Wenn ich Mitglied wäre... (Forum)

hjs antragschreiber, Sunday, 15.01.2017, 11:34 (vor 3386 Tagen)

Antrag "Herr im eigenen Haus"

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.

Wenn ich Mitglied wäre...

Kraiburger, Sunday, 15.01.2017, 12:25 (vor 3386 Tagen) @ hjs antragschreiber

Ist in der neuen satzung wohl auch so geregelt: vor einem weiteren anteilsverkauf muss die mv um Erlaubnis gefragt werden.

Da auf tsv1860.org aber offensichtlich eine alte satzung verlinkt ist, kann ich entsprechenden Paragraphen der Satzung auch nicht finden.

Aber die arge-rally, die der Scheich so betreibt hat schon seinen Grund...

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Lüngerl, Sunday, 15.01.2017, 12:47 (vor 3386 Tagen) @ Kraiburger

Ist in der neuen satzung wohl auch so geregelt: vor einem weiteren anteilsverkauf muss die mv um Erlaubnis gefragt werden.

Da auf tsv1860.org aber offensichtlich eine alte satzung verlinkt ist, kann ich entsprechenden Paragraphen der Satzung auch nicht finden.

Aber die arge-rally, die der Scheich so betreibt hat schon seinen Grund...

Die Version ist datiert als "Version 18.07.2016", was soll daran "alt" sein?
http://www.tsv1860.org/verein/pdf-formulare/2016/satzung_nach_mv_19.06.2016_neu.pdf

Den entsprechenden Passus findest du unter 11.3.3: "Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist nur nötig, wenn der Haushaltsplan keinen ausgeglichenen Haushalt vorsieht oder wenn Vermögensgeschäfte gemäß Ziffer 11.3.6 geplant sind."

Unter 11.3.6 steht: "Erwerb und Gründung von Gesellschaften; Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen gegen Einlagen an Gesellschaften (...)"

Das ist der Punkt, der schon Mayrhofer zur Raserei gebracht hat ;-) Gut für die Mitglieder.

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Kraiburger, Sunday, 15.01.2017, 13:04 (vor 3386 Tagen) @ Lüngerl

Ist diese Satzung die aktuell gültige?

Genügt die einfache Mehrheit der mv?

Unter Punkt 3.2 steht auch, dass uns noch 100% der KGaA gehören!

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daromirei, Sunday, 15.01.2017, 13:09 (vor 3386 Tagen) @ Kraiburger

Ist diese Satzung die aktuell gültige?

Genügt die einfache Mehrheit der mv?

Unter Punkt 3.2 steht auch, dass uns noch 100% der KGaA gehören!

nein steht da nicht, sondern 100% der Komplementärin = Geschäftsführungs GmbH
und das tut es....

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Kraiburger, Monday, 16.01.2017, 13:40 (vor 3385 Tagen) @ daromirei

An dieser Stelle möchte ich mich natürlich dafür entschuldigen, dass mir der Inhalt dieser schwammigen Formulierung nicht sofort geläufig war.

Ich habe daraus resultiert, dass es sich um eine alte Satzung handeln muss!

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Lüngerl, Sunday, 15.01.2017, 13:15 (vor 3386 Tagen) @ Kraiburger

Ist diese Satzung die aktuell gültige?

Genügt die einfache Mehrheit der mv?

Unter Punkt 3.2 steht auch, dass uns noch 100% der KGaA gehören!

Nein, das steht da nicht.

Da steht: "Der Verein ist Kommanditaktionär der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sowie alleiniger Gesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs GmbH, der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Sein Geschäftsanteil an der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA muss 100 % des Stammkapitals und der Stimmrechte ausmachen.

Was das konkret bedeutet, erklärt dir, dem Schäflein und dem Schneider sowie den hier anonym postenden "Das stimmt alles nicht"-Gscheidhaferln am besten der "my XYZ mind". Der Mann ist in solchen Fragen sachverständiger als ich. Mir fehlt das didaktische Geschick.

PS: Uups, Romirei war schneller.

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harie, Sunday, 15.01.2017, 15:05 (vor 3386 Tagen) @ Lüngerl
bearbeitet von harie, Sunday, 15.01.2017, 15:12

Ist diese Satzung die aktuell gültige?

Genügt die einfache Mehrheit der mv?

Unter Punkt 3.2 steht auch, dass uns noch 100% der KGaA gehören!


Nein, das steht da nicht.

Da steht: "Der Verein ist Kommanditaktionär der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sowie alleiniger Gesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs GmbH, der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Sein Geschäftsanteil an der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA muss 100 % des Stammkapitals und der Stimmrechte ausmachen.

Was das konkret bedeutet, erklärt dir, dem Schäflein und dem Schneider sowie den hier anonym postenden "Das stimmt alles nicht"-Gscheidhaferln am besten der "my XYZ mind". Der Mann ist in solchen Fragen sachverständiger als ich. Mir fehlt das didaktische Geschick.

Es heißt, dass es scheiß egal ist was der Ismaik will.
Es heißt, dass es scheiß egal ist ob er 25%+1Stimme oder 100% der stimmberechtigten Anteile hat.
ER hat in der KGaA nur dann was zu melden wenn der Verein das will.

Und weil Du grade Philipp Schneider und Markus Schäflein ansprichst.
Da ist in puncto KGaA-Konstrukt einfach nur Hopfen und Malz verloren.

Und wie ich bereits im LF gesagt habe, ist beim Rest des Artikels mehr draus gemacht als tatsächlich vorhanden ist. Von einem Blatt mit dem Anspruch das die SZ an sich selbst stellt, könnte man schon erwarten, dass nicht nur hingerotzte Artikel der BILD wiederholt werden, sondern etwas detailiertere Aufklärung über die Hintergründe erfolgen. Was es aber nicht wirklich tut. Stattdessen werden Formulierungen gesucht dem GF und Investor noch eine mitzugeben, und suggeriert der Investor würde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das ist halt einfach auch falsch. Denn er hat seine Zusagen über Zahlungen bislang immer eingehalten. Das ist Fakt.
Problem ist das dies meist kurz vor knapp passiert. Was nicht immer ein Nachteil sein muss, dann aber halt keine negativen Schlagzeilen liefert. Die Transferauflage kann ihm und der KGaA völlig wurscht sein kann. Sie kostet weder Geld noch Zeit oder Punkte.

Immerhin wurde in diesem Artikel versucht, ein wenig vom Boulevard-Jargon abzuweichen.

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Holledau, Monday, 16.01.2017, 12:44 (vor 3385 Tagen) @ harie

Es heißt, dass es scheiß egal ist was der Ismaik will.
Es heißt, dass es scheiß egal ist ob er 25%+1Stimme oder 100% der stimmberechtigten Anteile hat.
ER hat in der KGaA nur dann was zu melden wenn der Verein das will.

Warum rennen Ismaiks liebste Fanvertreter wie die aufgescheuchten Hühner durch die Fanklubs und flehen die Mitglieder an zur geplanten außerordentlichen MV zu kommen? Was fürchten die?

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Hühnerfarmer, Monday, 16.01.2017, 12:46 (vor 3385 Tagen) @ Holledau

Warum rennen Ismaiks liebste Fanvertreter wie die aufgescheuchten Hühner durch die Fanklubs und flehen die Mitglieder an zur geplanten außerordentlichen MV zu kommen? Was fürchten die?

Weil Hasan auf die ARGE setzt und eine Abstimmungsniederlage das Ende der ARGE bedeutet, zumindest sind Sie dann in den Augen von Hasanauch nichts wert und fallen in Ungnade.

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harie, Wednesday, 18.01.2017, 15:06 (vor 3383 Tagen) @ Holledau

Es heißt, dass es scheiß egal ist was der Ismaik will.
Es heißt, dass es scheiß egal ist ob er 25%+1Stimme oder 100% der stimmberechtigten Anteile hat.
ER hat in der KGaA nur dann was zu melden wenn der Verein das will.


Warum rennen Ismaiks liebste Fanvertreter wie die aufgescheuchten Hühner durch die Fanklubs und flehen die Mitglieder an zur geplanten außerordentlichen MV zu kommen? Was fürchten die?

Also bei den 2 Fanclubs bei denen ich Mitglied bin, war deshalb noch kein aufgescheuchtes Huhn unterwegs.

Zu Deiner Frage, "was fürchten die?"
Is doch ganz einfach. Dass der Hasan seine Investitionen nicht so umsetzt wie angekündigt.
Und damit der angepeilte Aufstieg auf 2018 + x verschoben wird.

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my xyz mind, Monday, 16.01.2017, 13:29 (vor 3385 Tagen) @ harie

Es heißt, dass es scheiß egal ist was der Ismaik will.
Es heißt, dass es scheiß egal ist ob er 25%+1Stimme oder 100% der stimmberechtigten Anteile hat.
ER hat in der KGaA nur dann was zu melden wenn der Verein das will.

Das glaube ich übrigens nicht, dass das egal ist.

Wenn er die Mehrheit (50+1) der stimmberechtigten Aktien hätte, dann könnte er sehr wohl die Vertretungsbefugnis der GF-GmbH beschränken und Entscheidungen an sich ziehen.

Zumal dann doch mE die Komplementärs-GmbH bzw. der Geschäftsführer dieser GmbH aus seiner Geschäftsführerstellung heraus wegen der bestehenden Treuepflicht gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter der KGaA die Verpflichtung hätte in seinem Sinne zu handeln.

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Kraiburger, Monday, 16.01.2017, 13:33 (vor 3385 Tagen) @ my xyz mind

Dem Grunde nach ja.

Aber trotzdem gibt es immer noch so etwas wie die DFL, die darauf pocht dass Entscheidungen vom e.V. abgesegnet werden müssen.

Und hierbei ist es vollkommen egal, ob der e.V. 0%, 5%, 95% oder 100% der KgaA-Anteile hat: die DFL bestimmt dass er das letzte Wort hat!

Denn entscheidend ist der 4-köpfige Beirat, an welchen der eV noch 50+X an Stimmrecht besitzt (bzw der Präsident als letzte Instanz zu entscheiden hat).

Der Grund, warum Ismaik dennoch alle 100% halten will ist m.E. der, dass es somit keinen anderen Eigentümer mehr als ihn gibt. Pro forma dürfte zwar der Präsident sein Veto einlegen, de facto haben wir aber dann jegliches Mitspracherecht verkauft/verschenkt.


Im übrigen halte ich von den Einlassungen von Lüngerl deutlich mehr als jenen von harie!

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my xyz mind, Monday, 16.01.2017, 13:55 (vor 3385 Tagen) @ Kraiburger

Dem Grunde nach ja.

Aber trotzdem gibt es immer noch so etwas wie die DFL, die darauf pocht dass Entscheidungen vom e.V. abgesegnet werden müssen.

Und hierbei ist es vollkommen egal, ob der e.V. 0%, 5%, 95% oder 100% der KgaA-Anteile hat: die DFL bestimmt dass er das letzte Wort hat!

Denn entscheidend ist der 4-köpfige Beirat, an welchen der eV noch 50+X an Stimmrecht besitzt (bzw der Präsident als letzte Instanz zu entscheiden hat).

Der Grund, warum Ismaik dennoch alle 100% halten will ist m.E. der, dass es somit keinen anderen Eigentümer mehr als ihn gibt. Pro forma dürfte zwar der Präsident sein Veto einlegen, de facto haben wir aber dann jegliches Mitspracherecht verkauft/verschenkt.


Dann handelt also jedes Vereinsmitglied, das den Verkauf weiterer Anteile an HI vorschlägt oder einem solchen Vorschlag zustimmt vereinsschädigend und verdient ein Vereinsausschlußverfahren. Darüber wird im Vereinsrat entschieden. Vielleicht ist das ja überhaupt der Königsweg.

