Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH (Forum)

Theo West, Thursday, 06.07.2017, 07:34 (vor 3290 Tagen)

Manchmal fragt man sich schon, was die Herren da im Kooperationsvertrag ausgekasperlt haben. Falls 50+1 fällt kann Ismaik alle seine Anteile (bis auf 2%) verkaufen, und er ist immer noch der Obermufti.

... Horrorvision aus Sicht der Löwen: Ismaik hat Erfolg mit seiner Klage gegen 50+1. Denn egal, wie viele Anteile er dann noch besitzt – er könnte sich für ein Taschengeld 51 Prozent an der Geschäftsführungs-GmbH sichern, die momentan noch zu 100 Prozent beim e.V. liegt (Stammkapital 25 000 Euro). Diese Option, Ismaiks letzte Trumpfkarte, wurde 2011 im Kooperationsvertrag verankert. Kommt es dazu, hätte der Jordanier auch als Minderheitsgesellschafter das alleinige Sagen.....


Quelle: https://www.ovb-online.de/sport/vier-baustellen-wenig-geht-voran-8461511.html

Da hat sich der Herr Kellner jetzt wirklich mal bemüht

HHeinz @, München, Thursday, 06.07.2017, 07:51 (vor 3290 Tagen) @ Theo West

Manchmal fragt man sich schon, was die Herren da im Kooperationsvertrag ausgekasperlt haben. Falls 50+1 fällt kann Ismaik alle seine Anteile (bis auf 2%) verkaufen, und er ist immer noch der Obermufti.

... Horrorvision aus Sicht der Löwen: Ismaik hat Erfolg mit seiner Klage gegen 50+1. Denn egal, wie viele Anteile er dann noch besitzt – er könnte sich für ein Taschengeld 51 Prozent an der Geschäftsführungs-GmbH sichern, die momentan noch zu 100 Prozent beim e.V. liegt (Stammkapital 25 000 Euro). Diese Option, Ismaiks letzte Trumpfkarte, wurde 2011 im Kooperationsvertrag verankert. Kommt es dazu, hätte der Jordanier auch als Minderheitsgesellschafter das alleinige Sagen.....


Quelle: https://www.ovb-online.de/sport/vier-baustellen-wenig-geht-voran-8461511.html

und ein paar Fakten zusammen getragen. Da könnte man sich glatt dran gewöhnen, bleibt aber vermutlich eine Ausnahme.
Danke für den Link.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Christian78, Thursday, 06.07.2017, 08:16 (vor 3290 Tagen) @ Theo West

Servus,

aber dafür muss man ihm die Geschäftsführungs-GmbH ja erstmal verkaufen wollen. Er kann sie sich ja nicht einfach nehmen, oder? Würde ein Verkauf der GF-GmbH der Zustimmung der Mitglieder bedürfen?

Gruß
Christian

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

HHeinz @, München, Thursday, 06.07.2017, 08:32 (vor 3290 Tagen) @ Christian78

Servus,

aber dafür muss man ihm die Geschäftsführungs-GmbH ja erstmal verkaufen wollen. Er kann sie sich ja nicht einfach nehmen, oder? Würde ein Verkauf der GF-GmbH der Zustimmung der Mitglieder bedürfen?

Gruß
Christian

Jein, die MV müsste eigentlich zustimmen aber der Vertrag ist älter als die Satzung welche dieses vorschreibt.
Daher befürchte ich dass die MV eventuell abstimmen wird aber bei einer Ablehnung bekommt Herr Ismaik die Mehrheit der Anteile an der GmbH trotzdem.

Daher hat Herr Ismaik für mich im e.V. / in der KGaA keine Zukunft. Er muss weg, fast egal wie.

Aus vier mach zwei

Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !, Thursday, 06.07.2017, 09:58 (vor 3290 Tagen) @ Theo West

Bin mehr als zuversichtlich, dass noch heute oder morgen die Stadionfrage geklärt wird und Bierofka auch alsbald seinen neuen Stürmer noch erhält.

