheidung Grünwalder für jeden auch wirtschaftlich erklärbar sein.

Auch wenn man sich als e.V. mit dem Hauptgesellschafter arrangiert hat bzw. muss, ist es die Aufgabe des Präsidiums für den e.V. zu agieren. Das kann, muss aber nicht, optimal für die KgaA sein. Eine Kündigung des Kooperationsvertrages wäre z.B. für den e.V., aber auch für die KgaA, positiv, da dies zum einen die Gemeinnützigkeit und damit den Bestand des e.V. sichert (allein das ist schon positiv für die KgaA) aber auch neue Möglichkeiten für zusätzliche Investoren / Geldgeber in der KgaA ermöglicht. Der Hauptgesellschafter verliert nach einer Kündigung des Kooperationsvertrages (an den sich unser Hauptgesellschafter eh nur hält, wenn es für Ihn passt) diverse Sonderrechte gegenüber dem e.V., aber da das Präsidium ja für den e.V. agiert wäre das o.K..


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