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domlöwe, Monday, 16.01.2017, 14:13 (vor 3385 Tagen) @ my xyz mind

Genau ! Alle die eine andere Meinung vertreten, sind Vereinsschädlinge und gehören rausgeschmissen. Ist ja nichts neues bei Sechzig.

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Kraiburger, Monday, 16.01.2017, 14:19 (vor 3385 Tagen) @ domlöwe

Genau ! Alle die eine andere Meinung vertreten, sind Vereinsschädlinge und gehören rausgeschmissen. Ist ja nichts neues bei Sechzig.

Wobei ich mir durchaus die Frage stelle:

Was bewegt jemanden, der bereit ist die Fußballsparte zu verschenken überhaupt Mitglied zu sein?

Es gibt sicherlich genug Leute, denen der Verein am Arsch vorbei geht. Einige von denen werden sicher am D-Day zur Veranstaltung kommen und darüber referieren, dass die KgaA nur dann Erfolg haben könne, wenn 1860 auch den Rest an Funken Stolz verschenkt. Schließlich hats der Scheich versprochen.

Ich kann den Leuten nichts böses nachsagen. Dann aber sollten sie nach erfolgter Abstimmung auch soviel Arsch in der Hose und Respekt haben, aus dem Verein - der ihnen am Arsch vorbei geht - auszutreten!

Edith sagt noch: Wir bereits an anderer Stelle geschrieben hätte ich auch kein Problem, dem Scheich die letzten 40% zu überlassen, sollten für den e.V. die Rahmenbedingungen passen. Die Rahmenbedingungen setze ich aber ziemlich hoch an!(6-Punkte-PLan weiter unten) http://loewen-bar.de/forum/index.php?id=442275

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domlöwe, Monday, 16.01.2017, 14:47 (vor 3385 Tagen) @ Kraiburger

Die Anteile ohne nennenswerte Gegenleistung herzugeben (=herschenken), wird ja wohl niemand ernsthaft in Erwägung ziehen. Bei der Frage, welche Gegenleistung ausreichend ist und welche nicht, wird es verschiedene Meinungen geben. In der Diskussion darüber soll jeder seinen Standpunkt bis zur Entscheidung vertreten und begründen, aber bitte nicht mit der schon oft missbrauchten "Vereinschädlinge-Keule" kommen.

Ich selber habe mir noch keine Meinung darüber gebildet, welche Gegenleistung für mich ausreichend wäre und welche nicht und sehe für mich noch großen Informationsbedarf.

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Kraiburger, Monday, 16.01.2017, 14:54 (vor 3385 Tagen) @ domlöwe

Die Anteile ohne nennenswerte Gegenleistung herzugeben (=herschenken), wird ja wohl niemand ernsthaft in Erwägung ziehen. Bei der Frage, welche Gegenleistung ausreichend ist und welche nicht, wird es verschiedene Meinungen geben. In der Diskussion darüber soll jeder seinen Standpunkt bis zur Entscheidung vertreten und begründen, aber bitte nicht mit der schon oft missbrauchten "Vereinschädlinge-Keule" kommen.

Ich selber habe mir noch keine Meinung darüber gebildet, welche Gegenleistung für mich ausreichend wäre und welche nicht und sehe für mich noch großen Informationsbedarf.

Akzeptiert!

Ich bin sehr neugierig, ob der Scheich vom bisherigen Angebot ("Ich lasse 50 Millionen für Neuverpflichtungen springen und bezahle ein neues Stadion") abweicht, und möglicherweise sogar noch etwas für den e.V. übrig bleibt!

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friedhofstribüne, Monday, 16.01.2017, 17:14 (vor 3385 Tagen) @ domlöwe

Die Anteile ohne nennenswerte Gegenleistung herzugeben (=herschenken), wird ja wohl niemand ernsthaft in Erwägung ziehen. Bei der Frage, welche Gegenleistung ausreichend ist und welche nicht, wird es verschiedene Meinungen geben. In der Diskussion darüber soll jeder seinen Standpunkt bis zur Entscheidung vertreten und begründen, aber bitte nicht mit der schon oft missbrauchten "Vereinschädlinge-Keule" kommen.

Ich selber habe mir noch keine Meinung darüber gebildet, welche Gegenleistung für mich ausreichend wäre und welche nicht und sehe für mich noch großen Informationsbedarf.

Ich weiß ja nicht, ob ich vielleicht auf einem vollkommen falschen Dampfer bin, aber:
Wir leben doch seit Jahren über unseren Möglichkeiten. Natürlich auch aufgrund von Ismaik und seinen Ansprüchen. Daher geht es m.E. bei einer Veräußerung von Anteilen ausschließlich um bereits gewährte Darlehen von Ismaiks Gnaden welche nachträglich in KGaA Anteile umgewandelt werden. Es ist vollkommen illusorisch hier noch auf irgend etwas zu hoffen, oder zu erwarten.

Aber wie gesagt, vielleicht befinde ich mich ja gerade auf einem vollkommen falschen Flußpferd. :-P

Zur Entscheidung ob man zustimmt, oder nicht, kann ich nur mit einem vollkommen klaren NEIN antworten. Ich persönlich möchte in keinster Weise diese verschwenderische Mißwirtschaft von e.V. Verantwortlichen und Hr. Hasan Ismiak gutheißen und unterstützen.

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Commander, Monday, 16.01.2017, 18:25 (vor 3385 Tagen) @ friedhofstribüne

Die Anteile ohne nennenswerte Gegenleistung herzugeben (=herschenken), wird ja wohl niemand ernsthaft in Erwägung ziehen. Bei der Frage, welche Gegenleistung ausreichend ist und welche nicht, wird es verschiedene Meinungen geben. In der Diskussion darüber soll jeder seinen Standpunkt bis zur Entscheidung vertreten und begründen, aber bitte nicht mit der schon oft missbrauchten "Vereinschädlinge-Keule" kommen.

Ich selber habe mir noch keine Meinung darüber gebildet, welche Gegenleistung für mich ausreichend wäre und welche nicht und sehe für mich noch großen Informationsbedarf.


Ich weiß ja nicht, ob ich vielleicht auf einem vollkommen falschen Dampfer bin, aber:
Wir leben doch seit Jahren über unseren Möglichkeiten. Natürlich auch aufgrund von Ismaik und seinen Ansprüchen. Daher geht es m.E. bei einer Veräußerung von Anteilen ausschließlich um bereits gewährte Darlehen von Ismaiks Gnaden welche nachträglich in KGaA Anteile umgewandelt werden. Es ist vollkommen illusorisch hier noch auf irgend etwas zu hoffen, oder zu erwarten.

Aber wie gesagt, vielleicht befinde ich mich ja gerade auf einem vollkommen falschen Flußpferd. :-P

Zur Entscheidung ob man zustimmt, oder nicht, kann ich nur mit einem vollkommen klaren NEIN antworten. Ich persönlich möchte in keinster Weise diese verschwenderische Mißwirtschaft von e.V. Verantwortlichen und Hr. Hasan Ismiak gutheißen und unterstützen.

In die Insolvenz gehen, KGaA abwickeln, als eV in der Regionalliga starten und dem Hasan für sein Engagement noch recht schön danken. Es war gut gemeint, aber es hat halt keinen Sinn. Es gähd hoid ned.

Das ist das Einzige, was wirtschaftlich und vereinspolitisch Sinn macht.

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domlöwe, Monday, 16.01.2017, 14:55 (vor 3385 Tagen) @ Kraiburger

Auf eines können wir uns aber sicher einigen:

Wer als Vereinsmitglied in einer Mitgliederversammlung abstimmt, dem muss klar sein, dass er in erster Linie eine Verantwortung für den Verein hat und die Interessen der KgaA im Zweifelsfall für ihn nachrangig sein müssen.

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H G B, Monday, 16.01.2017, 14:17 (vor 3385 Tagen) @ my xyz mind

es ist egal wieviel Anteile jemand in einer GmbH & Co KG aA hält !
Dieses Konstrukt sagt lediglich aus, dass:

1. der Komplimentär (also der Eigner und Vollhafter) eine GmbH ist
2. die Komanditisten mit Aktien bedient werden

das Sagen in einer KG hat immer der Komplimentär!

Das Problem bei unserer KG ist, dass ohne die finanziellen Zuschüsse zumindest eines teils der Kommanditisten die Gesellschaft schlicht und einfach Insolvent wäre und abgewickelt werden müsste, dies möchte aber der Komplimentär (100 % Eigner: TSV München von 1860 e.V.) nicht, deshalb diese Eiertänze.

Zweites Problem ist, dass der Komplimentär als Sicherheit für die Aktienausgabe Vereinwerte hinterlegt hat (z.B. die Tennisanlage nebst Bebauung), da könnt was eng werden, aber eigentlich sollten ja alle Aktien beim Verien bleiben (sollten, nicht müssen) ....

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my xyz mind, Monday, 16.01.2017, 15:36 (vor 3385 Tagen) @ H G B

es ist egal wieviel Anteile jemand in einer GmbH & Co KG aA hält !
Dieses Konstrukt sagt lediglich aus, dass:

1. der Komplimentär (also der Eigner und Vollhafter) eine GmbH ist
2. die Komanditisten mit Aktien bedient werden

das Sagen in einer KG hat immer der Komplimentär!

Der Komplementär ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Das heißt nicht, dass er agieren darf wie ihm beliebt. Er hat eine Treuepflicht gegenüber den Kommanditisten. Er ist insbesondere in unserem Fall nicht der Eigner sondern am Vermögen der KGaA gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang beteiligt.

Und mit seiner Stellung als Vollhafter ist es bei einer GmbH (mit beschränkter Haftung) bei 25.000 EUR Kapital auch nicht weit her.

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Joerg ⌂, Tuesday, 17.01.2017, 13:17 (vor 3384 Tagen) @ my xyz mind


Und mit seiner Stellung als Vollhafter ist es bei einer GmbH (mit beschränkter Haftung) bei 25.000 EUR Kapital auch nicht weit her.

genau das ist es, jeder haftet quasi nur mit seinen einlagen nie mit seinem privatvermögen

bei
Paul Müller (fiktiver name) GmbH + Co KG (auf was auch immer)* wäre der Paul Müller dran
bei GmbH + Co Kg (auf was auch immer)* ist eben niemand dran, bei uns wäre der verlust die 21 monatige miete von büropflanzen ;-)

*kommanditisten haften immer nur mit ihrer einlage

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HHeinz @, Tuesday, 17.01.2017, 13:25 (vor 3384 Tagen) @ Joerg


Und mit seiner Stellung als Vollhafter ist es bei einer GmbH (mit beschränkter Haftung) bei 25.000 EUR Kapital auch nicht weit her.


genau das ist es, jeder haftet quasi nur mit seinen einlagen nie mit seinem privatvermögen

bei
Paul Müller (fiktiver name) GmbH + Co KG (auf was auch immer)* wäre der Paul Müller dran
bei GmbH + Co Kg (auf was auch immer)* ist eben niemand dran, bei uns wäre der verlust die 21 monatige miete von büropflanzen ;-)

*kommanditisten haften immer nur mit ihrer einlage

Das "Privatvermögen" steckt bereits in der KGaA. So dumm muss man erstmal sein (aber es ging ja angeblich nicht anders).