Damit wären zwei Baustellen schonmal zu :-)

Die anderen beiden werden uns hingegen noch lange begleiten bis tief in 2018 hinein. Da brauchen wir einen langen Atem. Ich setze aber mal drauf dass Hasan Ismaik doch immer noch Geschäftsmann genug ist um die KgaA nicht insolvent gehen zu lassen. Und wenn er feststellt, dass sein Prozess gegen 50 plus x sich noch etliche Jahre hinziehen kann, wird er hoffentlich irgendwann seine Anteile verkaufen.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Busfahra_, Thursday, 06.07.2017, 10:27 (vor 3290 Tagen) @ HHeinz

Jein, die MV müsste eigentlich zustimmen aber der Vertrag ist älter als die Satzung welche dieses vorschreibt.
Daher befürchte ich dass die MV eventuell abstimmen wird aber bei einer Ablehnung bekommt Herr Ismaik die Mehrheit der Anteile an der GmbH trotzdem.

Hört sich juristisch zumindest interessant an.
Denn aus Satzungssicht müsste eben diese geändert werden, d.h. es bräuchte eine Dreiviertelmehrheit um die Geschäftsführungs GmbH zu veräußern. Und die wird's auf absehbare Zeit nicht geben. Welche Regelung da jetzt "höherwertig" ist, kann ich nicht beurteilen.

Satzung, Punkt 3.2:
"Der Verein ist Kommanditaktionär der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
sowie alleiniger Gesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-
GmbH, der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. [...]"

Daher hat Herr Ismaik für mich im e.V. / in der KGaA keine Zukunft. Er muss weg, fast egal wie.

Yelo!

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Christian78, Thursday, 06.07.2017, 12:51 (vor 3290 Tagen) @ HHeinz

...


Jein, die MV müsste eigentlich zustimmen aber der Vertrag ist älter als die Satzung welche dieses vorschreibt.
Daher befürchte ich dass die MV eventuell abstimmen wird aber bei einer Ablehnung bekommt Herr Ismaik die Mehrheit der Anteile an der GmbH trotzdem.


Danke, aber so ganz verstanden habe ich es noch nicht. Es müsste sich ja auf Vereinsseite erstmal jemand finden, der die GF-GmbH verkaufen möchte. Wieso sollte man das tun? Vorausgesetzt man hat nicht wieder irgendwelche Zwänge (zu bedienende Darlehen etc.), durch die man erpressbar wird.

Daher hat Herr Ismaik für mich im e.V. / in der KGaA keine Zukunft. Er muss weg, fast egal wie.

Eh klar, hoffe immer noch auf eine Insolvenz. Selbst wenn er dann bleibt, sind ihm alle Druckmittel genommen. Keine offenen Darlehen/Genusscheine mehr und das Thema mit der Gemeinnützigkeit muss in diesem Zuge auch geklärt werden.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Beobachter, Thursday, 06.07.2017, 12:52 (vor 3290 Tagen) @ Busfahra_

Jein, die MV müsste eigentlich zustimmen aber der Vertrag ist älter als die Satzung welche dieses vorschreibt.
Daher befürchte ich dass die MV eventuell abstimmen wird aber bei einer Ablehnung bekommt Herr Ismaik die Mehrheit der Anteile an der GmbH trotzdem.


Hört sich juristisch zumindest interessant an.
Denn aus Satzungssicht müsste eben diese geändert werden, d.h. es bräuchte eine Dreiviertelmehrheit um die Geschäftsführungs GmbH zu veräußern. Und die wird's auf absehbare Zeit nicht geben. Welche Regelung da jetzt "höherwertig" ist, kann ich nicht beurteilen.

Satzung, Punkt 3.2:
"Der Verein ist Kommanditaktionär der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
sowie alleiniger Gesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs-
GmbH, der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. [...]"

Daher hat Herr Ismaik für mich im e.V. / in der KGaA keine Zukunft. Er muss weg, fast egal wie.


Yelo!

Von wann ist diese Satzungsregelung? wirksam beschlossen 2014 eingetragen 2015!
Der Vertrag ist von 2011! Also kannst dir ausrechnen zu welchem Urteil ein Gericht kommen wird.
Die Satzung gilt für alle Vorgänge ab Beschluss bzw. Eintragung, aber nicht für Rückwirkend.

