Die Frage ist vielleicht, ob der Vertrag nicht für die RL Bayern gilt, nur weil das explizit nicht drin steht. Vielleicht hat man sich damit erst befasst, als es akut wurde und bekam von jemandem, der sich damit auskennt gesagt: "Nur weil nicht explizit drin steht, dass der Vertrag in der RL Bayern nicht gilt, heißt das noch lange nicht, dass das nicht der Fall ist."
Du meinst so wie beim Eichin seinem Arbeitsvertrag. Da habe ich auch schmunzeln müssen, als ich gelesen habe dass sie den Vertrag für die 3. ausgeschlossen hatten und er in der 4. theoretisch wieder gültig wäre.
Ja, genau so. Wenn im Arenavertrag nicht explizit steht, dass er nur für Profiligen gilt, dann gilt er theoretisch bis in die C-Klasse. Ich kann mir gut vorstellen, dass man 2006, als der Vertrag geschlossen wurde, an die Möglichkeit eines Abstiegs in die 3. Liga oder gar darunter nicht mal im Traum gedacht hat. Da war man noch gefühlter Erstligist und kurz davor, den kleinen Betriebsunfall zu korrigieren.
Das stimmt aber so nicht.
Man hat sehr wohl die MÖglichkeit des Abstiegs bedacht und eben ganz bewusst in den Vertrag aufgenommen, dass er auch für die Regionalliga Süd, damals dritthöchste Liga, gilt. So wurde es kommuniziert.
Theoretisch müsste also im AA-Mietvertrag stehen: gilt für 1. Bundesliga, 2. Bundesliga und Regionalliga Süd.
Da die 3. Liga sportlich höher einzuschätzen ist, als die RL Süd, erscheint es sehr wahrscheinlich, dass einer der Vertragspartner im Falle eines Falles die Gültigkeit für die 3. Liga hätte einklagen können.
Aber dass der Vertrag für die 4. Liga und tiefer gilt, ist nicht nachvollziehbar. Falls dem wirklich so ist, muss damals gelogen worden sein.
Es gab doch mal Überlegungen, Ziffzer wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung zu verklagen. Also, falls obiger Satz stimmt, muss das angestrengt werden!
Beschämend ist natürlich, dass das erst jetzt rauskommt, wo der Ernstfall eingetreten ist.