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Joerg ⌂, Wednesday, 18.01.2017, 08:55 (vor 3383 Tagen) @ HHeinz


Das "Privatvermögen" steckt bereits in der KGaA. So dumm muss man erstmal sein (aber es ging ja angeblich nicht anders).

stimmt war mir entfallen, sollte damals einen gegenwert für die aktien darstellen, die ja eh immer beim verein bleiben sollten, war wohl ein fehler von "Ihm"

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my xyz mind, Tuesday, 17.01.2017, 15:06 (vor 3384 Tagen) @ Joerg

bei
Paul Müller (fiktiver name) GmbH + Co KG (auf was auch immer)* wäre der Paul Müller dran

Leider nein. In dem Beispiel wäre die "Paul Müller GmbH" Komplementär.
Paul Müller wäre dann "dran" wenn er persönlich Komplementär einer KG ware. Das ist dann aber keine GmbH & Co KG.

bei GmbH + Co Kg (auf was auch immer)* ist eben niemand dran, bei uns wäre der verlust die 21 monatige miete von büropflanzen ;-)

*kommanditisten haften immer nur mit ihrer einlage

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Joerg ⌂, Wednesday, 18.01.2017, 08:53 (vor 3383 Tagen) @ my xyz mind

bei
Paul Müller (fiktiver name) GmbH + Co KG (auf was auch immer)* wäre der Paul Müller dran


Leider nein. In dem Beispiel wäre die "Paul Müller GmbH" Komplementär.
Paul Müller wäre dann "dran" wenn er persönlich Komplementär einer KG ware. Das ist dann aber keine GmbH & Co KG.

oh ja, ich war wohl von dem ganzen wirrwarr etwas fous im kopf, sollte heissen
Paul Müller + Co KG
:-|

bei GmbH + Co Kg (auf was auch immer)* ist eben niemand dran, bei uns wäre der verlust die 21 monatige miete von büropflanzen ;-)

*kommanditisten haften immer nur mit ihrer einlage

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Mietpflanze, Wednesday, 18.01.2017, 11:41 (vor 3383 Tagen) @ Joerg

nein, ich fühle mich nicht angesprochen .... ich will bleiben. (Wollte ich schon unter Stoffers :P)

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harie, Wednesday, 18.01.2017, 12:24 (vor 3383 Tagen) @ Joerg
bearbeitet von harie, Wednesday, 18.01.2017, 12:41


Und mit seiner Stellung als Vollhafter ist es bei einer GmbH (mit beschränkter Haftung) bei 25.000 EUR Kapital auch nicht weit her.


genau das ist es, jeder haftet quasi nur mit seinen einlagen nie mit seinem privatvermögen

bei
Paul Müller (fiktiver name) GmbH + Co KG (auf was auch immer)* wäre der Paul Müller dran
bei GmbH + Co Kg (auf was auch immer)* ist eben niemand dran, bei uns wäre der verlust die 21 monatige miete von büropflanzen ;-)

*kommanditisten haften immer nur mit ihrer einlage

Das ist so nicht ganz richtig.
Die GmbH & Co. KGaA haftet mit ihrem gesamten Vermögen.
Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.
Der/Die Komplementär/-in haftet mit seinem/ihrem gesamten Vermögen!
Daher hat man dafür eine GF-GmbH gegründet um diese Voll(-)Haftung auf das Vermögen/Kapital der GmbH zu beschränken und den Verein zu schützen.

Leider keine Vereinswerte

Herbert, Monday, 16.01.2017, 22:29 (vor 3385 Tagen) @ H G B

Zweites Problem ist, dass der Komplimentär als Sicherheit für die Aktienausgabe Vereinwerte hinterlegt hat (z.B. die Tennisanlage nebst Bebauung), da könnt was eng werden, aber eigentlich sollten ja alle Aktien beim Verien bleiben (sollten, nicht müssen) ....

Die Tennisanlage nebst Bebauung sowie auch alle Trainingsplätze, etc. gehören der KgaA (o.k., gehören ist falsch, aber zumindest läuft der Pachtvertrag auf die KgaA und die Gebäude gehören der KgaA), da dieses Vermögen, mit Zustimmung der damaligen Delegiertenversammlung in die KgaA ausgegliedert wurde. Dem e.V. gehört noch die Skihütte und die ist nicht "als Sicherheit hinterlegt", was übrigens auch von der Mitgliederversammmlung genehmigt werden müsste.

Leider keine Vereinswerte

Joerg ⌂, Wednesday, 18.01.2017, 08:56 (vor 3383 Tagen) @ Herbert

Zweites Problem ist, dass der Komplimentär als Sicherheit für die Aktienausgabe Vereinwerte hinterlegt hat (z.B. die Tennisanlage nebst Bebauung), da könnt was eng werden, aber eigentlich sollten ja alle Aktien beim Verien bleiben (sollten, nicht müssen) ....


Die Tennisanlage nebst Bebauung sowie auch alle Trainingsplätze, etc. gehören der KgaA (o.k., gehören ist falsch, aber zumindest läuft der Pachtvertrag auf die KgaA und die Gebäude gehören der KgaA), da dieses Vermögen, mit Zustimmung der damaligen Delegiertenversammlung in die KgaA ausgegliedert wurde. Dem e.V. gehört noch die Skihütte und die ist nicht "als Sicherheit hinterlegt", was übrigens auch von der Mitgliederversammmlung genehmigt werden müsste.

ja, hab ich wohl alles falsch formuliert, sorry :-|

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harie, Thursday, 19.01.2017, 11:06 (vor 3382 Tagen) @ H G B

es ist egal wieviel Anteile jemand in einer GmbH & Co KG aA hält !
Dieses Konstrukt sagt lediglich aus, dass:

1. der Komplimentär (also der Eigner und Vollhafter) eine GmbH ist
2. die Komanditisten mit Aktien bedient werden

das Sagen in einer KG hat immer der Komplimentär!

Das Problem bei unserer KG ist, dass ohne die finanziellen Zuschüsse zumindest eines teils der Kommanditisten die Gesellschaft schlicht und einfach Insolvent wäre und abgewickelt werden müsste, dies möchte aber der Komplimentär (100 % Eigner: TSV München von 1860 e.V.) nicht, deshalb diese Eiertänze.

Zweites Problem ist, dass der Komplimentär als Sicherheit für die Aktienausgabe Vereinwerte hinterlegt hat (z.B. die Tennisanlage nebst Bebauung), da könnt was eng werden, aber eigentlich sollten ja alle Aktien beim Verien bleiben (sollten, nicht müssen) ....

Kleine formelle Korrektur.
Die Einlage(2,6 Mio aus Geld und Sachleistungen) kommt nicht vom Komplementär(GmbH) sondern vom e.V.. Daher ist in der KGaA der e.V.(51% Stammaktien) nicht nur mittelbar Komplementär(100% der GmbH), sondern wie die HAMG Ltd.(49% Stammaktien + 11% Vorzüge) auch unmittelbar Kommanditist.

Die KGaA hat also 3 Gesellschafter wobei der e.V. zwei Mal vertreten ist.
Der Komplementär hat dort allerdings mangels Einlage keine Stimme. Wohl aber den Zustimmungsvorbehalt zu wesentlichen Entscheidungen Kraft Gesetzes und Satzung.

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my xyz mind, Monday, 16.01.2017, 12:47 (vor 3385 Tagen) @ Lüngerl
bearbeitet von my xyz mind, Monday, 16.01.2017, 13:16

Da steht: "Der Verein ist Kommanditaktionär der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sowie alleiniger Gesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs GmbH, der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Sein Geschäftsanteil an der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA muss 100 % des Stammkapitals und der Stimmrechte ausmachen.

Was das konkret bedeutet, erklärt dir, dem Schäflein und dem Schneider sowie den hier anonym postenden "Das stimmt alles nicht"-Gscheidhaferln am besten der "my XYZ mind". Der Mann ist in solchen Fragen sachverständiger als ich. Mir fehlt das didaktische Geschick.

Ich glaube, dafür sind andere besser geeignet die mehr über die 1860-Interna Bescheid wissen. Allgemein ist es schon so, dass der Komplementär allein zur Führung der Geschäfte und Vertretung der KGaA nach außen befugt ist. Eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten ist nicht möglich, allerdings kann man im Innenverhältnis natürlich abweichende Regelungen treffen, so dass die Kommanditisten dem Komplementär Weisungen erteilen können.

Wie das bei 1860 geregelt ist weiß ich aber nicht, aber nach Harie's Post zu urteilen der sicher mehr über 1860 interne Regelungen weiß, ist das bei 1860 wohl nicht der Fall, bzw. dadurch derzeit ausgeschlossen, dass der e.V. weiter über die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile verfügt.

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Herbert, Monday, 16.01.2017, 22:31 (vor 3385 Tagen) @ my xyz mind

... ist das bei 1860 wohl nicht der Fall, bzw. dadurch derzeit ausgeschlossen, dass der e.V. weiter über die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile verfügt.

Meinst Du bei der KgaA oder bei der Geschäftsführungs GmbH der KgaA?

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friedhofstribüne, Sunday, 15.01.2017, 14:02 (vor 3386 Tagen) @ hjs antragschreiber

Antrag "Herr im eigenen Haus"

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.

"Wenn ich" reicht halt leider nicht aus um abzustimmen, oder sich für Wortbeiträge und Anträge zu melden. Darum wird wohl bei einer Abstimmung auf der nächsten MV ein Ergebnis von mindestens 70% für den Verkauf an den guten Onkel Hasan das traurige Ergebnis sein.

Wenn ich Mitglied wäre...

Herbert, Sunday, 15.01.2017, 17:04 (vor 3386 Tagen) @ friedhofstribüne

Darum wird wohl bei einer Abstimmung auf der nächsten MV ein Ergebnis von mindestens 70% für den Verkauf an den guten Onkel Hasan das traurige Ergebnis sein.

Was spricht dagegen Anteile zu verkaufen wenn der Preis stimmt? Die Wahrscheinlichkeit, dass der e.V. die schon verkauften Anteile zurück kaufen kann, ist ja sehr gering. Daher, warum nicht weitere Anteile, endlich mal gegen Geld für den e.V. verkaufen und nicht nur durch Neuausgabe von Anteilen zur Begleichung von Schulden der KgaA "verwässern".

Wenn ich Mitglied wäre...

HHeinz @, München, Sunday, 15.01.2017, 17:39 (vor 3386 Tagen) @ Herbert

Darum wird wohl bei einer Abstimmung auf der nächsten MV ein Ergebnis von mindestens 70% für den Verkauf an den guten Onkel Hasan das traurige Ergebnis sein.


Was spricht dagegen Anteile zu verkaufen wenn der Preis stimmt? Die Wahrscheinlichkeit, dass der e.V. die schon verkauften Anteile zurück kaufen kann, ist ja sehr gering. Daher, warum nicht weitere Anteile, endlich mal gegen Geld für den e.V. verkaufen und nicht nur durch Neuausgabe von Anteilen zur Begleichung von Schulden der KgaA "verwässern".

Nachdem meiner Meinung nach schon beim ersten Verkauf der Preis nicht "gestimmt" hat würde es mich wundern wenn das jetzt anders wäre. Auf Transfermarkt.de habe ich den Wert der KGaA mal auf einen halben HSV taxiert. Das wären, nachdem die sich mit 300 Mio. Euro bewerten, ein Betrag von 150 Mio. Euro. Billig wären dann die 40% nicht.

Gegenfrage: Was würde denn der Verein mit dem Geld überhaupt anfangen wollen? Oder provokant formuliert. Ich habe gar nicht den Eindruck dass es dem e.V. vorrangig an Geld mangelt, außer es wäre eine wirklich extrem hohe Summe.

Gibt man mit dem Verkauf von Anteilen nicht auch Möglichkeiten der Einflussnahme aus der Hand?

Warum will Hasan Ismaik überhaupt weitere Anteile (offiziell ist das ja noch nicht)?

Momentan müsste man von Hasan Ismaik 11% der Anteile zurückkaufen um wieder eine einfache Mehrheit zu erlangen. Mit jedem Verkauf wird das schwieriger. Kann man als unrealistisch abtun aber es sind ja Verein und Investor selbst die immer wieder ominöse Angebote in den Raum stellen. Da werden Summen von um die 40 Mio. Euro genannt und diese Summe hat sich seit 2011 signifikant erhöht (das erste Angebot war angeblich noch 7-stellig). Keine schlechte Wertsteigerung wie ich finde.