Also sagt der Hasan da hast den 2011 vertraglich vereinbarten Preis und fertig.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

harie, Thursday, 06.07.2017, 12:59 (vor 3290 Tagen) @ Christian78

Danke, aber so ganz verstanden habe ich es noch nicht. Es müsste sich ja auf Vereinsseite erstmal jemand finden, der die GF-GmbH verkaufen möchte. Wieso sollte man das tun?

So wie ich das lese hat man ihm diese Option, mit dem Preis bereits vertraglich zugesichert.
Das würde heißen es bestehen weder ein Widerspruchsrecht noch andere Voraussetzungen.
Als Taschengeld würde ich als Preis den Nennwert betrachten.
Also 51% ist gleich 12750 Euro die er dem Verein überweisen muss um diesen Anteil zu erhalten.
Das würde auch bedeuten, dass es keiner Zustimmung der MV bedarf.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Theo West, Thursday, 06.07.2017, 13:08 (vor 3290 Tagen) @ Christian78

Wir alle kennen die Verträge und alle getroffenen Vereinbarungen zwischen dem e.V. und Ismaik nicht. Da wird wsl. jedes Präsidium bestimmt irgendwelche Zusatzvereinbarungen getroffen haben. Meien Vermutung ist, dass es bei einem Fall von 50+1 gar nicht mehr darum geht ob der e.V. 51% der Geschäftsführungs-GmbH verkaufen kann oder nicht. Ich vermute, dass er dann die 51% zu einem bereits festgelegten Preis verkaufen muss.

Der Seelenverkäufer war damals der Dieter Schneider. Ob er auch ein persönliches Interesse (z.B. eigene Darlehen oder fremde Darlehen von Freunden in der KGaA) an einem Verkauf an Ismaik hatte, weiß ich nicht.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Christian78, Thursday, 06.07.2017, 13:14 (vor 3290 Tagen) @ harie

So wie ich das lese hat man ihm diese Option, mit dem Preis bereits vertraglich zugesichert.
Das würde heißen es bestehen weder ein Widerspruchsrecht noch andere Voraussetzungen.
Als Taschengeld würde ich als Preis den Nennwert betrachten.
Also 51% ist gleich 12750 Euro die er dem Verein überweisen muss um diesen Anteil zu erhalten.
Das würde auch bedeuten, dass es keiner Zustimmung der MV bedarf.

Kann man durchaus so verstehen, ganz klar ist es in dem Artikel (für mich) aber nicht formuliert. Hoffe auf weitere Aufklärung (Kenny?), aber das wäre natürlich der Hammer.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Christian78, Thursday, 06.07.2017, 13:18 (vor 3290 Tagen) @ Theo West

Der Seelenverkäufer war damals der Dieter Schneider. Ob er auch ein persönliches Interesse (z.B. eigene Darlehen oder fremde Darlehen von Freunden in der KGaA) an einem Verkauf an Ismaik hatte, weiß ich nicht.

Bin mir nicht mehr zu 100 % sicher, aber ich glaube Schneider hatte damals privates Geld in der KgaAA. War auch kein Geheimnis.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Christian78, Thursday, 06.07.2017, 13:21 (vor 3290 Tagen) @ Christian78

Bin mir nicht mehr zu 100 % sicher, aber ich glaube Schneider hatte damals privates Geld in der KgaAA. War auch kein Geheimnis.

Google spuckt z.B. das aus:
tz vom 12.04.2011

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

my ? mind, Thursday, 06.07.2017, 13:29 (vor 3290 Tagen) @ Christian78

Servus,

aber dafür muss man ihm die Geschäftsführungs-GmbH ja erstmal verkaufen wollen. Er kann sie sich ja nicht einfach nehmen, oder? Würde ein Verkauf der GF-GmbH der Zustimmung der Mitglieder bedürfen?

