Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag (Forum)

Commander, Wednesday, 28.06.2017, 12:40 (vor 3228 Tagen)

Nach Ziffzers Anteileverkauf wurde folgendes kommuniziert:

Sechzig verkauft die Anteile und bekommt dafür im Gegenzug Mieterleichterungen. Dafür wird die Gültigkeit des neuen Mietvertrags explizit auch für die Regionalliga, damals dritthöchste Liga, in den Vertrag aufgenommen.

Jetzt sind wir in der 4. Liga und damit eigentlich aus dem Schlamassel raus.

Jetzt kommt plötzlich eine neue, ganz andere Situation: Der Mietvertrag gilt bis in die C-Klasse.

Ganz klasse! Hat bisher niemand von den Verantwortlichen (Präsidium, VR) den Vertrag genau gelesen? Wer hat diesen Schwachsinn beschlossen und den Vertrag unterschrieben? War es bekannt, wurde aber lieber verschwiegen?

Ich sehe totales Totalversagen!!!!!!!!!!!!

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

ice.bear#86, Wednesday, 28.06.2017, 12:44 (vor 3228 Tagen) @ Commander

Die Frage ist vielleicht, ob der Vertrag nicht für die RL Bayern gilt, nur weil das explizit nicht drin steht. Vielleicht hat man sich damit erst befasst, als es akut wurde und bekam von jemandem, der sich damit auskennt gesagt: "Nur weil nicht explizit drin steht, dass der Vertrag in der RL Bayern nicht gilt, heißt das noch lange nicht, dass das nicht der Fall ist."

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

friedhofstribüne, Wednesday, 28.06.2017, 15:30 (vor 3228 Tagen) @ ice.bear#86

Die Frage ist vielleicht, ob der Vertrag nicht für die RL Bayern gilt, nur weil das explizit nicht drin steht. Vielleicht hat man sich damit erst befasst, als es akut wurde und bekam von jemandem, der sich damit auskennt gesagt: "Nur weil nicht explizit drin steht, dass der Vertrag in der RL Bayern nicht gilt, heißt das noch lange nicht, dass das nicht der Fall ist."

Du meinst so wie beim Eichin seinem Arbeitsvertrag. Da habe ich auch schmunzeln müssen, als ich gelesen habe dass sie den Vertrag für die 3. ausgeschlossen hatten und er in der 4. theoretisch wieder gültig wäre.

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

ice.bear#86, Thursday, 29.06.2017, 07:44 (vor 3227 Tagen) @ friedhofstribüne

Die Frage ist vielleicht, ob der Vertrag nicht für die RL Bayern gilt, nur weil das explizit nicht drin steht. Vielleicht hat man sich damit erst befasst, als es akut wurde und bekam von jemandem, der sich damit auskennt gesagt: "Nur weil nicht explizit drin steht, dass der Vertrag in der RL Bayern nicht gilt, heißt das noch lange nicht, dass das nicht der Fall ist."


Du meinst so wie beim Eichin seinem Arbeitsvertrag. Da habe ich auch schmunzeln müssen, als ich gelesen habe dass sie den Vertrag für die 3. ausgeschlossen hatten und er in der 4. theoretisch wieder gültig wäre.

Ja, genau so. Wenn im Arenavertrag nicht explizit steht, dass er nur für Profiligen gilt, dann gilt er theoretisch bis in die C-Klasse. Ich kann mir gut vorstellen, dass man 2006, als der Vertrag geschlossen wurde, an die Möglichkeit eines Abstiegs in die 3. Liga oder gar darunter nicht mal im Traum gedacht hat. Da war man noch gefühlter Erstligist und kurz davor, den kleinen Betriebsunfall zu korrigieren.

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

grasober, Thursday, 29.06.2017, 08:04 (vor 3227 Tagen) @ ice.bear#86

Ende April 2006, als die Anteile verkauft wurden, standen wir mit 39 Punkten auf Platz 12, und 3 Plätze bzw 4 Punkte vor den damals 4 Abstiegsplätzen. Der Klassenerhalt wurde am 33. Spieltag gegen Saarbrücken klargemacht.
Wir waren also auch damals schon der dritten Liga näher als der ersten.

Dass die damals handelnden Personen das nicht zur Kenntnis nehmen wollten mag freilich zutreffen.

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

ice.bear#86, Thursday, 29.06.2017, 08:43 (vor 3227 Tagen) @ grasober

Ende April 2006, als die Anteile verkauft wurden, standen wir mit 39 Punkten auf Platz 12, und 3 Plätze bzw 4 Punkte vor den damals 4 Abstiegsplätzen. Der Klassenerhalt wurde am 33. Spieltag gegen Saarbrücken klargemacht.
Wir waren also auch damals schon der dritten Liga näher als der ersten.

Stimmt. Damals war ich zum ersten Mal in der Arena, zu dieser Zeit noch als 1860-Sympathisant (mittlerweile zum Fan mutiert). Kann ich mich noch erinnern, "Mr. Klassenerhalt" Patrick Milchraum.

Dass die damals handelnden Personen das nicht zur Kenntnis nehmen wollten mag freilich zutreffen.