Welche Möglichkeiten hat der e.V. sicherzustellen dass bestimmte Mitgliederprivilegien wie Nachlässe beim Kartenverkauf und bei den Fanartikeln dann auch zukünftig erhalten bleiben?

Welche Laufzeit hat überhaupt der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KGaA und kann dieser einseitig gekündigt werden?

Der e.V. unterstützt derzeit massiv die Geldverbrennerei in der KGaA. Dadurch steigt automatisch der Kapitalbedarf. Der e.V. schafft sozusagen eine Ausgangslage bei der ein Anteilsverkauf quasi irgendwann unvermeidlich wird. Die Motive dafür bleiben vage (wenn man mal von bösartigen Unterstellungen absieht).

War es nicht Herr Ismaik selbst der gesagt hat dass man das was man liebt nicht einfach verkauft?

Außerdem messe ich Hasan Ismaik an seinen Worten. Er hat mehrfach betont dass die KGaA so aufgestellt werden soll dass sie nicht mehr auf dauerhafte Zahlungen angewiesen ist. Ich glaube dem Herrn Ismaik natürlich denn er ist ja ein erfolgreicher Geschäftsmann.

Der TSV 1860 München e.V. und der Profi Fußball lassen sich meiner Meinung nach nicht mehr sinnvoll trennen. Dafür hat der e.V. dem Profi Fußball zu viel geopfert.

PS: Ich weiss, ich bin gar nicht die Friedhofstribüne

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Kraiburger, Sunday, 15.01.2017, 17:58 (vor 3386 Tagen) @ HHeinz

Sehe es ähnlich wie Heinz.


Sollte das Paket für den ev passen, dann spricht nichts gegen einen Verkauf.
Allein schon aber deshalb, weil der ev ausser der emotionalen Komponente und dem mysteriösen ich 50+× keine tatsächliche verhandlungsmasse besitzt, zweifel ich daran.

Und sechzig hat es nicht nötig, sich von Scheich mit der Ankündigung irgendwelcher stadionbauten oder Neuverpflichtungen erpressen zu lassen.

Ich sehe keinen Grund, warum der TSV München von 1860 e.v. einfach so auch noch die letzten 40% seines Aushängeschildes verschenken sollte?

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harie, Sunday, 15.01.2017, 19:29 (vor 3386 Tagen) @ HHeinz

Momentan müsste man von Hasan Ismaik 11% der Anteile zurückkaufen um wieder eine einfache Mehrheit zu erlangen.

Nein sie müssen nicht zurückgekauft werden.
Die 11% sind Vorzugsaktien und damit nicht stimmberechtigt.
Es ist nichts darüber bekannt, dass diese Aktien in Namensaktien umgewandelt worden wären. Hier muss "nur" der Kapitaldienst erfüllt werden. D.h. die bei der Ausgabe zugesicherten Dividenden müssen (nach-)ausbezahlt werden, wodurch dieses temporäre Stimmrecht wieder entfällt.

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Beobachter, Sunday, 15.01.2017, 19:53 (vor 3386 Tagen) @ harie

Momentan müsste man von Hasan Ismaik 11% der Anteile zurückkaufen um wieder eine einfache Mehrheit zu erlangen.


Nein sie müssen nicht zurückgekauft werden.
Die 11% sind Vorzugsaktien und damit nicht stimmberechtigt.
Es ist nichts darüber bekannt, dass diese Aktien in Namensaktien umgewandelt worden wären. Hier muss "nur" der Kapitaldienst erfüllt werden. D.h. die bei der Ausgabe zugesicherten Dividenden müssen (nach-)ausbezahlt werden, wodurch dieses temporäre Stimmrecht wieder entfällt.

Stimmt nicht. Die 11% sind schon lange stimmhaft, weil es eineVereinbarung gab, dass 1860 bis 2013 diese zurückkauft oder Sie eben Stimmrecht erhalten. Das war ja Schäfers Falschrechnung mit 18 statt 11 Mio. EUR als zu stopfendes Loch.

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harie, Wednesday, 18.01.2017, 17:55 (vor 3383 Tagen) @ Beobachter

Momentan müsste man von Hasan Ismaik 11% der Anteile zurückkaufen um wieder eine einfache Mehrheit zu erlangen.


Nein sie müssen nicht zurückgekauft werden.
Die 11% sind Vorzugsaktien und damit nicht stimmberechtigt.
Es ist nichts darüber bekannt, dass diese Aktien in Namensaktien umgewandelt worden wären. Hier muss "nur" der Kapitaldienst erfüllt werden. D.h. die bei der Ausgabe zugesicherten Dividenden müssen (nach-)ausbezahlt werden, wodurch dieses temporäre Stimmrecht wieder entfällt.


Stimmt nicht. Die 11% sind schon lange stimmhaft, weil es eineVereinbarung gab, dass 1860 bis 2013 diese zurückkauft oder Sie eben Stimmrecht erhalten. Das war ja Schäfers Falschrechnung mit 18 statt 11 Mio. EUR als zu stopfendes Loch.

Wo Du das her hast weiß ich nicht, aber erzähl das ned weiter. Es ist halt einfach falsch.
Es wurden keine 18 Mio eingenommen, sondern 13 Mio.(haben Schäflein und Schneider auch Jahre lang ned kapiert).
Und es war auch nicht der "Rechenfehler" Schäfers wofür das eingenommene Geld aus der Ausgabe von Aktien verwendet wurde.

Beide Kapitalerhöhungen wurden ausschließlich zur Rettung der KGaA 2011 vor der Insolvenz gebraucht und verwendet.

Dafür gab es 2 Kapitalerhöhungen:
1. Erhöhung von 2,6 Mio. Euro auf 5.098.020€
Ausgabe von 2.498.020 Stammaktien mit Nennwert 1 Euro zum Ausgabekurs von 4,64 Euro.
Die Einnahme betrug 11,6 Mio Euro. Damit wurden die bis dahin aufgelaufenen Schulden nach dem Schuldenschnitt im März 2011 bezahlt.

2. Erhöhung von 5.098.020€ auf 6,5 Mio €
Ausgabe von 1.401.980 Vorzugsaktien mit Nennwert 1€ zum Ausgabekurs von 1€.
Einnahmen daraus 1.401.980 Euro.

Damit wurden die Schulden getilgt die im März (u.a. bei Schwarzer) neu(!)gemacht wurden um Liquidität der noch laufenden Saison bis 30.06.11(!) zu sichern. Also nicht noch Insolvenz anmelden zu müssen bevor der Verkauf der Anteile im Juni 2011 abgeschlossen war.

Schäfers Eingriff in die Lizenzierungsunterlagen bewirkte, dass die DFL einen zusätzlichen Liquiditätsnachweis für die Saison 11/12 wollte. Dieser wurde mit einer Zahlung Ismaiks auf ein Treuhandkonto der DFL erbracht und nicht aus dem Verkauf von Aktien. Diese Geld wurde verbraucht und damit zu einem Darlehen, welches dann Ende 2012 das erste war das in Genussrechte umgewandelt wurde.

Die von Dir genannte Vereinbarung bzgl. der 11% Vorzugsaktien entspringt schlicht der Gerüchteküche aus der AG "Verschwörungen".
Es gibt keine Zusatzvereinbarung wie du sie hier darstellst.
Es gibt eine Regelung über die Zahlung von Gewinnausschüttungen und daswars dann auch schon.
Und da diese nicht eingehalten wurden ist ein Stimmrecht erwachsen das solangeerhalten bleibt bis diese Verpflichtungen nachbezahlt sind. Dann hat Ismaik wieder 49% Stimmrechte.

Das ist aktueller Stand der Dinge!

Wenn ich Mitglied wäre...

Kraiburger, Wednesday, 18.01.2017, 22:46 (vor 3383 Tagen) @ harie

Und woher weißt du das?

Vom Kiermair?

Wenn ich Mitglied wäre...

harie, Friday, 20.01.2017, 22:18 (vor 3381 Tagen) @ Kraiburger

Und woher weißt du das?

Vom Kiermair?

Freilich. Di kann ma ja ned frogn Du woaßt ja nix.

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friedhofstribüne, Sunday, 15.01.2017, 23:02 (vor 3386 Tagen) @ Herbert

Darum wird wohl bei einer Abstimmung auf der nächsten MV ein Ergebnis von mindestens 70% für den Verkauf an den guten Onkel Hasan das traurige Ergebnis sein.


Was spricht dagegen Anteile zu verkaufen wenn der Preis stimmt? Die Wahrscheinlichkeit, dass der e.V. die schon verkauften Anteile zurück kaufen kann, ist ja sehr gering. Daher, warum nicht weitere Anteile, endlich mal gegen Geld für den e.V. verkaufen und nicht nur durch Neuausgabe von Anteilen zur Begleichung von Schulden der KgaA "verwässern".

Außer dass es vollkommen illusorisch ist dass es umgesetzt wird, spricht nichts dagegen. Aber wer erklärt das dem lieben Hasan Ismaik? Ich glaube ja nicht, dass ihm das gefallen würde. Soweit ich weiß hat er ja noch nicht einmal die Absicherung des e.V im Insolvenzfall unterschrieben, oder unterschreiben lassen.

Antrag auf der Mitgliederversammlung

Herbert, Monday, 16.01.2017, 10:03 (vor 3385 Tagen) @ friedhofstribüne

Außer dass es vollkommen illusorisch ist dass es umgesetzt wird, spricht nichts dagegen. Aber wer erklärt das dem lieben Hasan Ismaik? Ich glaube ja nicht, dass ihm das gefallen würde. Soweit ich weiß hat er ja noch nicht einmal die Absicherung des e.V im Insolvenzfall unterschrieben, oder unterschreiben lassen.

Vielleicht gibt es ja auf der nächsten Mitgliedervesammlung einen Antrag das Präsidium zu beauftragen die restlichen Anteile an der KgaA für mindestens ...... Euro pro einem Prozent zu verkaufen bzw. einen Käufer dafür zu suchen. Keine Ahnung wie viel mir als z.B. Hersteller von Sportkleidung ein Prozent von der KgaA wert wäre? Vielleicht hat aber nur noch niemand gefragt.

Es muss ja nicht immer der Käufer den ersten Schritt tun.

Das ist aber noch lange nicht alles

Kraiburger, Monday, 16.01.2017, 10:22 (vor 3385 Tagen) @ Herbert

- Der Käufer verpflichtet sich, dass die von ihm erworbene Profi-Spielmannschaft den Namen TSV 1860 München ablegt, um Verwechslungen mit dem TSV 1860 München zukünftig zu vermeiden.

- Der Käufer verpflichtet sich, das Logo und die Markenrechte aus der Fanartikel GmbH unentgeltlich an den TSV 1860 München e.V. zurück zu übertragen. Der Käufer verzichtet aus o.g. Gründen auf das Tragen dieser Marken.

- Der Verkäufer behält sich vor, Spieler, welche der TSV 1860 München e.V. mit seinen Mannschaften bis zur U17 ausbildet, auf dem "freien Markt" zu veräußern. Sollte der Käufer für seine Mannschaften Interesse an einem durch den TSV 1860 München e.V. ausgebildeten Spieler haben, so in ein Kauf im Rahmen der marktüblichen Preise möglich.

- Der Käufer verzichtet auf Forderungen gegenüber den TSV 1860 München e.V. in Form von Nutzungsauflagen für die Verwendung der Trainingsanlagen an der Grünwalderstraße 114

- Dem Käufer wird angeraten, die Vereinsfarben zu wechseln und einen eigenständigen Vertrag mit dem FC Bayern zur Nutzung der Allianz Arena Scheißhausspielstätte auszuhandeln. Für den TSV 1860 München e.v. entfällt damit eine Zusammenarbeit mit dem Schmutz.