Gruß
Christian

Wenn es so ist wie im Artikel beschrieben, dann hat er eine Option. Das spricht jetzt eher nicht dafür, dass da noch jemand zustimmen muss. Er übt die Option einfach aus und erwirbt 51%

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Christian78, Thursday, 06.07.2017, 13:38 (vor 3290 Tagen) @ my ? mind


Wenn es so ist wie im Artikel beschrieben, dann hat er eine Option. Das spricht jetzt eher nicht dafür, dass da noch jemand zustimmen muss. Er übt die Option einfach aus und erwirbt 51%

Vermutlich liegen harie und Du richtig, ich kanns halt einfach nicht fassen :-(.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

harie, Thursday, 06.07.2017, 13:53 (vor 3290 Tagen) @ Theo West

Wir alle kennen die Verträge und alle getroffenen Vereinbarungen zwischen dem e.V. und Ismaik nicht. Da wird wsl. jedes Präsidium bestimmt irgendwelche Zusatzvereinbarungen getroffen haben. Meien Vermutung ist, dass es bei einem Fall von 50+1 gar nicht mehr darum geht ob der e.V. 51% der Geschäftsführungs-GmbH verkaufen kann oder nicht. Ich vermute, dass er dann die 51% zu einem bereits festgelegten Preis verkaufen muss.

Der Seelenverkäufer war damals der Dieter Schneider. Ob er auch ein persönliches Interesse (z.B. eigene Darlehen oder fremde Darlehen von Freunden in der KGaA) an einem Verkauf an Ismaik hatte, weiß ich nicht.

Dazu musst Du dann aber auch den damalige AR zählen.
Dieser musste nach damaliger Satzung zustimmen. Die Zustimmung der MV wurde erst 2013 bzw. 2014 eingeführt. Wobei auch hier die Zustimmung zu Details noch nicht eindeutig geregelt ist.
Auch nach aktueller Satzung könnte also ein solcher Vertrag geschlossen werden.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

harie, Thursday, 06.07.2017, 13:54 (vor 3290 Tagen) @ Christian78


Wenn es so ist wie im Artikel beschrieben, dann hat er eine Option. Das spricht jetzt eher nicht dafür, dass da noch jemand zustimmen muss. Er übt die Option einfach aus und erwirbt 51%


Vermutlich liegen harie und Du richtig, ich kanns halt einfach nicht fassen :-(.

Ach das ist bei 60 halt so.
Je näher man dran ist umso mehr Herztropfen und Baldrian braucht man.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Christian78, Thursday, 06.07.2017, 13:57 (vor 3290 Tagen) @ harie


Wenn es so ist wie im Artikel beschrieben, dann hat er eine Option. Das spricht jetzt eher nicht dafür, dass da noch jemand zustimmen muss. Er übt die Option einfach aus und erwirbt 51%


Vermutlich liegen harie und Du richtig, ich kanns halt einfach nicht fassen :-(.


Ach das ist bei 60 halt so.
Je näher man dran ist umso mehr Herztropfen und Baldrian braucht man.

Da hilft bald nur noch die Kugel.

Aus vier mach zwei

laimerloewe (c), Thursday, 06.07.2017, 16:05 (vor 3290 Tagen) @ Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !

wo liegt denn deiner Meinung nach der Vorteil, nicht insolvent gehen und evtl. sogar mit ismaik weiter zu machen?

Aus vier mach zwei

Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !, Thursday, 06.07.2017, 16:26 (vor 3290 Tagen) @ laimerloewe (c)

wo liegt denn deiner Meinung nach der Vorteil, nicht insolvent gehen und evtl. sogar mit ismaik weiter zu machen?

Vielleicht verstehe ich da was falsch, aber wenn die KgaA insolvent geht, was ist mit dem Spielbetrieb? Haben wir dann überhaupt noch eine Mannschaft oder muss dann die U17 in der Regionalliga auflaufen?

Der Grund wieso ich gegen eine Insolvenz bin, ist, dass ich eben fürchte, dass man da ohne wettbewerbsfähige Mannschaft plötzlich da steht. Zudem gibt es noch mal 9 Punkte Abzug oben drauf. Und man weiss ja auch ned was mit dem e.V. dann passiert.

Insolvenzabwicklungen sind unberechenbar und mich stören Unberechenbarkeiten, die vielleicht schlimme Folge haben könnten. Aber vielleicht bin ich ja zu pessimistisch, den Abstieg habe ich mir auch viel schlimmer vorgestellt.