Genau das hab ich gemeint.

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

Commander, Thursday, 29.06.2017, 09:43 (vor 3227 Tagen) @ ice.bear#86

Die Frage ist vielleicht, ob der Vertrag nicht für die RL Bayern gilt, nur weil das explizit nicht drin steht. Vielleicht hat man sich damit erst befasst, als es akut wurde und bekam von jemandem, der sich damit auskennt gesagt: "Nur weil nicht explizit drin steht, dass der Vertrag in der RL Bayern nicht gilt, heißt das noch lange nicht, dass das nicht der Fall ist."


Du meinst so wie beim Eichin seinem Arbeitsvertrag. Da habe ich auch schmunzeln müssen, als ich gelesen habe dass sie den Vertrag für die 3. ausgeschlossen hatten und er in der 4. theoretisch wieder gültig wäre.


Ja, genau so. Wenn im Arenavertrag nicht explizit steht, dass er nur für Profiligen gilt, dann gilt er theoretisch bis in die C-Klasse. Ich kann mir gut vorstellen, dass man 2006, als der Vertrag geschlossen wurde, an die Möglichkeit eines Abstiegs in die 3. Liga oder gar darunter nicht mal im Traum gedacht hat. Da war man noch gefühlter Erstligist und kurz davor, den kleinen Betriebsunfall zu korrigieren.

Das stimmt aber so nicht.

Man hat sehr wohl die MÖglichkeit des Abstiegs bedacht und eben ganz bewusst in den Vertrag aufgenommen, dass er auch für die Regionalliga Süd, damals dritthöchste Liga, gilt. So wurde es kommuniziert.

Theoretisch müsste also im AA-Mietvertrag stehen: gilt für 1. Bundesliga, 2. Bundesliga und Regionalliga Süd.

Da die 3. Liga sportlich höher einzuschätzen ist, als die RL Süd, erscheint es sehr wahrscheinlich, dass einer der Vertragspartner im Falle eines Falles die Gültigkeit für die 3. Liga hätte einklagen können.

Aber dass der Vertrag für die 4. Liga und tiefer gilt, ist nicht nachvollziehbar. Falls dem wirklich so ist, muss damals gelogen worden sein.

Es gab doch mal Überlegungen, Ziffzer wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung zu verklagen. Also, falls obiger Satz stimmt, muss das angestrengt werden!

Beschämend ist natürlich, dass das erst jetzt rauskommt, wo der Ernstfall eingetreten ist.

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

ice.bear#86, Thursday, 29.06.2017, 10:06 (vor 3227 Tagen) @ Commander

Hm, Betrugsklage wird zwengs Verjährung nimmer gehen oder?

Die Frage ist halt, was genau drin steht und wie es formuliert ist. Der Teufel steckt im Detail.

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

Joerg ⌂, Thursday, 29.06.2017, 09:08 (vor 3227 Tagen) @ friedhofstribüne

sieh es mal andersherum:
wie kann ein vertrag für eine liga gelten die es bei vertragsabschluß noch gar nicht gab? die regionallliga bayern !

Mal was ganz Grundsätzliches zum AA-Mietvertrag

Busfahra_, Wednesday, 28.06.2017, 12:58 (vor 3228 Tagen) @ Commander

Nach Ziffzers Anteileverkauf wurde folgendes kommuniziert:

Sechzig verkauft die Anteile und bekommt dafür im Gegenzug Mieterleichterungen. Dafür wird die Gültigkeit des neuen Mietvertrags explizit auch für die Regionalliga, damals dritthöchste Liga, in den Vertrag aufgenommen.

Da stellt sich erst mal die Frage, ob diese Verlautbarung korrekt und vollständig war. Nachdem damals der Generalverbrecher Ziffzger am Werk war, würde ich das schon mal ganz grundsätzlich anzweifeln;-)

Jetzt sind wir in der 4. Liga und damit eigentlich aus dem Schlamassel raus.

Jetzt kommt plötzlich eine neue, ganz andere Situation: Der Mietvertrag gilt bis in die C-Klasse.

Ganz klasse! Hat bisher niemand von den Verantwortlichen (Präsidium, VR) den Vertrag genau gelesen? Wer hat diesen Schwachsinn beschlossen und den Vertrag unterschrieben? War es bekannt, wurde aber lieber verschwiegen?

Von den Irren, die den Schmarrn damals unterschrieben haben, ist ja nur (glücklicherweise) niemand mehr im Amt. Und bis zum 2. Juni was das Thema ja auch völlig irrelevant.

Der Sitzberger hat ja nach der Verweigerung der Drittligalizenz erzählt, dass der Vertrag grundsätzlich für alle Ligen gelten würde, allerdings nur für die oberen drei Ligen die finanziellen Konditionen geregelt wären. Keine Ahnung, ob das stimmt.


Ich sehe totales Totalversagen!!!!!!!!!!!!

In der Historie selbstverständlich. Ob das aktuell immer noch gilt, wird sich zeigen.