- Mitglieder des TSV München von 1860 e.V., welche sich nur für den Profisport interessieren und sogar bereit sind, das Herzstück zu verschenken werden angehalten, aus dem Verein auszutreten.

Das wären jetzt nur 6 Punkte, die mir spontan für den Verkauf als Bedingungen einfallen würden.

Wenn schon Trennung, dann richtig!

Das ist aber noch lange nicht alles

BlueMagic, Monday, 16.01.2017, 10:37 (vor 3385 Tagen) @ Kraiburger

Das wäre doch zu schön. Fast schon ein Traum.
Vermutlich aber leider auch in die Traumwelt einzustufen.

Das ist aber noch lange nicht alles

Kraiburger, Monday, 16.01.2017, 11:31 (vor 3385 Tagen) @ BlueMagic

Für den Fall, dass es tatsächlich zu einer Abstimmung über die Weiterverscherbelung der 40% kommt, dann stimme ich selbstverständlich mit "Nein", sofern nur einer dieser 6 Punkte noch diskutabel ist!

Erstaunlich...

Beobachtungsstelle, Monday, 16.01.2017, 20:19 (vor 3385 Tagen) @ hjs antragschreiber

....dass ernsthaft darüber nachgedacht wird, ob es Sinn machen könnte, weitere Anteile abzugeben...

Was spricht dagegen ....

Herbert, Monday, 16.01.2017, 22:35 (vor 3385 Tagen) @ Beobachtungsstelle

....dass ernsthaft darüber nachgedacht wird, ob es Sinn machen könnte, weitere Anteile abzugeben...

?

Oder besser, was spricht dafür, dass der e.V. die Anteile an der KgaA weiterhin behält, wenn dem e.V. die Mittel fehlen die KgaA "weiter zu bringen" und der e.V. eine sinnvolle Gegenleistung für die "restlichen" Anteile oder auch nur einen Teil davon, bekommt?

Was spricht dagegen ....

Beobachtungsstelle, Monday, 16.01.2017, 22:54 (vor 3385 Tagen) @ Herbert


Oder besser, was spricht dafür, dass der e.V. die Anteile an der KgaA weiterhin behält, wenn dem e.V. die Mittel fehlen die KgaA "weiter zu bringen" und der e.V. eine sinnvolle Gegenleistung für die "restlichen" Anteile oder auch nur einen Teil davon, bekommt?

Da haben wir sie, die "sinnvolle Gegenleistung"....

Was hätten wir denn gerne? Trainingsplatz, oder Kiesgrube? Natürlich als Erbpacht...

Merkst was?

Was spricht dagegen ....

Herbert, Monday, 16.01.2017, 22:59 (vor 3385 Tagen) @ Beobachtungsstelle


Oder besser, was spricht dafür, dass der e.V. die Anteile an der KgaA weiterhin behält, wenn dem e.V. die Mittel fehlen die KgaA "weiter zu bringen" und der e.V. eine sinnvolle Gegenleistung für die "restlichen" Anteile oder auch nur einen Teil davon, bekommt?


Da haben wir sie, die "sinnvolle Gegenleistung"....

Was hätten wir denn gerne? Trainingsplatz, oder Kiesgrube? Natürlich als Erbpacht...

Merkst was?

Nein, merke noch nichts, aber z.B. NLZ (incl. langfristige Vermietung an die KgaA), Trainingsplätze (Grund von der Stadt auf Erbpacht), Geld, ...

Keine Ahnung, was "wir" (meinst Du damit die gewählten Vertreter des e.V. - das wäre noch abfragbar, oder die Mitglieder - da wirds schon komplizierter) gerne hätten, aber was hättest Du denn gerne oder "beobachtest" Du nur und stänkerst?

NLZ...

Beobachtungsstelle, Monday, 16.01.2017, 23:03 (vor 3385 Tagen) @ Herbert

...wäre ein Ansatz.

Schwierig zu finanzieren, unwahrscheinlich zu realisieren (weil Herr Hasan sagt: NO), aber ein Ansatz für eine Diskussion.

;-)

NLZ...

HHeinz @, München, Tuesday, 17.01.2017, 00:16 (vor 3385 Tagen) @ Beobachtungsstelle

...wäre ein Ansatz.

Schwierig zu finanzieren, unwahrscheinlich zu realisieren (weil Herr Hasan sagt: NO), aber ein Ansatz für eine Diskussion.

;-)

Ach da bin ich mir gar nicht so sicher. Das Gelände an der Grünwalder Straße ist für einen Champions League Club sowieso nicht repräsentativ genug.

Was spricht dagegen ....

friedhofstribüne, Monday, 16.01.2017, 23:35 (vor 3385 Tagen) @ Herbert

....dass ernsthaft darüber nachgedacht wird, ob es Sinn machen könnte, weitere Anteile abzugeben...


?

Oder besser, was spricht dafür, dass der e.V. die Anteile an der KgaA weiterhin behält, wenn dem e.V. die Mittel fehlen die KgaA "weiter zu bringen" und der e.V. eine sinnvolle Gegenleistung für die "restlichen" Anteile oder auch nur einen Teil davon, bekommt?


Glaubst du, du bekommst von Hasan Ismaik eine sinnvolle Gegenleistung für die Abtretung von weiteren Anteilen?

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie du darauf kommst.

Was spricht dagegen ....

Kraiburger, Tuesday, 17.01.2017, 10:12 (vor 3384 Tagen) @ friedhofstribüne

....dass ernsthaft darüber nachgedacht wird, ob es Sinn machen könnte, weitere Anteile abzugeben...


?

Oder besser, was spricht dafür, dass der e.V. die Anteile an der KgaA weiterhin behält, wenn dem e.V. die Mittel fehlen die KgaA "weiter zu bringen" und der e.V. eine sinnvolle Gegenleistung für die "restlichen" Anteile oder auch nur einen Teil davon, bekommt?

Glaubst du, du bekommst von Hasan Ismaik eine sinnvolle Gegenleistung für die Abtretung von weiteren Anteilen?

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie du darauf kommst.

Ich denke niemand von uns hätte ein Problem damit, dieses defizäre Profifußballprodukt endgültig und absolut an den Scheich abzustoßen, wenn für den e.V. die Rahmenbedingungen passen würden.

Diese Rahmenbedingungen definiert jedoch jeder anders, und daraus heraus interpretiert jeder für sich selbst, wie realistisch er es ansieht, ob dieser Rahmen jemals passen könnte.

Ich für meinen Teil hätte kein Problem dieses Produkt anzustoßen, solange der e.V. zukünftig weder was mit dem Scheich, noch mit dem FC Bayern zu tun hat und sich der Scheich dazu bereit erklärt, alle Verweise die auf eine gemeinsame Vergangenheit hindeuten abzulegen!

Was spricht dagegen ....

HHeinz @, München, Tuesday, 17.01.2017, 10:53 (vor 3384 Tagen) @ Kraiburger

Ich denke niemand von uns hätte ein Problem damit, dieses defizäre Profifußballprodukt endgültig und absolut an den Scheich abzustoßen, wenn für den e.V. die Rahmenbedingungen passen würden.

Diese Rahmenbedingungen definiert jedoch jeder anders, und daraus heraus interpretiert jeder für sich selbst, wie realistisch er es ansieht, ob dieser Rahmen jemals passen könnte.

Ich für meinen Teil hätte kein Problem dieses Produkt anzustoßen, solange der e.V. zukünftig weder was mit dem Scheich, noch mit dem FC Bayern zu tun hat und sich der Scheich dazu bereit erklärt, alle Verweise die auf eine gemeinsame Vergangenheit hindeuten abzulegen!Muss

Doch, da hätte ich etwas dagegen. Ohne ambitionierten (Profi) Fußball ist der e.V. in seiner jetzigen Form meiner Meinung nach nicht überlebensfähig. Und ich bin mir nicht sicher ob daran ein paar Geldscheine etwas ändern würden.

Das die KGaA defizitär ist liegt für mich hauptsächlich daran dass sie mit Vorsatz defizitär gemacht wird. Das Prinzip kann man ja auch bei anderen Vereinen beobachten (aktuell z.B. in Kaiserslautern). Auch dort wird meiner Meinung nach absichtlich abgewirtschaftet um Druck zu erzeugen (und zusätzliche Gelder zu akquirieren).

Die KGaA, so wie sie jetzt ist, ist in der Tat in vielen Bereichen überflüssig aber die Lösung kann nicht sein die KGaA zu verscherbeln sondern man müsste die KGaA eben wieder zum Positiven verändern (auch gegen Widerstände).

Was spricht dagegen ....

Weißbier, Tuesday, 17.01.2017, 12:26 (vor 3384 Tagen) @ HHeinz

Doch, da hätte ich etwas dagegen. Ohne ambitionierten (Profi) Fußball ist der e.V. in seiner jetzigen Form meiner Meinung nach nicht überlebensfähig. Und ich bin mir nicht sicher ob daran ein paar Geldscheine etwas ändern würden.

Das die KGaA defizitär ist liegt für mich hauptsächlich daran dass sie mit Vorsatz defizitär gemacht wird. Das Prinzip kann man ja auch bei anderen Vereinen beobachten (aktuell z.B. in Kaiserslautern). Auch dort wird meiner Meinung nach absichtlich abgewirtschaftet um Druck zu erzeugen (und zusätzliche Gelder zu akquirieren).

Die KGaA, so wie sie jetzt ist, ist in der Tat in vielen Bereichen überflüssig aber die Lösung kann nicht sein die KGaA zu verscherbeln sondern man müsste die KGaA eben wieder zum Positiven verändern (auch gegen Widerstände).

Obwohl es schon seinen Reiz hätte, die KGaA spielt dann z.B. unter dem Namen FV 2011 mit einem Kamel (o.ä.) als Wappen weiter und der e.V. schaut, dass er mit der Ersten und Zweiten langsam aber geerdet wieder nach oben kommt.

Was spricht dagegen ....

HHeinz @, Tuesday, 17.01.2017, 12:52 (vor 3384 Tagen) @ Weißbier

Lizensierungsordnung §4

Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, dass ihr Sitz am Sitz des Vereins sein muss. Der Name der Kapitalgesellschaft muss den Namen des Vereins enthalten. Die Aufnahme eines Firmennamens als Zusatz ist unzulässig.

Ich weiss nicht einmal ob der Ansatz richtig ist denn es war der Verein, bzw. das damalige Präsidium samt Aufsichtsrat, selbst welcher die Anteile verkauft hat. Hasan Ismaik macht sich das nur zu Nutze. Schon ein Gerhard Mayrhofer schrie regelmäßig dass die KGaA endlich noch mehr Schulden machen müsse damit man mal ordentlich auf den Putz hauen kann.
Das geht ohne einen Hasan Ismaik aber nicht.
E.V. Verantwortliche bekommen ja schon Schnappatmung wenn man mal laut darüber nachdenkt die 2. Mannschaft wieder in den e.V. zu integrieren (vermutlich nicht ganz zu unrecht). Wie soll dann ein kompletter Neustart funktionieren?

Nahezu jeder Beteiligte in diesem Spiel zockt die KGaA und Herrn Ismaik maßlos ab, nur der e.V. fungiert als braver Dienstleister und arbeitet sich geradezu auf. Da bestellt anscheinend ein Herr Ismaik einen Herrn Cassalette quasi dringend ins Trainingslager um dann just 6 Tage später anzureisen und samt Entourage für 2 Stunden Hof zu halten.

Dem Herrn Cassalette mag das gefallen aber für mich ist das schon lange keine echte Partnerschaft mehr. Das der Herr Ismaik immer Dringenderes zu tun hat als sich um seinen Club zu kümmern sagt sowieso schon einiges aus wieviel Fan er inzwischen wirklich geworden ist.

