Hat für Sechzig einen positiven Nebeneffekt (Forum)
Ich dachte der Herr Fauser saniert weiter.
Der wird doch jetzt nicht wieder finanzielles Harakiri zulassen. Oder doch?Druck vom Präsidenten: Wir müssen um den Aufstieg spielen.
Der Hasan spielt ja kaum mehr mit. Von dem habe ich länger nichts mehr gehört oder gelesen.
Schlaraffia ist die KGaA und die besteht weiter. Allesfahrer, ARGE, Griss - das sind doch nur kleine Lichtle, die halt dem großen Lichte hinterherlaufen.In zwei Jahren werden 7 oder 8 Mio. Darlehn fällig. Wer solls zahlen?
Die Genussscheine vom Hasan bestehen weiter. Ihre Höhe kann man nur schätzen: 15 Mio. sinds mindestens, vielleicht über 20 Mio. Sie verhindern, dass die KGaA einen Gewinn machen kann. Wirtschaftet die KGaA gut und es bleibt ein Gewinn, geht er an Hasan. Das heißt, wir können nicht dank guten Wirtschaftens nach oben kommen. Wir leben weiter von der Hand in den Mund.
Der Red-Bull-Sponsor kommt demnächst in den Aufsichtsrat. Ist es das, was wir wollen?
Oder ist das jetzt alles wurscht: Weil wir spielen ja im Grünwalder, wir gewinnen sogar und wir können uns einen Ziereis leisten.
Jetzt beruhig dich erst mal wieder :)Also, die Absicht Gewinn zu machen ist bei der KGaA nur die Show für das Finanzamt.
Gewinn bedeutet Steuern zahlen also wäre es Unfug mit der KGaA Gewinn machen zu wollen.
Bevor man Gewinn macht wird der Betrag investiert. Also keine Sorge, die Genussrechte bleiben erstmal so wie sie sind.Red Bill Sponsor hin oder her. und die Bayerische hat diese Forderung ja nicht wegen ihrem Wahnsinns Sponsoring gestellt, sondern wegen ihrem Retter-Darlehen von 2 Mio Euro.
Das Zugeständnis war eben dass der Verein Bay und deren CFO in den AR entsendet.Erheblich schlimmer finde ich Zugeständnisse von Satzungsänderungen in der KGaA bezgl. der Kompetenzen des dortigen AR. Damit verwässert man wieder die Statuten der Tochtergesellschaften.
Statt einer Anpassung an gesetzliche und damit übliche Regelungen erfolgt genau das Gegenteil. Dem Aufsichtsrat der KGaA werden Kompetenzen zugeschrieben die man nicht einfach so wieder korrigieren kann. Dazu ist immer eine 3/4 Mehrheit der Gesellschafter nötig die man wohl nie wieder haben wird.
Sinn und Zweck der GmbH & Co KG(aA) ist dass man Kapital beschaffen kann ohne den Zugriff auf die Geschäftsführung aus der Hand zu geben. Daher hat der Aufsichtsrat als Anteilsvertretung(Kommanditisten) keine Einflussnahme auf Geschäftsführung. Sie ist für Kommanditisten gesetzlich ausgeschlossen.
Es sei denn der Gesellschaftsvertrag ermöglicht das. Bei der KGaA und der GF-GmbH ist aber die gesetzliche Regelung nach dem HGB verankert und soll das auch bleiben.Wenn man eine Zusammenarbeit mit Investoren anstrebt, dann gibt es andere Möglichkeiten als solche, die permanent im Umgehen von Schutzmaßnahmen von e.V. Interessen bestehen.
Undauch für die Zukunft nicht, oder nur erschwert und mit Risiko für die dann aktiven Personen rückgängig zu machen sind. Wie eben Satzungsänderungen und Kompetenzfestschreibungen in den Gesellschaftsverträgen von Tochtergesellschaften.Jegliche Verschiebungen von Entscheidungen die die Geschäftsführung betreffen, von der GF-GmbH in den AR der KGaA müssen in einer MV daher zwingend abgelehnt werden.
Sind sie erstmal manifestiert, bekommt man sie da ohne 75% Mehrheit der Anteilseigner nicht wieder raus.Nichts rechtfertigt also die Aufgabe der letztinstanzlichen Einflussnahme auf die Geschäftsführung durch den e.V.. Rein gar nichts.
Du möchtest uns sagen, dass der KGaA AR gerade dabei ist, die von Hr. Mey geforderten Umstrukturierungen vorzubereiten, damit diese komischen Vereinsmitglieder nichts mehr zum sagen haben.