Ein Mietvertrag gilt so lange bis er gekündigt wird

HHeinz @, München, Thursday, 29.06.2017, 10:04 (vor 3227 Tagen) @ Commander

Und da traue ich auch einem Hans Sitzberger zu dass er den Vertrag vielleicht nicht richtig verstanden hat.
Es gibt keine automatische Kündigung d.h. die KGaA kann grundsätzlich in jeder Liga in der Arena spielen. Das ist ja erstmal positiv (aus Sicht eines Mieters).

Nehmen wir an es gibt keine vereinbarten Konditionen für die Amateurligen dann kann für mich die Arena GmbH ein Angebot unterbreiten und dieses kann man eben annehmen oder ablehnen. Kommt es zu keiner Einigung ist das Mietverhältnis zeitnah zu beenden.
Natürlich spekuliere ich hier.

Mir ist ehrlich gesagt keine Aussage eines Vereinsfunktionärs bekannt dass es im Fall eines Arenaausstiegs Probleme gibt. Dem Vermieter geht vielleicht vor allem wohl darum noch an die Außenstände für die letzte 2. Liga Saison zu kommen. Das soll ja auch ein 7-stelliger Betrag sein und der Vermieter war auch in der Vergangenheit immer darauf bedacht dass Rechnungen immer vollständig bezahlt werden (soviel ich weiß war die Arena GmbH auch am Schuldenschnitt 2011 nicht beteiligt).

Vielleicht liege ich auch daneben und wir sollen in der Arena gehalten werden. Wenn es aber zu trostlos wird, und das wäre es spätestens ab der 2. Saison Regionalliga, dann schadet das massiv sowohl dem Vermieter als auch dem Namenssponsor. Und der Caterer kann sich seine Pauschale sowieso sonstwohin stecken. Kein Regionalligist bezahlt einen 7-stelligen Betrag für Fressalien. Selbst die zweite Mannschaft der Roten spielt nicht am Müllberg. Für 650 Euro bekommt man dort ganz sicher kein Flutlicht eingeschaltet.
Notfalls soll auch Anwälte geben welche einen Gerichtsprozess auch gewinnen können.

Ein Mietvertrag gilt so lange bis er gekündigt wird

Commander, Thursday, 29.06.2017, 10:45 (vor 3227 Tagen) @ HHeinz

Und da traue ich auch einem Hans Sitzberger zu dass er den Vertrag vielleicht nicht richtig verstanden hat.
Es gibt keine automatische Kündigung d.h. die KGaA kann grundsätzlich in jeder Liga in der Arena spielen. Das ist ja erstmal positiv (aus Sicht eines Mieters).

Nehmen wir an es gibt keine vereinbarten Konditionen für die Amateurligen dann kann für mich die Arena GmbH ein Angebot unterbreiten und dieses kann man eben annehmen oder ablehnen. Kommt es zu keiner Einigung ist das Mietverhältnis zeitnah zu beenden.
Natürlich spekuliere ich hier.

Mir ist ehrlich gesagt keine Aussage eines Vereinsfunktionärs bekannt dass es im Fall eines Arenaausstiegs Probleme gibt. Dem Vermieter geht vielleicht vor allem wohl darum noch an die Außenstände für die letzte 2. Liga Saison zu kommen. Das soll ja auch ein 7-stelliger Betrag sein und der Vermieter war auch in der Vergangenheit immer darauf bedacht dass Rechnungen immer vollständig bezahlt werden (soviel ich weiß war die Arena GmbH auch am Schuldenschnitt 2011 nicht beteiligt).

Vielleicht liege ich auch daneben und wir sollen in der Arena gehalten werden. Wenn es aber zu trostlos wird, und das wäre es spätestens ab der 2. Saison Regionalliga, dann schadet das massiv sowohl dem Vermieter als auch dem Namenssponsor. Und der Caterer kann sich seine Pauschale sowieso sonstwohin stecken. Kein Regionalligist bezahlt einen 7-stelligen Betrag für Fressalien. Selbst die zweite Mannschaft der Roten spielt nicht am Müllberg. Für 650 Euro bekommt man dort ganz sicher kein Flutlicht eingeschaltet.
Notfalls soll auch Anwälte geben welche einen Gerichtsprozess auch gewinnen können.

Regionalliga in der teuersten Arena Europas macht natürlich keinen Sinn. Von daher kann es nur betrügerische Absicht gewesen sein, wenn das in den Vertrag aufgenommen wurde.

Mit Deinem letzten Satz hast Du im Prinzip Recht. Jedoch glaub ich in München und in einem Prozess gegen den FC Bayern (oder gegen ZIffzer) nicht an einen Gerichtserfolg. Es ginge ums öffentlich machen. Um eine Art moralische Gerechtigkeit.

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Ein Mietvertrag gilt so lange bis er gekündigt wird

Fred, München, Thursday, 29.06.2017, 13:52 (vor 3227 Tagen) @ Commander

Das Thema moralische Gerechtigkeit ist auch meine Hoffnung. Stellt sich die Frage, ob ein Gebilde wie unseres einen solchen Anspruch in der Öffentlichkeit wirkend machen könnte. Ich fürchte fast, einen größeren Teil der Bevölkerung wären wir egal. Und das weiß auch die andere Seite.

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