Was spricht dagegen ....

Weißbier, Tuesday, 17.01.2017, 13:32 (vor 3384 Tagen) @ HHeinz

Lizensierungsordnung §4

Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, dass ihr Sitz am Sitz des Vereins sein muss. Der Name der Kapitalgesellschaft muss den Namen des Vereins enthalten. Die Aufnahme eines Firmennamens als Zusatz ist unzulässig.


Ich weiss nicht einmal ob der Ansatz richtig ist denn es war der Verein, bzw. das damalige Präsidium samt Aufsichtsrat, selbst welcher die Anteile verkauft hat. Hasan Ismaik macht sich das nur zu Nutze. Schon ein Gerhard Mayrhofer schrie regelmäßig dass die KGaA endlich noch mehr Schulden machen müsse damit man mal ordentlich auf den Putz hauen kann.
Das geht ohne einen Hasan Ismaik aber nicht.
E.V. Verantwortliche bekommen ja schon Schnappatmung wenn man mal laut darüber nachdenkt die 2. Mannschaft wieder in den e.V. zu integrieren (vermutlich nicht ganz zu unrecht). Wie soll dann ein kompletter Neustart funktionieren?

Nahezu jeder Beteiligte in diesem Spiel zockt die KGaA und Herrn Ismaik maßlos ab, nur der e.V. fungiert als braver Dienstleister und arbeitet sich geradezu auf. Da bestellt anscheinend ein Herr Ismaik einen Herrn Cassalette quasi dringend ins Trainingslager um dann just 6 Tage später anzureisen und samt Entourage für 2 Stunden Hof zu halten.

Dem Herrn Cassalette mag das gefallen aber für mich ist das schon lange keine echte Partnerschaft mehr. Das der Herr Ismaik immer Dringenderes zu tun hat als sich um seinen Club zu kümmern sagt sowieso schon einiges aus wieviel Fan er inzwischen wirklich geworden ist.

Ja, HHeinz, ich weiß schon. Bin auch zu 1860% bei Dir.

Habe nur so ein bisserl vor mich hin geträumt.

Was spricht dagegen ....

Kraiburger, Tuesday, 17.01.2017, 14:26 (vor 3384 Tagen) @ HHeinz
bearbeitet von Kraiburger, Tuesday, 17.01.2017, 14:36

Lizensierungsordnung §4

Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, dass ihr Sitz am Sitz des Vereins sein muss. Der Name der Kapitalgesellschaft muss den Namen des Vereins enthalten. Die Aufnahme eines Firmennamens als Zusatz ist unzulässig.


Dann lautet die Lösung: Der Scheich bekommt die 40% indem er sich verpflichtet, unseren Namen abzulegen (unsere Bedingung). Das geschieht und wir melden Vollzug an die DFL, welche das Vorgehen kritisiert und die KgaA mit einem Lizenzentzug abstraft.

Das wären dann 2 Fliegen mit einer Klappe!


Also ehrlich, ich sehe das Problem nicht. Wenn die DFL nachfragt, dann sagen wir ganz einfach: Nein, wir haben die KgaA verkauft und wir haben nichts mehr mit ihr zu tun!

Ist doch nicht unser Problem, oder?

Was spricht dagegen ....

HHeinz @, Tuesday, 17.01.2017, 14:44 (vor 3384 Tagen) @ Kraiburger

Dann lautet die Lösung: Der Scheich bekommt die 40% indem er sich verpflichtet, unseren Namen abzulegen (unsere Bedingung). Das geschieht und wir melden Vollzug an die DFL, welche das Vorgehen kritisiert und die KgaA mit einem Lizenzentzug abstraft.

Das wären dann 2 Fliegen mit einer Klappe!

Es gibt durchaus Möglichkeiten (zumindest theoretisch) der KGaA die DFL Lizenz entziehen zu lassen aber auch dafür bräuchte es erst einmal den Willen im e.V.

Und auch wenn ich mich damit hier nicht besonders beliebt mache. Wäre Dieter Schneider noch Präsident hätte Hasan Ismaik mit großer Wahrscheinlichkeit seine Anteile heute schon nicht mehr (ohne damit sagen zu wollen dass es dadurch automatisch besser wäre). Er hat eigentlich auch verhindert dass sich Ismaik überhaupt so inszenieren kann wie er das jetzt tut (aber ein Arenajünger bleibt er trotzdem). Jetzt muss es Hasan eben selber richten, ich finde er ist auf einem guten Weg.

Bewegt hat sich die KGaA mit dem neuen Kurs bisher, von außen betrachtet, trotzdem nicht viel, dafür hat sie aber die Schulden bzw. Genussscheine vervielfacht.

Was spricht dagegen ....

Commander, Tuesday, 17.01.2017, 14:56 (vor 3384 Tagen) @ Kraiburger

Lizensierungsordnung §4

Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, dass ihr Sitz am Sitz des Vereins sein muss. Der Name der Kapitalgesellschaft muss den Namen des Vereins enthalten. Die Aufnahme eines Firmennamens als Zusatz ist unzulässig.

Dann lautet die Lösung: Der Scheich bekommt die 40% indem er sich verpflichtet, unseren Namen abzulegen (unsere Bedingung). Das geschieht und wir melden Vollzug an die DFL, welche das Vorgehen kritisiert und die KgaA mit einem Lizenzentzug abstraft.

Das wären dann 2 Fliegen mit einer Klappe!


Also ehrlich, ich sehe das Problem nicht. Wenn die DFL nachfragt, dann sagen wir ganz einfach: Nein, wir haben die KgaA verkauft und wir haben nichts mehr mit ihr zu tun!

Ist doch nicht unser Problem, oder?

Machst Du grad den Übergang ins Postfaktische?

Was spricht dagegen ....

friedhofstribüne, Tuesday, 17.01.2017, 15:06 (vor 3384 Tagen) @ Kraiburger

Als erster Schritt wäre es m.E. schon angebracht, wenn die Mitglieder das Verhalten von Ismaik und den e.V. Gremien nicht goutieren und mit Nein stimmen würden. Für mich verwässern die Beiträge von Herbert und dir hier die Situation, weil sie zu weit von der momentanen Problematik entfernt sind.

Was spricht dagegen ....

Kraiburger, Tuesday, 17.01.2017, 15:25 (vor 3384 Tagen) @ friedhofstribüne

Als erster Schritt wäre es m.E. schon angebracht, wenn die Mitglieder das Verhalten von Ismaik und den e.V. Gremien nicht goutieren und mit Nein stimmen würden. Für mich verwässern die Beiträge von Herbert und dir hier die Situation, weil sie zu weit von der momentanen Problematik entfernt sind.

Du hast aber verstanden, dass sich Herberts und meine Sichtweisen grundsätzlich widersprechen?

Was spricht dagegen ....

friedhofstribüne, Tuesday, 17.01.2017, 17:01 (vor 3384 Tagen) @ Kraiburger

Als erster Schritt wäre es m.E. schon angebracht, wenn die Mitglieder das Verhalten von Ismaik und den e.V. Gremien nicht goutieren und mit Nein stimmen würden. Für mich verwässern die Beiträge von Herbert und dir hier die Situation, weil sie zu weit von der momentanen Problematik entfernt sind.


Du hast aber verstanden, dass sich Herberts und meine Sichtweisen grundsätzlich widersprechen?

Das habe ich schon verstanden. Trotzdem bleibe ich dabei, dass egal aus welcher Richtung zuviel an verzweifelten Galgenhumor kontraporduktiv ist. Grundsätzlich wäre ein Nein bei dieser eventuellen Abstimmung zumindest ein deutliches Statement. Danach können die Herrschaften ja weiter Profifußball spielen. Aber vielleicht vertrete ich auch hier schon wieder die allzeit unbeliebte Minderheitenmeinung.

Was spricht dagegen ....

Ammer-Löwe, Tuesday, 17.01.2017, 20:40 (vor 3384 Tagen) @ friedhofstribüne

Kann mir auch nicht vorstellen, dass der e.V. viel bekommt. Eher wird man die bestehenden Verpflichtungen in Anteile umwandeln.

Und das ganze wird mit einer Mischung aus großen Versprechungen und indirekten Drohungen passieren. Bei Zustimmung der MV steht die KgaA vor goldenen Zeiten und bei einer Ablehnung droht uns ewige sportliche Bedeutingslosigkeit und die Insolvenz. Und natürlich der Verlust des NLZ und von Arbeitsplätzen und einer Kultmarke. Und das kann ja wohl keiner nicht wollen.

Vllt. gibts für den e.V ja noch einen Scheck für das NLZ. :-P

Was spricht dagegen ....

Beobachter, Wednesday, 18.01.2017, 00:16 (vor 3384 Tagen) @ Ammer-Löwe

Kann mir auch nicht vorstellen, dass der e.V. viel bekommt. Eher wird man die bestehenden Verpflichtungen in Anteile umwandeln.

Und das ganze wird mit einer Mischung aus großen Versprechungen und indirekten Drohungen passieren. Bei Zustimmung der MV steht die KgaA vor goldenen Zeiten und bei einer Ablehnung droht uns ewige sportliche Bedeutingslosigkeit und die Insolvenz. Und natürlich der Verlust des NLZ und von Arbeitsplätzen und einer Kultmarke. Und das kann ja wohl keiner nicht wollen.

Vllt. gibts für den e.V ja noch einen Scheck für das NLZ. :-P

Ois nix Neis. Hat bei den Wahlen und Bestätigungen der Präsidien und ARs/VRs auch immer funktioniert :P

Was spricht dagegen ....

Ammer-Löwe, Thursday, 19.01.2017, 17:07 (vor 3382 Tagen) @ Beobachter

Na klar, beim Anteilsverlauf lief es ja genau so ab.

Letztendlich wird das Ergebnis davon abhängen, welches Lager mehr Mitglieder mobilisieren kann. Insofern wäre es wirklich wichtig, dass Investorengegner ihre Mitgliedschaft nicht aus Frust kündigen.

Wann steht eigentlich die nächste reguläre MV an?

Was spricht dagegen ....

Commander, Thursday, 19.01.2017, 17:37 (vor 3382 Tagen) @ Ammer-Löwe

Na klar, beim Anteilsverlauf lief es ja genau so ab.

Letztendlich wird das Ergebnis davon abhängen, welches Lager mehr Mitglieder mobilisieren kann. Insofern wäre es wirklich wichtig, dass Investorengegner ihre Mitgliedschaft nicht aus Frust kündigen.

Wann steht eigentlich die nächste reguläre MV an?

Im 2. Quartal, soviel ich weiß.

Bei Milan und Inter ist bereits Realität was 1860 grad blüht

Schwabinger, Thursday, 19.01.2017, 15:59 (vor 3382 Tagen) @ Commander

http://www.sueddeutsche.de/sport/fussball-in-italien-das-ruinierte-lieblingsspiel-der-tifosi-1.3322933

Fußball? Ist in Italien ziemlich von gestern. Die Politik geht auf Distanz, und Mailands Klubs gehören chinesischen Investoren. Wie konnte es so weit kommen?


Birgit Schönau!? Mit Verlaub, die Tussi ist jenseits von Gut und Böse!

Findest Du? Ihre Fußballberichte aus Italien in der SZ finde ich sehr lesenswert.

Bei Milan und Inter ist bereits Realität was 1860 grad blüht

Commander, Thursday, 19.01.2017, 16:24 (vor 3382 Tagen) @ Schwabinger

http://www.sueddeutsche.de/sport/fussball-in-italien-das-ruinierte-lieblingsspiel-der-tifosi-1.3322933

Fußball? Ist in Italien ziemlich von gestern. Die Politik geht auf Distanz, und Mailands Klubs gehören chinesischen Investoren. Wie konnte es so weit kommen?