Der Ismaik wäre lieber heute als morgen weg, aber er wird erst weg sein, wenn er freiwillig geht. Die Insolvenz kann er sowieso eigenhändig verhindern wann immer er es will.

Aus vier mach zwei

Lüngerl, Thursday, 06.07.2017, 16:59 (vor 3290 Tagen) @ Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !

Vielleicht verstehe ich da was falsch, aber wenn die KgaA insolvent geht, was ist mit dem Spielbetrieb? Haben wir dann überhaupt noch eine Mannschaft oder muss dann die U17 in der Regionalliga auflaufen?

Das Spielrecht für die Herrenmannschaft fiele an den e.V. zurück. Der könnte dann eine Regionalligamannschaft stellen. Der Spielbetrieb allein wäre das geringere Problem.

Aus vier mach zwei

Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !, Thursday, 06.07.2017, 17:26 (vor 3290 Tagen) @ Lüngerl

Das Spielrecht für die Herrenmannschaft fiele an den e.V. zurück. Der könnte dann eine Regionalligamannschaft stellen. Der Spielbetrieb allein wäre das geringere Problem.

Könnte der e.V. denn mithilfe der laufenden Einnahmen die Gehälter der Spieler normal weiterzahlen? Der Koch scheint ja auch davon auszugehen, dass das möglich wäre. Aber laut Bierofka schreckt es potentielle Neuzugänge ab.

Naja wir werden sehen was passieren wird.
Geduld ist leider niemandes Stärke.

Ist doch egal....

friedhofstribüne, Thursday, 06.07.2017, 23:59 (vor 3289 Tagen) @ Theo West

Manchmal fragt man sich schon, was die Herren da im Kooperationsvertrag ausgekasperlt haben. Falls 50+1 fällt kann Ismaik alle seine Anteile (bis auf 2%) verkaufen, und er ist immer noch der Obermufti.

... Horrorvision aus Sicht der Löwen: Ismaik hat Erfolg mit seiner Klage gegen 50+1. Denn egal, wie viele Anteile er dann noch besitzt – er könnte sich für ein Taschengeld 51 Prozent an der Geschäftsführungs-GmbH sichern, die momentan noch zu 100 Prozent beim e.V. liegt (Stammkapital 25 000 Euro). Diese Option, Ismaiks letzte Trumpfkarte, wurde 2011 im Kooperationsvertrag verankert. Kommt es dazu, hätte der Jordanier auch als Minderheitsgesellschafter das alleinige Sagen.....


Quelle: https://www.ovb-online.de/sport/vier-baustellen-wenig-geht-voran-8461511.html

...wenn HI bei Fall von 50:1 immer noch bei uns rumturnt wäre doch eh alles zu spät. Da braucht man jetzt kein Panikfass aufmachen. Inzwischen ist es doch bei allen angekommen, dass man mit HI nicht zusammmen arbeiten kann. Also muss er weg. Und wenn es nicht in 2017 klappt, dann halt in 2018.

Frage an die Spezialisten...

friedhofstribüne, Friday, 07.07.2017, 14:38 (vor 3289 Tagen) @ Theo West

Es wird ja immer von einer positiven Fortführungsprognose der KGaA gesprochen, welche der Fauser erarbeiten muss, vero? Ich stell mir das also so ähnlich vor wie ein erstellter Businessplan, welcher darlegt dass das Unternehmen in nächster Zeit überleben kann, welche Ausgaben, Einnahmen etc., vero? Und jetzt meine vielleicht hinterfotzige Frage dazu. Hat der gute Mann dabei die Lösung der Gemeinnützigkeit des e. V. eigentlich mit eingerechnet, was der KGaA ja einige Kosten bescheren müsste. Oder geht er stillschweigend davon aus, dass dieses Thema wie die letzten Jahre ja auch einfach verschwiegen und nicht gelöst wird?

keine Kosten sondern Liqiditätsneutral

Herbert, Friday, 07.07.2017, 18:12 (vor 3289 Tagen) @ friedhofstribüne

Keine Kosten für die KGaA
Verkauf des NLZ an den e.V.
Ausbuchung Mietvorauszahlung als Gegenleistung des e.V.
Zusätzlich, je nach Restwert des Gebäudes noch Ausbuchung Verbindlichkeiten der KGaA an den e.V. aus Geschäftsbesorgungsvertag

