Vorzugsaktien - Stimmrecht ja/nein (Forum)
Es sind 2 Jahre nach §140(2) AktG.
Daher war dieses Stimmrecht bereits im April 2014 erwachsen.Seine Vorzugaktien ohne Stimmrecht sind mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der
Verteilung des Bilanzgewinns im gleichen Verhältnis ausgestattet, dass
auf alle Vorzugsaktien ein Betrag in Höhe von jährlich 10.000,OO € ausbezahlt
werden muss, bis ein Gesamtbetrag von insgesamt 100.000,OO € erreicht ist.
Aktuell bestünde also ein Rückstand von max. 60.000 €.Also ich sags mal so.
Der Vorzug ist nicht die Welt und wäre locker auszugleichen wenn man es wollte.
Aber das Stimmrecht in der KGaA spielt überhaupt keine Rolle um sich da jetzt einen großen Kopf zu machen.
Und Du bist Dir sicher, dass die Vorzugsaktien nicht, nach einer gewissen Zeit ohne Zahlung, in normale Aktien gewandelt werden? Bin hier kein Experte, daher frage ich mal nach den § im AktG (oder wo auch immer das steht), da dieses Thema, gerade bei Einstieg eines neunen/zusätzlichen Investors doch recht schnell relevant werden kann.
Deine Frage ist berechtigt. Du weißt ja noch besser als ich, dass es zu beinahe allen offiziellen Verträgen auch geheime Nebenabreden und Vereinbarungen gibt. Die kenne ich natürlich nicht.
Da Ismaik aber eher im Schema 51% denkt, würde ich eher annehmen, dass er sich für den Fall des Wegfalls von 50+1 vertraglich zusichern hat lassen, dass er 51% der KGaA, also 2% der stimmberechtigten Anteile vom e.V. übernehmen kann. Und gleichzeitig 51% der GF-GmbH.
Und da er ja ned so dumm was das betrifft, hat er sich dafür auch gleich den Preis festnageln lassen.
So zumindest schätze ich den HI ein.
Es kann natürlich auch anders sein, aber zumindest bis dato sind die Vorzüge immer noch Vorzüge und keine Stämme. Sonst hätte es einen Beschluss der Gesellschafterversammlung und eine Änderung die Satzung der KGaA geben müssen. Inkl. Erwähnung im Geschäftsbericht der KGaA. Und auch im Beschluss der HV über die Kapitalerhöhung von 2011 ist keine Wandlungsoption der Vorzüge vermerkt.