Birgit Schönau!? Mit Verlaub, die Tussi ist jenseits von Gut und Böse!


Findest Du? Ihre Fußballberichte aus Italien in der SZ finde ich sehr lesenswert.

Lese ich nicht. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die was von Fußball versteht. Wenn die über Fußball schreiben muss, dann seziert sie halt die italienischen Zeitugnen. War die jemals in einem Fußballstadion?

Wenn sie schon an so einem Thema schreibt, warum geht sie dann nicht wirklich in die Tiefe? Warum sind die Stadien marode, warum werden keine "Arenen" gebaut, wie in Deutschland und England? Warum ist die Linie der Magnaten, die sich Fußballclubs unter den Nagel reißen, gerissen? Wie sieht es wirklich in der/den Fanszene(n) aus?

Nein, sie bleibt schön an der Oberfläche. Als ihr dann zu Fußball nichts mehr einfällt, stimmt sie in den Chor der Hetze gegen die M5S ein.

...das ist dann wohl eindeutig zu spät...

Beobachtungsstelle, Thursday, 19.01.2017, 23:12 (vor 3382 Tagen) @ hjs antragschreiber

Antrag "Herr im eigenen Haus"

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.


http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-muenchen-haasens-protokoll-1.3341178

...das ist dann wohl eindeutig zu spät...

friedhofstribüne, Friday, 20.01.2017, 00:55 (vor 3382 Tagen) @ Beobachtungsstelle

Antrag "Herr im eigenen Haus"

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.

http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-muenchen-haasens-protokoll-1.3341178

Wie soll man auch voraus sehen, dass sich der Präsident und der Vizepräsident gar so wenig um die eigene e.V. Satzung kümmern. Bei Hr. Cassalette war das ja zu erwarten, aber von Heinz Schmidt hätte ich mir eigentlich etwas mehr erwartet.

...das ist dann wohl eindeutig zu spät...

Orakel, Friday, 20.01.2017, 00:58 (vor 3382 Tagen) @ friedhofstribüne

Antrag "Herr im eigenen Haus"

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.

http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-muenchen-haasens-protokoll-1.3341178


Wie soll man auch voraus sehen, dass sich der Präsident und der Vizepräsident gar so wenig um die eigene e.V. Satzung kümmern. Bei Hr. Cassalette war das ja zu erwarten, aber von Heinz Schmidt hätte ich mir eigentlich etwas mehr erwartet.

Vielleicht solltest Du den Heinz fragen, bevor man solchen Schmarrn schreibt. Vielleicht kümmert sich die Gegenseite ja gar nicht um die Satzung. Vielleicht wird die Satzung aber dennoch eingehalten, obwohl da was anderes drinnen steht...

...das ist dann wohl eindeutig zu spät...

friedhofstribüne, Friday, 20.01.2017, 01:30 (vor 3381 Tagen) @ Orakel

Antrag "Herr im eigenen Haus"

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.

http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-muenchen-haasens-protokoll-1.3341178


Wie soll man auch voraus sehen, dass sich der Präsident und der Vizepräsident gar so wenig um die eigene e.V. Satzung kümmern. Bei Hr. Cassalette war das ja zu erwarten, aber von Heinz Schmidt hätte ich mir eigentlich etwas mehr erwartet.


Vielleicht solltest Du den Heinz fragen, bevor man solchen Schmarrn schreibt. Vielleicht kümmert sich die Gegenseite ja gar nicht um die Satzung. Vielleicht wird die Satzung aber dennoch eingehalten, obwohl da was anderes drinnen steht...

Mit so kryptischen Orakelsprüchen kann ich nichts anfangen. Vielleicht, Vielleicht, Vielleicht. Also was jetzt?
Wenn die beiden vorab schriftlich etwas fixieren, was eine kommende MV erst absegnen muss, hält sich mein Verständnis arg in Grenzen. Auch wenn es nur eine Absichtserklärung sein soll, damit alles rechtlich gewahrt bleibt.

...das ist dann wohl eindeutig zu spät...

Herbert, Friday, 20.01.2017, 01:50 (vor 3381 Tagen) @ friedhofstribüne

Wenn die beiden vorab schriftlich etwas fixieren, was eine kommende MV erst absegnen muss, hält sich mein Verständnis arg in Grenzen. Auch wenn es nur eine Absichtserklärung sein soll, damit alles rechtlich gewahrt bleibt.

Das ist ein Vertrag zwischen KgaA und Hasan Ismaik bzw. dessen Firma. Daher sind dortige "Zusagen", wobei es sich noch nicht mal um feste Zusagen handelt, nicht für Dritte, in diesem Fall der e.V., bindend. Geschäfte "zu Lasten Dritter" sind, zumindest so, nicht möglich.

Wenn sich ein "e.V." bzw. dessen Vertreter dazu verpflichten bis xy eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Thema z, dann wäre das, zumindest für mich, auch nicht problematisch. Ist doch legitim, wenn Hasan Ismaik möchte, dass die Mitglieder entscheiden ob er Darlehen für Renovierung Trainingsgelände sowie Gelder für diverse Neuverpflichtungen, etc. in Kapital umwandeln darf und damit der e.V. indirekt, durch "Verwässerung" seiner Anteile, mit zahlt. Ob die Mitglieder das so machen oder nicht ist natürlich ein anderes Thema. Zwingen kann Ismaik die Mitglieder nicht, auch nicht mit "dann nehme ich mein Geld wieder raus", da dies nicht geht.

...das ist dann wohl eindeutig zu spät...

friedhofstribüne, Friday, 20.01.2017, 10:21 (vor 3381 Tagen) @ Herbert

Wenn die beiden vorab schriftlich etwas fixieren, was eine kommende MV erst absegnen muss, hält sich mein Verständnis arg in Grenzen. Auch wenn es nur eine Absichtserklärung sein soll, damit alles rechtlich gewahrt bleibt.


Das ist ein Vertrag zwischen KgaA und Hasan Ismaik bzw. dessen Firma. Daher sind dortige "Zusagen", wobei es sich noch nicht mal um feste Zusagen handelt, nicht für Dritte, in diesem Fall der e.V., bindend. Geschäfte "zu Lasten Dritter" sind, zumindest so, nicht möglich.

Wenn sich ein "e.V." bzw. dessen Vertreter dazu verpflichten bis xy eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Thema z, dann wäre das, zumindest für mich, auch nicht problematisch. Ist doch legitim, wenn Hasan Ismaik möchte, dass die Mitglieder entscheiden ob er Darlehen für Renovierung Trainingsgelände sowie Gelder für diverse Neuverpflichtungen, etc. in Kapital umwandeln darf und damit der e.V. indirekt, durch "Verwässerung" seiner Anteile, mit zahlt. Ob die Mitglieder das so machen oder nicht ist natürlich ein anderes Thema. Zwingen kann Ismaik die Mitglieder nicht, auch nicht mit "dann nehme ich mein Geld wieder raus", da dies nicht geht.

Eh klar. Ich laufe auch erst zum Notar bevor ich eine außerordentliche MV einberufe.
Muhaha :-D :-D :-D
Man sollte das Verhalten unserer Verantwortlicher nicht immer zum Guten verwässern. Manchmal, aber auch nur ganz selten manchmal bauen sie auch einen gehörigen Scheiß. :-(

...das ist dann wohl eindeutig zu spät...

friedhofstribüne, Friday, 20.01.2017, 10:24 (vor 3381 Tagen) @ friedhofstribüne

Wenn die beiden vorab schriftlich etwas fixieren, was eine kommende MV erst absegnen muss, hält sich mein Verständnis arg in Grenzen. Auch wenn es nur eine Absichtserklärung sein soll, damit alles rechtlich gewahrt bleibt.


Das ist ein Vertrag zwischen KgaA und Hasan Ismaik bzw. dessen Firma. Daher sind dortige "Zusagen", wobei es sich noch nicht mal um feste Zusagen handelt, nicht für Dritte, in diesem Fall der e.V., bindend. Geschäfte "zu Lasten Dritter" sind, zumindest so, nicht möglich.

Wenn sich ein "e.V." bzw. dessen Vertreter dazu verpflichten bis xy eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen mit dem Thema z, dann wäre das, zumindest für mich, auch nicht problematisch. Ist doch legitim, wenn Hasan Ismaik möchte, dass die Mitglieder entscheiden ob er Darlehen für Renovierung Trainingsgelände sowie Gelder für diverse Neuverpflichtungen, etc. in Kapital umwandeln darf und damit der e.V. indirekt, durch "Verwässerung" seiner Anteile, mit zahlt. Ob die Mitglieder das so machen oder nicht ist natürlich ein anderes Thema. Zwingen kann Ismaik die Mitglieder nicht, auch nicht mit "dann nehme ich mein Geld wieder raus", da dies nicht geht.


Eh klar. Ich laufe auch erst zum Notar bevor ich eine außerordentliche MV einberufe.
Muhaha :-D :-D :-D
Man sollte das Verhalten unserer Verantwortlicher nicht immer zum Guten verwässern. Manchmal, aber auch nur ganz selten manchmal bauen sie auch einen gehörigen Scheiß. :-(


...apropos: Gibt es eigentlich nicht irgend welche Voraussetzungen, um eine außerordentliche MV einzuberufen? Das ist ja schließlich schweineteuer wie man hören musste. :-P

Kosten einer außerordentlichen AV

HHeinz @, Friday, 20.01.2017, 10:52 (vor 3381 Tagen) @ friedhofstribüne

...apropos: Gibt es eigentlich nicht irgend welche Voraussetzungen, um eine außerordentliche MV einzuberufen? Das ist ja schließlich schweineteuer wie man hören musste. :-P

Nur mal so: Der e.V. kassiert für das Stimmrecht auf Abteilungs- und Mitgliederversammlungen über 250.000 Euro im Jahr. Hingehen könnte man ja sogar mit einer "einfachen" Mitgliedschaft.
Ich kann daher das Gequatsche von wegen das wäre so teuer nicht mehr hören denn das dürfte so ziemlich der beste Deal sein den der e.V. in den vergangenen Jahren eingefädelt hat. Für die Kohle wären sogar Gratis Datteln drin.

Das geht jetzt aber nicht gegen Dich, wollte es nur nochmal erwähnt haben weil mir diese Argumentation, insbesondere wenn sie von Vereinsfunktionären kommt, gewaltig gegen den Strich geht. Direkte Demokratie kostet Geld, aber in diesem Fall bezahlen das die stimmberechtigten Mitglieder selbst(mit einem ordentlichen Strafaufschlag).

Kosten einer außerordentlichen AV

friedhofstribüne, Friday, 20.01.2017, 14:46 (vor 3381 Tagen) @ HHeinz

...apropos: Gibt es eigentlich nicht irgend welche Voraussetzungen, um eine außerordentliche MV einzuberufen? Das ist ja schließlich schweineteuer wie man hören musste. :-P


Nur mal so: Der e.V. kassiert für das Stimmrecht auf Abteilungs- und Mitgliederversammlungen über 250.000 Euro im Jahr. Hingehen könnte man ja sogar mit einer "einfachen" Mitgliedschaft.
Ich kann daher das Gequatsche von wegen das wäre so teuer nicht mehr hören denn das dürfte so ziemlich der beste Deal sein den der e.V. in den vergangenen Jahren eingefädelt hat. Für die Kohle wären sogar Gratis Datteln drin.

Das geht jetzt aber nicht gegen Dich, wollte es nur nochmal erwähnt haben weil mir diese Argumentation, insbesondere wenn sie von Vereinsfunktionären kommt, gewaltig gegen den Strich geht. Direkte Demokratie kostet Geld, aber in diesem Fall bezahlen das die stimmberechtigten Mitglieder selbst(mit einem ordentlichen Strafaufschlag).