Dadurch für KGaA und e.V. Kosten- und Liqiditätsneutral.

keine Kosten sondern Liqiditätsneutral

friedhofstribüne, Friday, 07.07.2017, 21:47 (vor 3289 Tagen) @ Herbert

Keine Kosten für die KGaA
Verkauf des NLZ an den e.V.
Ausbuchung Mietvorauszahlung als Gegenleistung des e.V.
Zusätzlich, je nach Restwert des Gebäudes noch Ausbuchung Verbindlichkeiten der KGaA an den e.V. aus Geschäftsbesorgungsvertag

Dadurch für KGaA und e.V. Kosten- und Liqiditätsneutral.

Klasse, das ist ja noch besser. Und wann wird das erledigt? Muss man dem Fauser das extra anschaffen?

Ist doch egal....

Ulla, Saturday, 08.07.2017, 10:34 (vor 3288 Tagen) @ friedhofstribüne

I try my very best with a little help from my friends
Link

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Ulla, Saturday, 08.07.2017, 10:39 (vor 3288 Tagen) @ harie

Dieser AR??
Zitat: ".... Das sechsköpfige Gremium wurde in München entsprechend dem Kooperationsvertrag mit dem jordanischen Investor Hasan Ismaik und der TSV 1860 München GmbH & Co. KGaA neu konstituiert.
Für den Verein sind Präsident Dieter Schneider, Vizepräsident Franz Maget und Siegfried Schneider im Aufsichtsrat vertreten. Die Investorenseite bilden Ismaik, sein Münchner Statthalter Hamada Iraki und seine Anwältin Lori-Ann Campbell. Den Vorsitz übernimmt nach einer Mitteilung des Clubs Ismaik, sein Stellvertreter ist Dieter Schneider. Man habe auf der Sitzung «alle Beschlüsse sehr schnell und sehr einstimmig gefällt», erklärte der 1860-Präsident. Ismaik äußerte die Hoffnung, «dass der Verein sich nun entwickelt und stärker wird».
..." Zitat aus:
http://www.augsburger-allgemeine.de/sport/fussball/1860-Aufsichtsrat-mit-Schneider-und-Ismaik-id16017421.html

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Bebachter, Saturday, 08.07.2017, 10:43 (vor 3288 Tagen) @ Ulla

Dieser AR??
Zitat: ".... Das sechsköpfige Gremium wurde in München entsprechend dem Kooperationsvertrag mit dem jordanischen Investor Hasan Ismaik und der TSV 1860 München GmbH & Co. KGaA neu konstituiert.
Für den Verein sind Präsident Dieter Schneider, Vizepräsident Franz Maget und Siegfried Schneider im Aufsichtsrat vertreten. Die Investorenseite bilden Ismaik, sein Münchner Statthalter Hamada Iraki und seine Anwältin Lori-Ann Campbell. Den Vorsitz übernimmt nach einer Mitteilung des Clubs Ismaik, sein Stellvertreter ist Dieter Schneider. Man habe auf der Sitzung «alle Beschlüsse sehr schnell und sehr einstimmig gefällt», erklärte der 1860-Präsident. Ismaik äußerte die Hoffnung, «dass der Verein sich nun entwickelt und stärker wird».
..." Zitat aus:
http://www.augsburger-allgemeine.de/sport/fussball/1860-Aufsichtsrat-mit-Schneider-und-Ismaik-id16017421.html

Nein, den vom Verein. Der Vorgänger vom Verwaltungsrat.

Bei 50+1 Wegfall - Hasan 51% der Geschäftsführungs-GmbH

Ulla, Saturday, 08.07.2017, 10:55 (vor 3288 Tagen) @ Bebachter
bearbeitet von Ulla, Saturday, 08.07.2017, 12:41

Suche schon ne ganze Weile.... wer war denn damals drin?
Lutz?? Otto Steiner, Klaus Hagl, Dr. Klaus Leipold, Hep Monatzeder, Siegfried Schneider, Christian Waggershauser und Beatrix Zurek und Robert von Bennigsen???
Sind das die von damals oder war der anders besetzt?

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