Ich fühle mich da eh nicht angesprochen. Kenny hat mir ja auch schon geantwortet. Präsidium und VR dürfen also sowieso einberufen, für die Mitglieder gibt es das 2,5% Quorum.
Diese 2,5% der Mitglieder muss man übrigens auch für den Antrag zur Abwahl unseres Herrn Präsidenten aktivieren.

Der Herr Cassalette

HHeinz @, Friday, 20.01.2017, 15:20 (vor 3381 Tagen) @ friedhofstribüne

Ich fühle mich da eh nicht angesprochen. Kenny hat mir ja auch schon geantwortet. Präsidium und VR dürfen also sowieso einberufen, für die Mitglieder gibt es das 2,5% Quorum.
Diese 2,5% der Mitglieder muss man übrigens auch für den Antrag zur Abwahl unseres Herrn Präsidenten aktivieren.

Man bräuchte halt vorher einen Kandidaten welcher im e.V. eine hohe Akzeptanz geniesst und bereit wäre anzutreten, so dass eine Abwahl konstruktiv erfolgen kann. Das ist eine sehr hohe Hürde (und der Verwaltungsrat müsste zudem bereit sein diesen Kandidaten anschliessend zu nominieren).

...das ist dann wohl eindeutig zu spät...

Kenny2, Friday, 20.01.2017, 10:57 (vor 3381 Tagen) @ friedhofstribüne

Eh klar. Ich laufe auch erst zum Notar bevor ich eine außerordentliche MV einberufe.
Muhaha :-D :-D :-D
Man sollte das Verhalten unserer Verantwortlicher nicht immer zum Guten verwässern. Manchmal, aber auch nur ganz selten manchmal bauen sie auch einen gehörigen Scheiß. :-(

...apropos: Gibt es eigentlich nicht irgend welche Voraussetzungen, um eine außerordentliche MV einzuberufen? Das ist ja schließlich schweineteuer wie man hören musste. :-P


Moment: Es ist noch keine MV einberufen. Es ist nur eine Absichtserklärung, es liegen auch keine konkreten Zahlen vor, was alles in Anteile umzuwandeln sind. Es folgen erstmal Verhandlungen und dann gibt es noch eine 60-Tage-Regel von Verkündigung der Einberufungen bis zur Abhaltung. Eine außerordentliche MV kann das Präsidium, der Verwatungsrat oder 2,5% der Mitglieder unter Angabe eines Grundes beantragen. Bei uns kommt halt jetzt einmalig noch hinzu, dass die Verwaltungsratsplätze nachzuwählen sind in der nächstmöglichen Versammlung.

... es ist nie zu spät ...

Herbert, Friday, 20.01.2017, 17:13 (vor 3381 Tagen) @ friedhofstribüne

Eh klar. Ich laufe auch erst zum Notar bevor ich eine außerordentliche MV einberufe.
Muhaha :-D :-D :-D
Man sollte das Verhalten unserer Verantwortlicher nicht immer zum Guten verwässern. Manchmal, aber auch nur ganz selten manchmal bauen sie auch einen gehörigen Scheiß. :-(


...apropos: Gibt es eigentlich nicht irgend welche Voraussetzungen, um eine außerordentliche MV einzuberufen? Das ist ja schließlich schweineteuer wie man hören musste. :-P

Der erste Punkt ist einfach "Schmarn" ;-). Es ging beim Notartermin am 29.12.2016 nur darum, dass die Darlehen in Genussscheine umgewandelt wurden um eine Strafe bzw. sogar Punktabzug für die 1. Mannschaft zu vermeiden. Das dies im Sinne der KgaA sowie deren Gesellschafter (auch der e.V. ist dort Gesellschafter) ist, dürfte unstrittig sein.

Ich habe, musst Du natürlich nicht so sehen, auch kein Problem, wenn Hasan Ismaik für die Umwandlung eine außerordentliche Mitgliederversammlung "verlangt" auf der die Mitglieder (das höchste Gremium im e.V.) dann entscheidet ob Darlehen bzw. Genussscheine in Anteile umgewandelt werden oder nicht.

Allerding gebe ich Dir recht, dass man (in dem Fall das Präsidium) durchaus darauf drängen hätte können, dass die Kosten für die außerordentliche Mitgliederversammlung die KgaA trägt, da diese der direkt Nutznießer der Genussscheine ist. Evtl. kann man das Thema ja immer noch mit Hr. Power besprechen, zumindest wäre das durchaus verständlich, wenn das Präsidium dies "verlangt". Selbst hätte ich im Falle des drohenden Punkteabzuges und einer sicherlich nicht einfachen Verhandlung mit meinem Geschäftspartner wahrscheinlich auch vergessen die Kosten für die Versammlung "zu regeln". Habe, bis zu Deinem Einwand, auch gar nicht an diese Sichtweise gedacht.

... es ist nie zu spät ...

friedhofstribüne, Saturday, 21.01.2017, 22:59 (vor 3380 Tagen) @ Herbert
bearbeitet von friedhofstribüne, Saturday, 21.01.2017, 23:14

Eh klar. Ich laufe auch erst zum Notar bevor ich eine außerordentliche MV einberufe.
Muhaha :-D :-D :-D
Man sollte das Verhalten unserer Verantwortlicher nicht immer zum Guten verwässern. Manchmal, aber auch nur ganz selten manchmal bauen sie auch einen gehörigen Scheiß. :-(


...apropos: Gibt es eigentlich nicht irgend welche Voraussetzungen, um eine außerordentliche MV einzuberufen? Das ist ja schließlich schweineteuer wie man hören musste. :-P


Der erste Punkt ist einfach "Schmarn" ;-). Es ging beim Notartermin am 29.12.2016 nur darum, dass die Darlehen in Genussscheine umgewandelt wurden um eine Strafe bzw. sogar Punktabzug für die 1. Mannschaft zu vermeiden. Das dies im Sinne der KgaA sowie deren Gesellschafter (auch der e.V. ist dort Gesellschafter) ist, dürfte unstrittig sein.

Ich habe, musst Du natürlich nicht so sehen, auch kein Problem, wenn Hasan Ismaik für die Umwandlung eine außerordentliche Mitgliederversammlung "verlangt" auf der die Mitglieder (das höchste Gremium im e.V.) dann entscheidet ob Darlehen bzw. Genussscheine in Anteile umgewandelt werden oder nicht.

Allerding gebe ich Dir recht, dass man (in dem Fall das Präsidium) durchaus darauf drängen hätte können, dass die Kosten für die außerordentliche Mitgliederversammlung die KgaA trägt, da diese der direkt Nutznießer der Genussscheine ist. Evtl. kann man das Thema ja immer noch mit Hr. Power besprechen, zumindest wäre das durchaus verständlich, wenn das Präsidium dies "verlangt". Selbst hätte ich im Falle des drohenden Punkteabzuges und einer sicherlich nicht einfachen Verhandlung mit meinem Geschäftspartner wahrscheinlich auch vergessen die Kosten für die Versammlung "zu regeln". Habe, bis zu Deinem Einwand, auch gar nicht an diese Sichtweise gedacht.

Also ehrlich, das ist doch abstrus was du hier erzählst. Laut dir ging es beim Notartermin nur um die Umwandlung von Darlehen in Genussscheine und dann kommen sie auf einmal zusätzlich mit einer Vereinbarung über die geplante Umwandlung von Genussscheinen in Anteile wieder raus. Und plötzlich verlangt dann der Hasan Ismaik als treuer Satzungsverfechter eine MV damit die Mitglieder auch darüber abstimmen können, ob sie da zustimmen. Gleichzeitig lügt der Cassalette dreist bem AZ Interview bzgl. den Absichten von Superfan Ismaik. Ich finde es ja schön, dass du dich so um eine vermeintlich vernünftige Herangehensweise bemühst, aber ein bißchen weniger schön reden, und mehr Realismus wäre doch angebracht.

... es ist nie zu spät ...

Herbert, Sunday, 22.01.2017, 18:41 (vor 3379 Tagen) @ friedhofstribüne

Der erste Punkt ist einfach "Schmarn" ;-). Es ging beim Notartermin am 29.12.2016 nur darum, dass die Darlehen in Genussscheine umgewandelt wurden um eine Strafe bzw. sogar Punktabzug für die 1. Mannschaft zu vermeiden. Das dies im Sinne der KgaA sowie deren Gesellschafter (auch der e.V. ist dort Gesellschafter) ist, dürfte unstrittig sein.

Ich habe, musst Du natürlich nicht so sehen, auch kein Problem, wenn Hasan Ismaik für die Umwandlung eine außerordentliche Mitgliederversammlung "verlangt" auf der die Mitglieder (das höchste Gremium im e.V.) dann entscheidet ob Darlehen bzw. Genussscheine in Anteile umgewandelt werden oder nicht.

Allerding gebe ich Dir recht, dass man (in dem Fall das Präsidium) durchaus darauf drängen hätte können, dass die Kosten für die außerordentliche Mitgliederversammlung die KgaA trägt, da diese der direkt Nutznießer der Genussscheine ist. Evtl. kann man das Thema ja immer noch mit Hr. Power besprechen, zumindest wäre das durchaus verständlich, wenn das Präsidium dies "verlangt". Selbst hätte ich im Falle des drohenden Punkteabzuges und einer sicherlich nicht einfachen Verhandlung mit meinem Geschäftspartner wahrscheinlich auch vergessen die Kosten für die Versammlung "zu regeln". Habe, bis zu Deinem Einwand, auch gar nicht an diese Sichtweise gedacht.


Also ehrlich, das ist doch abstrus was du hier erzählst. Laut dir ging es beim Notartermin nur um die Umwandlung von Darlehen in Genussscheine und dann kommen sie auf einmal zusätzlich mit einer Vereinbarung über die geplante Umwandlung von Genussscheinen in Anteile wieder raus. Und plötzlich verlangt dann der Hasan Ismaik als treuer Satzungsverfechter eine MV damit die Mitglieder auch darüber abstimmen können, ob sie da zustimmen. Gleichzeitig lügt der Cassalette dreist bem AZ Interview bzgl. den Absichten von Superfan Ismaik. Ich finde es ja schön, dass du dich so um eine vermeintlich vernünftige Herangehensweise bemühst, aber ein bißchen weniger schön reden, und mehr Realismus wäre doch angebracht.

Am 29.12.2016 wurde beim Notar unterschrieben, dass ein Teil der Darlehen in Genussscheine umgewandelt werden. Anscheinend, ich war nicht dabei, wollte Hasan Ismaik aber mehr Anteile "für seine Darlehen". Da das Präsidium und auch der Verwaltungsrat das nicht ohne die Mitglieder entscheiden darf, wurde eben vereinbart (im Vertrag beim Notar vom 29.12.2016 zwischen KgaA und Hasan Ismaik), dass eine Mitgliederversammlung zum Thema "Neuordnung der Finanzierung der KgaA" einberufen wird. Ich denke nicht, dass Hasan Ismaik ein "treuer Satzungsverfechter" ist, wobei er als Mitglied des e.V. (das ist er ja auch), sich ebenfalls an die Satzung halten muss, aber zumindest dem Präsidium ist klar, dass zur Umwandlung von Darlehen und/oder Genussscheinen in Kapital der KgaA eine Zustimmung durch die Mitgliederversammlung notwendig ist, daher alles nicht wirklich "abstrus". Keine Ahnung ob Hr. Cassalette bei der AZ gelogen hat, die Frage unklar war oder die AZ "irgendwas", evtl. falsches, geschriebe hat, auch dort war ich nicht und leider gibt es kein Video bzw. Textmitschnitt (zumindest nicht öffentlich) vom Interview. Ist aber ein Thema, dass ich evtl. am Montag mit Hr. Cassalette kurz besprechen werde.

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